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Brandschutzfenster: Vorschriften, Kosten und Einbau im Überblick

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Brandschutzfenster schützen Gebäude und Menschen, indem sie im Brandfall für eine bestimmte Zeit Feuer, Rauch und Hitze abhalten. Erfahren Sie, wann Feuerschutzfenster vorgeschrieben sind, welche Feuerwiderstandsklassen, Materialien und Varianten es gibt und welche Kosten sowie Einbauvorschriften zu beachten sind.

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Was ist ein Brandschutzfenster?

Ein Brandschutzfenster ist ein speziell konstruiertes Fenster, das im Brandfall das Übergreifen von Feuer, Hitze und Rauch von einem Gebäudeteil auf einen anderen verhindert oder zumindest verzögert. Im Gegensatz zu normalen Fenstern, die meist keinerlei Schutzwirkung haben, sind Brandschutzfenster so entwickelt, dass sie im Ernstfall für eine bestimmte Zeit ihre Stabilität und Dichtigkeit behalten. Ziel ist es, Flucht- und Rettungswege zu sichern und die Ausbreitung eines Brandes zu verlangsamen.

Wie funktioniert ein Brandschutzfenster?

Der Aufbau unterscheidet sich deutlich von herkömmlichen Fenstern:

  • Der Fensterrahmen ist meist aus feuerbeständigen Materialien wie Aluminium oder Stahl gefertigt. Kunststoff wird kaum verwendet, da er sich bei Hitze verformt und giftige Gase freisetzen kann.

  • Die Verglasung besteht meist aus hitzebeständigem Mehrscheibenglas oder Drahtglas. Zwischenschichten können intumeszierend wirken. Das bedeutet, sie schäumen bei Hitze auf und stabilisieren das Glas zusätzlich.

  • Die Dichtungen verhindern, dass Rauch oder Flammen durchdringen.

Ein Brandschutzfenster hält je nach Klassifizierung (z. B. F30, F60 oder F90) für 30, 60 oder 90 Minuten stand. Manche Modelle sind festverglast, andere mit selbstschließenden Flügeln ausgestattet.

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Woran erkenne ich ein Brandschutzfenster?

Ein Brandschutzfenster erkennt man an mehreren klaren Merkmalen und Kennzeichnungen. Wichtigstes Zeichen ist die Angabe der Feuerwiderstandsklasse (z. B. F30, F60, F90), die meist auf einem Metallschild am Rahmen oder Fensterflügel angebracht ist. Zusätzlich tragen geprüfte Brandschutzfenster eine CE-Kennzeichnung nach DIN EN 16034 sowie weitere Angaben wie Hersteller, Baujahr und Zulassungsnummer.

Wann ist ein Brandschutzfenster nötig? – Gesetzliche Vorschriften

Ein Brandschutzfenster ist immer dann erforderlich, wenn es die Bauordnung oder eine spezielle Brandschutzauflage fordert. Typische Einsatzorte sind Rettungswege wie notwendige Flure und Treppenhäuser, wo es darum geht, die Flucht bei einem Brand zu sichern und eine Übertragung von Rauch und Feuer zu verhindern. Auch in Öffnungen zwischen Brandabschnitten, etwa zwischen Garage und Wohnhaus oder in Trennwänden mit erhöhter Brandschutzanforderung, sind sie vorgeschrieben.

Darüber hinaus verlangt die Bauordnung Brandschutzfenster in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Bürohäusern, Industrieanlagen sowie häufig bei Grenzbebauung, wenn Gebäude sehr nah beieinander stehen. In Privatwohnungen ist der Einbau selten, kann aber im Einzelfall – zum Beispiel an einer Brandwand – verpflichtend sein. Ob ein Fenster mit Brandschutz vorgeschrieben ist, ergibt sich stets aus der Landesbauordnung, dem Brandschutzkonzept und den Auflagen der Genehmigungsbehörde.

Welche Vorschriften gelten für Brandschutzfenster?

Europaweit gelten die Normen DIN EN 16034 und DIN EN 14351-1, die für geprüfte Brandschutzfenster eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Die Feuerwiderstandsklassen werden nach DIN EN 13501-2 angegeben und richten sich nach der Widerstandsdauer im Brandfall – übliche Klassifizierungen sind EI30, EI60 oder EI90 (früher F30, F60, F90).

  • Das Fensterrahmen-Material darf nicht aus Kunststoff bestehen, um gefährliche Gase im Brandfall zu vermeiden.

  • Öffenbare Brandschutzfenster müssen eine selbstschließende Mechanik besitzen; häufig werden sie als Festverglasung ausgeführt.

  • Die Montage muss zwingend durch Fachbetriebe nach Herstellervorgaben erfolgen, inklusive Dokumentation und Nachweis.

  • In Fluchtwegen ist nach der aktuellen Arbeitsstättenregel ASR A2.2 mindestens die Klasse EI30 erforderlich.

  • Für Seitenteile und Oberlichter gelten nach Musterbauordnung (§ 35 MBO) bestimmte Höchstbreitenregelungen.

Wie groß muss ein Brandschutzfenster sein?

Die Größe eines Brandschutzfensters richtet sich nach Verwendungszweck, Landesbauordnung und den Zulassungsunterlagen des jeweiligen Systems. Für den häufigen Einsatz als Rettungswegfenster schreibt die Musterbauordnung folgende Mindestmaße vor:

  • Lichte Breite: mindestens 900 mm

  • Lichte Höhe: mindestens 1.200 mm

  • Bemessungswert (Breite + Höhe): mindestens 2.100 mm, wobei Breite und Höhe jeweils mindestens 800 mm betragen müssen.

  • Ebenerdige Fenster: mindestens 600 mm breit und 1.200 mm hoch

Für spezielle Brandschutzverglasungen (z. B. F30, F60, F90 bzw. EI30, EI60, EI90) können systemabhängige Maximalmaße festgelegt sein, etwa 1.200 mm Breite und 2.900 mm Höhe pro Einzelfeld. Die maximal zulässige Breite von brandschutztechnischen Abschlüssen, wie Seitenteilen oder Oberlichtern, liegt nach der Musterbauordnung bei 2.500 mm, darüber hinaus gelten erhöhte Anforderungen.

Da die exakten Maße je nach Bundesland, Verglasungssystem und Zulassung variieren, sind immer die Zulassungsdokumente des Herstellers und die Vorgaben der Landesbauordnung maßgeblich.

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Brandschutzfenster-Klassen im Überblick

Brandschutzfenster werden nach ihrer Fähigkeit eingeteilt, Feuer, Rauch und Hitzestrahlung abzuwehren. Die wichtigsten Klassen unterscheiden sich nach deutscher Norm (G- und F-Klassen) sowie nach der europäischen Norm DIN EN 13501 (E, EI, EW).

Klasse

Schutz

Aufbau

Feuerwiderstand

Norm

G / E

Feuer, Rauch

Einscheibe, Drahtglas

30 / 60 / 90 / 120+ Min.

DIN 4102, EN 13501

F / EI

Feuer, Rauch, Hitze

Mehrscheibig, Gel/Folie

30 / 60 / 90 / 120+ Min.

DIN 4102, EN 13501

EW

Feuer, Rauch, Hitze

Zwischenschicht

30 / 60 / 90 / 120+ Min.

EN 13501

Die Zahl hinter der Klasse gibt die Feuerwiderstandsdauer in Minuten an:

  • F30 / EI30: 30 Minuten Schutz vor Feuer, Rauch und Hitzestrahlung

  • F60 / EI60: 60 Minuten Schutz, hochfeuerhemmend

  • F90 / EI90: 90 Minuten Schutz, feuerbeständig

  • Höhere Stufen wie F120 / F180 bieten Schutz für noch längere Branddauer.

Brandschutzfenster F30 – feuerhemmend

  • Feuerwiderstand: 30 Minuten

  • Einsatzbereich: Rettungswege, kleinere Trennungen, Fluchtwegfenster in Gebäuden

  • Aufbau: Mehrscheibenverglasung mit Brandschutzfolie oder Gel, Rahmen aus Aluminium, Holz oder zertifiziertem Kunststoff

Brandschutzfenster F60 – hochfeuerhemmend

  • Feuerwiderstand: 60 Minuten

  • Einsatzbereich: Treppenhäuser, größere Brandabschnitte, öffentliche Gebäude

  • Aufbau: Mehrschichtig, intumeszierende Zwischenschichten, robustes Rahmenmaterial, oft selbstschließend

Brandschutzfenster F90 – feuerbeständig

  • Feuerwiderstand: 90 Minuten

  • Einsatzbereich: Besondere Brandabschnitte, Industrieanlagen, Krankenhausbereiche

  • Aufbau: Mehrscheibenverglasung mit Gel- oder Folienzwischenlagen, stabiler Rahmen, häufig Festverglasung oder selbstschließender Flügel

Hinweis: Die Wahl der Klasse richtet sich nach Bauordnung, Brandschutzkonzept und Einsatzort. Für Fluchtwege und erhöhte Anforderungen sind meist F- bzw. EI-Fenster vorgeschrieben.

Kann man Brandschutzfenster öffnen?

Brandschutzfenster dürfen in der Regel nicht frei geöffnet werden, da sie im Brandfall eine geschlossene Barriere gegen Feuer, Rauch und Hitze bilden. Es gibt jedoch zugelassene Modelle mit Kipp- oder Notöffnungsfunktion, die zum Lüften oder Reinigen geöffnet werden können. Entscheidend ist, dass diese Fenster automatisch schließen, wenn Rauch oder Feuer erkannt werden.

Brandschutzfenster-Öffnungsarten

  • Festverglaste Brandschutzfenster sind dauerhaft geschlossen und bieten den maximalen Schutz gegen Feuer, Rauch und Hitzestrahlung. Sie werden besonders häufig in Fluchtwegen, Brandabschnitten und öffentlichen Gebäuden eingesetzt. Da sie keine beweglichen Teile haben, ist der Wartungsaufwand gering und die Gefahr von Fehlbedienungen minimal.

  • Brandschutzfenster zum Öffnen erlauben im Normalbetrieb das Lüften oder die Reinigung. Sie dürfen jedoch nur dann eingesetzt werden, wenn sie über spezielle Mechanismen verfügen, die im Brandfall ein automatisches Schließen gewährleisten. Dazu zählen etwa Kippfunktionen oder Freilaufschließer, die das Fenster im Notfall selbstständig in die sichere Position bringen. Diese Fenster bieten mehr Flexibilität im Alltag, erfordern jedoch höhere Anschaffungs- und Wartungskosten.

  • Selbstschließende Brandschutzfenster kombinieren Brandschutz mit Bedienkomfort. Sie schließen automatisch, sobald Rauch oder Hitze erkannt wird, und sorgen so auch bei mehrflügeligen Fenstern dafür, dass alle Flügel korrekt schließen. Solche Systeme werden häufig in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern oder Industrieanlagen eingesetzt und können in Verbindung mit Rauchmeldern oder Brandschutzanlagen die Sicherheit zusätzlich erhöhen.

Brandschutzfenster-Materialien im Vergleich

Die Wahl des richtigen Materials für Brandschutzfenster beeinflusst sowohl die Funktionalität als auch die Optik eines Gebäudes. Je nach Einsatzbereich, Anforderungen an Stabilität, Pflegeaufwand und Design können Aluminium, Holz oder Stahl zum Einsatz kommen. Im Folgenden werden die wichtigsten Materialien mit ihren Eigenschaften, Vorteilen und typischen Einsatzbereichen vorgestellt:

Material

Eigenschaften

Vorteile

Typischer Einsatz

Aluminiumfenster

Leicht, robust, pflegeleicht

Langlebig, korrosionsbeständig, modernes Design

Öffentliche Gebäude, Büros, Schulen

Holzfenster

Optisch hochwertig, warmes Ambiente

Ästhetisch ansprechend, gute Dämmung

Wohngebäude, Innenbereiche mit Designfokus

Stahlfenster

Extrem stabil, widerstandsfähig

Höchste Sicherheit, besonders robuste Konstruktion

Industrieanlagen, Sicherheitsbereiche, Bereiche mit erhöhten Brandschutzanforderungen

Wie viel kosten Brandschutzfenster?

Die Kosten für Brandschutzfenster hängen von der Feuerwiderstandsklasse, den Abmessungen, dem Material und der Art des Fensters (festverglast oder öffenbar) ab. Zusätzlich spielen Montageaufwand und gesetzliche Vorschriften eine Rolle. Grundsätzlich müssen Brandschutzfenster von Fachbetrieben eingebaut werden, um die Funktionalität im Brandfall sicherzustellen.

Preisliste nach Brandschutzklasse (F30, F60, F90)

  • F30 – feuerhemmend: ca. 800 bis 1.600 Euro pro Fenster

  • F60 – hochfeuerhemmend: ca. 1.200 bis 2.000 Euro pro Fenster

  • F90 – feuerbeständig: ca. 2.000 bis 2.500 Euro pro Quadratmeter Glas

Die Zahl hinter der Klasse (z. B. F30, F60, F90) gibt die Feuerwiderstandsdauer in Minuten an, was auch die Materialstärke, Verglasung und Konstruktion beeinflusst – daher steigen die Kosten mit höheren Klassen.

Kosten für Einbau von Brandschutzfenstern

Je nach Aufwand können Einbaukosten zwischen 150 und 400 Euro pro Fenster zusätzlich anfallen. Die Montage muss durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen. Zusätzliche Kosten entstehen für:

  • Anpassung der Bauöffnung

  • Abdichtungen und Rahmendämmungen

  • Anschlüsse an Brandabschnitte oder Fluchtwege

Beispielpreise für Brandschutzfenster pro Quadratmeter

Klasse

Beispielgröße

Preisbereich pro Fenster

F30

1.000 x 1.000 mm

ab ca. 800 €

F30

1.400 x 1.400 mm

ab ca. 1.600 €

F90

1 m² Glasfläche

ca. 2.000 – 2.500 €

F90

2 m² Glasfläche

ca. 4.000 – 5.000 €

Die Preise für Brandschutzfenster variieren stark je nach Klasse, Fenstergröße, Material und Funktionsweise. Festverglaste Fenster sind günstiger, während öffnungsfähige oder selbstschließende Fenster höhere Kosten verursachen. Die Einhaltung der Fachbetriebspflicht ist entscheidend für die Wirksamkeit im Brandfall.

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Wer darf Brandschutzfenster einbauen?

Theoretisch dürfen Brandschutzfenster von jeder Person eingebaut werden, solange der Einbau fachgerecht nach Herstellerangaben erfolgt und die richtigen Materialien sowie Werkzeuge verwendet werden. In der Praxis ist der fachgerechte Einbau jedoch besonders wichtig, da die Montage häufig bei der Bauaufsicht nachgewiesen werden muss.

  • Es gibt keine gesetzliche Einschränkung, wer ein Brandschutzfenster montieren darf.

  • Die Montage muss den Normen und Herstellerangaben entsprechen, z. B. DIN EN 16034.

  • In vielen Fällen ist die Installation durch Fachbetriebe erforderlich, die den Einbau gegenüber Behörden dokumentieren.

  • Brandschutzfenster müssen insbesondere in öffentlichen Einrichtungen, Büros, Industrieanlagen oder Fluchtwegen verbaut werden.

  • Kunststoffrahmen sind ungeeignet, da sie beim Schmelzen giftige Gase freisetzen; bevorzugt werden Holz oder Aluminium.

  • Eine behördliche Genehmigung sowie eine Bestätigung des montierenden Unternehmens über den korrekten Einbau sind häufig obligatorisch.

Obwohl theoretisch jeder ein Brandschutzfenster einbauen kann, wird dringend empfohlen, die Montage durch zertifizierte Fachbetriebe oder Experten durchführen zu lassen, um die Sicherheitsanforderungen, Normen und behördlichen Auflagen zuverlässig einzuhalten.

Welche Alternativen zu Brandschutzfenstern gibt es?

Neben klassischen Brandschutzfenstern existieren verschiedene Alternativen, die je nach Anwendungsfall und baulichen Anforderungen eingesetzt werden können. Dazu gehören unter anderem:

  • Brandschutzvorhänge: Textile Feuerschutzvorhänge lassen sich innen oder außen an Fenstern montieren. Sie verhindern den Brandüberschlag, sind flexibel einsetzbar und können den Raumkomfort weitgehend erhalten.

  • Brandschutzverglasungen: Spezielle Brandschutzgläser mit Folienbelägen oder vorgespannter Konstruktion bieten in Kombination mit geeigneten Rahmen eine geprüfte Alternative zu klassischen Brandschutzfenstern. Sie ermöglichen den Schutz gegen Feuer, Rauch und Hitze, während das optische Erscheinungsbild erhalten bleibt.

  • Sprossenlose Brandschutzwände aus Glas: Neue Aluminiumsysteme erlauben durchgehende Glaswände mit Brandschutzfunktion ohne störende Sprossen. Diese Lösung eignet sich besonders für große Öffnungen oder als Alternative zu herkömmlichen Brandabschnitten.

  • Konstruktive Baumaßnahmen: Umlaufende Brandriegel oder mineralische Brandschutzstreifen über Fensteröffnungen verhindern die Brandweiterleitung oberhalb von Fenstern. Diese Maßnahmen kommen oft bei energetischen Dach- oder Fassadensanierungen zum Einsatz.

  • Brandschutzbeschichtungen oder spezielle Anstriche: Auf Holzfenstern können feuerhemmende Beschichtungen die Brennbarkeit verringern. Sie bieten jedoch nur eingeschränkten Schutz im Vergleich zu vollwertigen Brandschutzfenstern.

  • Weitere bauliche Maßnahmen: Ergänzend oder alternativ können auch Brandschutztüren oder Brandschutzrollläden installiert werden, um die Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.

  • Klassische Brandschutzfenster sind speziell geprüft, verfügen über standardisierte Feuerwiderstandsklassen und erfüllen die rechtlichen Anforderungen in der Regel zuverlässiger als viele Alternativen. Die Wahl sollte immer baurechtlich und nach Nutzungskontext erfolgen.

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Häufig gestellte Fragen

Ist ein Brandschutzfenster in einer Brandwand zulässig?

Ein Brandschutzfenster in einer Brandwand ist grundsätzlich nur ausnahmsweise zulässig, da Brandwände der Brandausbreitung vorbeugen sollen. Genehmigt werden können nur spezielle Fenster mit Feuerwiderstandsklasse F90 und selbstschließenden Mechanismen, wenn das zuständige Bauaufsichtsamt eine Abweichung erlaubt. Ohne Baugenehmigung ist der Einbau meist baurechtswidrig und kann Rückbaumaßnahmen nach sich ziehen.

Gibt es Brandschutzfenster mit Kippfunktion?

Brandschutzfenster mit Kippfunktion sind nicht zulässig und werden auf dem Markt nicht angeboten. Bewegliche, selbstschließende Brandschutzfenster sind nur als Drehflügelfenster zugelassen, um die bauordnungsrechtlichen Anforderungen eines feuer- und rauchdichten Abschlusses zu erfüllen. Fenster zur Lüftung oder Reinigung dürfen sich nur mit automatischer Schließfunktion öffnen, eine Kippfunktion ist aus Brandschutzgründen ausgeschlossen.

Gibt es Brandschutzfenster fürs Dach?

Ja, es gibt Brandschutzfenster für das Dach, die im Brandfall Feuer und Hitze für definierte Zeiträume (z. B. F30 bis F180) widerstehen und so die Ausbreitung von Feuer verhindern. Sie sind als Flachdachfenster, Glasdächer oder Rauch- und Wärmeabzugsfenster erhältlich und erfüllen oft europäische Normen wie EN 13501-2. Solche Dachfenster sind speziell geprüft, Teil des Brandschutzkonzepts und für verschiedene Dachneigungen und Anwendungen geeignet.

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