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Klimaanlagen-Förderung 2025 von KfW und BAFA

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2025 ist die Förderung einer Wärmepumpe, die auch als Klimaanlage genutzt werden kann, in privat genutzten Gebäuden über die KfW möglich. Alternativ kommt eine BAFA-Förderung für raumlufttechnische Anlagen mit Wärme- und Kälterückgewinnung infrage. Wer keine dieser Förderungen nutzen kann, hat die Möglichkeit, die Klimaanlage steuerlich abzusetzen. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Fördermöglichkeiten im Detail vor.

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Fördermöglichkeiten für Klimaanlagen im Einfamilienhaus im Überblick

Eine Förderung für eine Klimaanlage im privat genutzten Einfamilienhaus ist über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich. Allerdings nur bei Luft-Luft-Wärmepumpen, die auch als Klimaanlagen genutzt werden können. Raumlufttechnische Anlagen mit Wärme- und Kälterückgewinnung werden zudem über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert – allerdings handelt es sich dabei nicht um klassische Klimaanlagen. Alternativ können Sie die Kosten Ihrer Klimaanlage durch einen Steuerbonus für die Sanierung im Wohngebäude senken bzw. die Handwerkerkosten steuerlich geltend machen.

Förderung

Förderhöhe

KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)

- bis zu 70 % der förderfähigen Kosten

- max. 21.000 €

BAFA: Sanierung Wohngebäude – Anlagentechnik (außer Heizung)

- 15 % der förderfähigen Kosten

- max. 4.500 €

KfW: Ergänzungskredit (358)

- bis zu 120.000 € Kredit

- nur in Verbindung mit Förderzusage von KfW oder BAFA

Steuerbonus: Sanierung im Wohngebäude

- 20 % der Gesamtkosten inkl. Material und Installation auf drei Jahre verteilt

- max. 40.000 €

Steuerbonus: Handwerkerleistungen

- 20 % der Lohnkosten

- max. 1.200 € pro Jahr

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KfW-Heizungsförderung für Klimaanlagen im Privathaushalt

Die staatliche Förderung einer Klimaanlage ist für Privatpersonen über die Heizungsförderung der KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) möglich.

Was und wer wird gefördert?

Über das KfW-Programm 458 werden private Eigentümer:innen von Wohngebäuden gefördert, die eine neue, energieeffiziente Heizung installieren. Zu den geförderten Maßnahmen gehören sogenannte reversible Luft-Luft-Wärmepumpen, die neben dem Heizen auch zum Kühlen der Räume genutzt werden können.

Wie hoch ist die Förderung?

Die grundsätzliche KfW-Förderung für eine Wärmepumpe, die auch als Klimaanlage genutzt werden kann, liegt bei 30 %. Durch verschiedene Boni können jedoch bis zu 70 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden:

Bonus

Förderhöhe

Details

Effizienz­bonus

5 %

für effiziente Wärmepumpen, die Wasser, das Erd­reich oder Ab­wasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kälte­mittel einsetzen

Klima­geschwindig­keits­bonus

20 %

für den Austausch einer funktions­tüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nacht­speicher­heizung bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasse­heizung bis 31. Dezember 2028

Einkommens­bonus

30 %

wenn das Haushalts­jahres­einkommen höchstens 40.000 Euro beträgt

Die förderfähigen Kosten sind auf maximal 30.000 Euro gedeckelt. Der Förderhöchstbetrag liegt dementsprechend bei 21.000 Euro.

Voraussetzungen

Die KfW-Förderung für die Wärmepumpe bzw. Klimaanlage kann nur in bestehenden Wohngebäuden genutzt werden, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Der Förderantrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Dafür müssen Sie zudem einen Experten oder eine Expertin für Energieeffizienz beauftragen.

Damit Sie für Ihre als Klimaanlage genutzte Wärmepumpe eine Förderung in Anspruch nehmen können, muss das Gerät außerdem verschiedene technische Anforderungen erfüllen:

  • Geräte mit einer Heizleistung bis 12 kW müssen einen „Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad“ von mindestens 181 % erreichen, bei Anlagen über 12 kW sind mindestens 150 % erforderlich.

  • Die Auslegung der Anlage muss auf Grundlage einer Heizlastermittlung nach DIN EN 12831 erfolgen.

  • Die Anlage muss den Energieverbrauch sowie die erzeugte Wärmemenge erfassen und die Verbrauchs- und Effizienzdaten anzeigen, was viele Klimaanlagen derzeit noch nicht leisten.

  • Die Wärmepumpe muss eine Schnittstelle zur netzdienlichen Aktivierung und zum netzdienlichen Betrieb haben und an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angebunden sein.

  • Es ist entweder eine Einzelprüfung nach EN 14511/EN 14825 oder eine entsprechende Zertifizierung erforderlich.

Welche Wärmepumpe für die Förderung infrage kommt, erfahren Sie in der aktuellen Liste der förderfähigen Wärmepumpen des BAFA.

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BAFA-Förderungen für Klimaanlagen

Mit der BAFA-Förderung kann eine klassische Split-Klimaanlage nicht bezuschusst werden. Förderfähig sind aber raumlufttechnische Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung.

Was und wer wird gefördert?

Das BAFA unterstützt private Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden bei der Verbesserung der Energieeffizienz durch die Förderung von Anlagentechnik. Dazu gehören raumlufttechnische Anlagen mit Wärme- und Kälterückgewinnung, also technische Lüftungssysteme, die auch eine bedarfsorientierte Kühlung ermöglichen. Gefördert werden der Einbau, Austausch und die Optimierung dieser Anlagen. Ausgeschlossen sind Eigenbauanlagen, Prototypen sowie gebrauchte oder wesentlich gebraucht erworbene Geräte oder Anlagenteile.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe für raumlufttechnische Anlagen im Rahmen der BEG beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Diese sind auf maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt, was einem maximalen Zuschuss von 4.500 Euro entspricht. Wird die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt und der iSFP-Bonus von 5 % gewährt, steigt die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben auf 60.000 Euro – somit ist ein maximaler Zuschuss von 12.000 Euro möglich.

Voraussetzungen

  • Voraussetzung für die Antragstellung ist die Einbindung von Energieeffizienz-Expert:innen, die die Planung und Umsetzung fachlich begleiten.

  • Die Beantragung der Förderung muss vor Baubeginn erfolgen.

  • Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto.

Steuerliche Zuschüsse für den Einbau einer Klimaanlage

Alternativ zur KfW- oder BAFA-Förderung besteht nach § 35c EStG die Möglichkeit, einen Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend zu machen. Dazu zählen unter anderem:

  • die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage,

  • die Erneuerung der Heizungsanlage und

  • die Optimierung bestehender Heizungen, die älter als zwei Jahre sind.

Insgesamt können Sie 20 % der Gesamtkosten – inklusive Material und Einbau – direkt von Ihrer Einkommensteuer abziehen. Die Steuerermäßigung wird auf drei Jahre verteilt und beträgt maximal 40.000 Euro. Voraussetzung ist, dass Ihre neue Anlage von einem Fachbetrieb eingebaut wird, der Ihnen darüber eine Bescheinigung ausstellt, und bestimmte energetische Standards erfüllt.

Erfüllt die Lüftungs- bzw. Klimaanlage diese Voraussetzungen nicht, können Sie den allgemeinen Steuerbonus für Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) nutzen. Hier sind 20 % der Lohnkosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr absetzbar – Materialkosten bleiben unberücksichtigt.

Förderungen für dieselbe Maßnahme können nicht miteinander kombiniert werden. Gleiches gilt auch für die Kombination aus Förderung und Steuerbonus. Allerdings kann sowohl bei Genehmigung der KfW- als auch der BAFA-Förderung der KfW-Ergänzungskredit 358 beantragt werden. Möglich sind hierüber bis zu 120.000 Euro zusätzlichem Kredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins.

So beantragen Sie die Klimaanlagen-Förderung bei der KfW

Wollen Sie für Ihre Split-Klimaanlage eine Förderung bei der KfW beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Expert:in beauftragen und Bestätigung einholen: Beauftragen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen, die Ihnen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellen. Diese Bescheinigung enthält Angaben zur geplanten Wärmepumpe bzw. Klimaanlage, zu den förderfähigen Kosten und zur Einhaltung technischer Mindestanforderungen. Zugelassen sind alle in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführten Fachleute sowie qualifizierte Fachunternehmen.

  2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen: Schließen Sie mit dem ausführenden Fachunternehmen einen Vertrag ab, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Diese besagt, dass der Vertrag erst wirksam wird, wenn die KfW die Förderzusage erteilt hat. Die nach­trägliche Auf­nahme einer auf­schiebenden bzw. auf­lösenden Bedingung ist nicht zulässig. Das voraussichtliche Umsetzungsdatum der Maßnahme muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.

  3. Im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und Antrag stellen: Registrieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ und stellen Sie Ihren Förderantrag vor Beginn der Maßnahme.

Wer stellt den Förderantrag?

Eigen­tümer:innen von Einfamilienhäusern beantragen die Förderung selbst. Bei Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften (WEG) handelt es sich beim Heizungstausch um eine Maßnahme am Gemeinschaftseigentum, weswegen die WEG-Verwaltung den Antrag zu stellen hat.

Der Klima­geschwindig­keits- und Ein­kommens­bonus müssen dagegen durch einen Zusatzantrag von den Eigentümer:innen einer Eigentumswohnung beantragt werden. Das muss spätestens sechs Monate nach Zusage des Basis­antrags und vor der Nach­weis­einreichung für den Basis­antrag ge­schehen.

Fazit – Jetzt Zuschüsse für Klimaanlagen sichern

Für private Eigentümer:innen bieten KfW, BAFA und das Steuerrecht verschiedene Fördermöglichkeiten für den Einbau energieeffizienter Klimaanlagen. Eine sorgfältige Planung, die frühzeitige Beauftragung von Expert:innen und die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn sind entscheidend, um die Zuschüsse optimal zu nutzen.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Förderungen gibt es 2025 für Klimaanlagen?

Klimaanlagen werden 2025 über die KfW gefördert, wenn es sich dabei um bestimmte Wärmepumpen mit Kühlfunktion handelt. Das BAFA fördert raumlufttechnische Anlagen mit Wärme- und Kälterückgewinnung, die auch die Kühlung ermöglichen. Alternativ ist die Nutzung von Steuerboni möglich.

Ist eine Klimaanlage steuerlich absetzbar?

Ja, Sie können einen Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen geltend machen, sofern Sie keine Förderung von KfW oder BAFA für die Maßnahme in Anspruch nehmen. Erfüllt die Anlage die dafür nötigen technischen Voraussetzungen nicht, bleibt der allgemeine Steuerbonus für Handwerkerleistungen.

Ist der Einbau einer Klimaanlage eine Modernisierung?

Ja, der Einbau einer Klimaanlage gilt üblicherweise als Modernisierungsmaßnahme, da dadurch der Wohnkomfort verbessert und die Energieeffizienz eines Gebäudes erhöht werden kann.

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