Aroundhome Logo
Hausprojekte
Fachfirmen
Gesetzesänderungen Haus
Fokus

Das ändert sich 2023 für Immobilienbesitzer:innen

Christina Tobias
Christina Tobias
21. März 2023

Neues Jahr, neue Regelungen: 2023 bringt wieder einige Veränderungen für die Baubranche sowie Hauskäufer:innen und Eigenheimbesitzer:innen mit sich. Gesetzesänderungen, Preisanstiege, Veränderungen der Fördermittel: Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Anpassungen der BEG-Förderung

  • Gesetzlicher Neubaustandard ist seit dem 1. Januar 2023 der Effizienzhaus-55-Standard. Bis 2025 sollen die gesetzlichen Neubauanforderungen an den EH40-Standard angeglichen werden.
  • Seit März 2023 bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Bau und Kauf eines neuen Wohngebäudes die Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“ an. Für die Sanierung oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienz­hauses können Sie auf den Kredit für Wohngebäude (261) zurückgreifen.
  • Die Anforderungen an Biomasseanlagen und Wärmepumpen für Förderungen wurden verschärft: Biomasseanlagen müssen einen Feinstaubwert von 2,5 mg/m3 unterschreiten. Außerdem gelten strengere Vorschriften für die Effizienz von Wärmepumpen.
  • Der im September 2022 eingeführte Bonus für die am wenigsten energieeffizienten Gebäude (Worst Performing Buildings Bonus) wird von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und neben den Effizienzhaus 40- und 55-Stufen auch auf Sanierungen auf den Effizienthaus-70-Standard ausgeweitet.
  • Seit Januar 2023 gibt es einen 15-Prozent-Bonus für serielles Sanieren, also energetische Sanierungen mit modular vorgefertigten Elementen. Beispiele sind Dämmelemente für Fassaden und Dächer, deren Montage schneller geht als mit herkömmlichen Baumaterialien. Der Bonus ist in den Programmen 261, 264 und 464 der KfW verankert. Sie bekommen ihn, sofern Ihre Immobilie die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 erreicht.
Gesetzesänderungen 2023

Nach dem Auslaufen des Baukindergeldes sollen einkommensschwache Familien ab April 2023 Zugang zu zinsgünstigen Darlehen bei der KfW bekommen. Hierfür ist ein Investionsvolumen von 250 Millionen Euro vorgesehen. Neue Zuschüsse sind hingegen aktuell nicht geplant.

Clevere Tipps für den Immobilienverkauf
Ihr Ratgeber von Aroundhome mit Expertentipps rund um den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie

Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme

Den gestiegenen Energiepreisen wird ab dem 1. März 2023 mit Preisbremsen begegnet. Die finanziellen Entlastungen bei Gas, Strom und Fernwärme sollen rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 gelten. Gedeckelt wird dabei ein Anteil von 80 Prozent des Vorjahresverbrauches. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch gelten die individuell festgelegten Vertragspreise. Folgende vergünstigte Werte wurden festgesetzt:

  • Der Gaspreis wird auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt.
  • Für Strom liegt der gedeckelte Preis bei 40 Cent pro Kilowattstunde.
  • Der Preisdeckel für Fernwärme ist auf 9,5 Cent festgesetzt worden.

CO2-Steuer wird zwischen Mieter:in und Vermieter:in aufgeteilt

Die geplante Erhöhung der CO2-Steuer für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas wurde für 2023 ausgesetzt, sodass der Nettopreis je Tonne CO2 weiterhin bei 30 Euro liegt. Neu hingegen ist, dass die CO2-Abgabe zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen aufgeteilt wird. Zuvor mussten nur Mieter:innen diese Kosten tragen. Nun ist der energetische Zustand des Wohngebäudes (bemessen im CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche) entscheidend: Je größer der CO2-Ausstoß, desto höher fällt der Anteil der Vermieter:innen aus.

Solarpflicht in weiteren Bundesländern

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine bundesweite Solarpflicht in Deutschland, doch immer mehr Bundesländer haben eigene Regelungen verabschiedet. Baden-Württemberg ist Vorreiter. Seit dem 1. Januar 2023 gilt dort eine umfassende Solarpflicht, die auch Dachsanierungsarbeiten an Bestandsgebäuden einschließt.

Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen haben eigene Maßnahmen ab 2023 getroffen. Während sich in Berlin die Photovoltaik-Pflicht sowohl auf den Neubau von Wohn- und Bestandsgebäuden als auch auf die Sanierung von Dächern bezieht, sind in Hamburg vorerst nur neugebaute Gebäude betroffen. Rheinland-Pfalz und Niedersachsen nehmen zunächst nur gewerbliche Neubauten in die Pflicht. In Bayern ist die Solarpflicht ab März 2023 für neue Industrie- und Gewerbebauten geplant. Ab Juli 2023 soll sie auf Nichtwohngebäude ausgeweitet werden. Wohngebäude sollen dann ab 2025 zur Installation einer PV-Anlage verpflichtet werden.

Steuerliche Erleichterungen für Solaranlagen

Besitzer:innen von Solaranlagen profitieren seit dem 1. Januar 2023 von steuerlichen Vereinfachungen. Die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu lassen, wurde abgeschafft. Außerdem müssen alle, die mit einer kleinen Photovoltaikanlage auf dem Dach Geld verdienen, ab 2023 keine Einkommensteuer und Umsatzsteuer mehr zahlen. Entscheidend ist dabei die Bruttoleistung: Für Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Gebäude ohne Wohnraum gilt der Grenzwert von maximal 30 Kilowatt, bei Mehrfamilienhäusern sind es maximal 15 Kilowatt pro Einheit.

Gebäudeversicherungen werden teurer

Die Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 hat Versicherer viel Geld gekostet. Zudem treiben die Inflation und steigende Material- und Handwerkerkosten die Preise in die Höhe. Deshalb müssen Sie in diesem Jahr mit höheren Kosten für Ihre Gebäudeversicherung rechnen.

Anpassungen bei der Erbschaftssteuer

Im Jahressteuergesetz 2022 wurden neue Regelungen bezüglich der Erbschaftssteuer beschlossen. In Zukunft soll der tatsächliche Verkehrswert einer Immobilie zur Berechnung der Steuern genutzt werden. Damit folgt die Politik einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts. Da die Immobilienwerte in den letzten Jahren zum Teil stark angestiegen sind, dürften die vererbten Immobilien somit deutlich höher bewertet werden. Dementsprechend reichen die Freibeträge möglicherweise nicht mehr aus und die Steuerlast könnte steigen. Seitens der FDP und der bayerischen Regierung gibt es bereits Forderungen, die Freibeträge zu erhöhen. Konkrete Beschlüsse stehen aktuell noch nicht fest.

Erhöhung und Ausweitung des Wohngeldes

Um Haushalte mit geringerem Einkommen zu entlasten, haben die Bundesregierung und die Länder beschlossen, das Wohngeld an deutlich mehr Hauhalte zu zahlen (2 Millionen versus zuvor 600.000) und es im Durchschnitt auf 390 Euro zu verdoppeln. Damit sollen die Mehrkosten für Strom und Wärme aufgefangen werden. Die genaue Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach Anzahl und Einkommen der Haushaltsmitglieder sowie der Miete bzw. Belastung bei selbstgenutzem Wohneigentum. Das bedeutet, dass nicht nur Mieter:innen von der Reform profitieren, sondern auch Immobilienbesitzer:innen, die Ihr Haus oder Ihre Wohnung selbst bewohnen und aufgrund der gestiegenen Energiekosten nun die Raten für den Kredit nicht mehr aufbringen können.

Fachfirmen für Ihr energieeffizientes Hausprojekt beauftragen

Haben Sie bereits konkrete Vorstellungen, welches Hausprojekt Sie umsetzen wollen? Dann helfen wir Ihnen gerne dabei, die passende Fachfirma in Ihrer Nähe zu finden.