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Wie entwickelt sich der Immobilienmarkt in Deggingen?

Wer einen Immobilienverkauf in Deggingen plant, profitiert von einem Überblick über Struktur und Rahmenbedingungen der Gemeinde. So können Sie besser einschätzen, welche Zielgruppen für Haus, Wohnung oder Grundstück infrage kommen.

  • Gemeindeprofil: Deggingen zählt rund 5.130 Einwohner:innen und liegt im oberen Filstal auf etwa 470 bis 775 Metern Höhe. Die Gemeinde ist stark wohnorientiert und wird von vielen Käufer:innen als naturnaher Wohnstandort wahrgenommen.

  • Landschaft und Lage: Die Lage am Albtrauf mit direktem Zugang zu Natur- und Freizeitflächen ist für Kaufinteressierte attraktiv, die Ruhe und Erholung höher gewichten als Großstadtangebote. Das beeinflusst vor allem die Nachfrage nach Ein- und Zweifamilienhäusern mit Garten.

  • Bauflächenangebot: Die Gemeinde weist einzelne neue Wohnbauflächen aus, etwa ein allgemeines Wohngebiet mit einem Baugrundstück von 2.474 Quadratmetern, dessen Vermarktung aktuell zurückgestellt ist. Für Verkäufer:innen von Bestandsimmobilien bedeutet das: Neubaukonkurrenz ist vorhanden, aber begrenzt.

  • Marktdatenverfügbarkeit: Für Deggingen liegen gesonderte Auswertungen zu Kauf- und Mietpreisen sowie Bodenrichtwerten vor. Diese Datengrundlage erleichtert es Eigentümer:innen, den Markt vor einem Verkauf realistisch einzuordnen.

Welche Faktoren beeinflussen den Verkaufserfolg in Deggingen?

Neben der allgemeinen Marktlage hängt der Erfolg eines Immobilienverkaufs in Deggingen stark von objekt- und standortbezogenen Merkmalen ab. Wer diese Faktoren kennt, kann Preis und Strategie gezielter bestimmen.

  • Lagequalität: In Deggingen unterscheiden sich Wohnlagen nach Erreichbarkeit, Umgebung und Zuschnitt der Baugebiete. Bodenrichtwerte werden regelmäßig veröffentlicht und zeigen, dass Lagen und Nutzungsarten (zum Beispiel reines Wohngebiet) unterschiedlich bewertet werden.

  • Grundstücks- und Wohnfläche: Größe, Zuschnitt und Nutzbarkeit des Grundstücks (etwa Garten, Stellplätze) sowie die Wohnfläche wirken sich direkt auf Nachfrage und erzielbare Konditionen aus. Kompakte, gut nutzbare Flächen lassen sich meist leichter vermitteln als ungünstig geschnittene.

  • Baujahr und Energieeffizienz: Untersuchungen zeigen, dass nur ein kleiner Teil der Eigentümer:innen vor dem Verkauf in energetische Maßnahmen investiert. In einem Ort wie Deggingen, in dem viele Käufer:innen auf laufende Energiekosten achten, können modernisierte Heizungen, Dämmung oder eine Solaranlage das Interesse deutlich erhöhen.

  • Modernisierungsstand: Die Kosten für Bauleistungen sind in Baden-Württemberg zuletzt spürbar gestiegen. Für Käufer:innen werden daher gepflegte, sofort nutzbare Objekte attraktiver, während hoher Sanierungsbedarf den verhandelbaren Preisrahmen eher reduziert.

  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Bebauungsplan, Baulasten und genehmigte Nutzungen spielen eine wichtige Rolle, insbesondere bei Grundstücken oder Häusern mit Ausbaupotenzial. Vollständig geklärte baurechtliche Verhältnisse wirken sich positiv auf die Vermarktung aus.

Wie läuft ein Verkauf Ihrer Immobilie in Deggingen typischerweise ab?

Der Ablauf eines Immobilienverkaufs in Deggingen folgt einem klaren Schema – von der Vorbereitung bis zur Übergabe. Wenn Sie die Schritte kennen, können Sie Zeitbedarf und Entscheidungen besser planen.

  1. Orientierung und Zeitplanung: Beobachten Sie die aktuellen Angebote im Umfeld und berücksichtigen Sie Zinsniveau und Nachfrageentwicklung in der Region. So legen Sie einen realistischen Startzeitpunkt für Ihren Verkauf fest.

  2. Unterlagen zusammenstellen: Wichtige Dokumente sind unter anderem Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Energieausweis, Nachweise zu Modernisierungen sowie bei Wohnungen Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen. Baulasten und Bebauungspläne lassen sich über die zuständigen Stellen der Gemeinde klären.

  3. Wertermittlung vornehmen: Nutzen Sie veröffentlichte Bodenrichtwerte für Deggingen als erste Orientierung. Für komplexe Objekte bietet sich zusätzlich ein Gutachten eines Sachverständigen oder des zuständigen Gutachterausschusses an.

  4. Vermarktungsstrategie festlegen: Entscheiden Sie, ob Sie eigenständig oder mit Unterstützung von Immobilienmakler:innen verkaufen. Wählen Sie geeignete Kanäle wie Online-Portale, regionale Anzeigen oder bestehende Netzwerke und bereiten Sie ein aussagekräftiges Exposé vor.

  5. Besichtigungen organisieren: Planen Sie Einzeltermine oder kleine Gruppenbesichtigungen, bereiten Sie die Immobilie optisch auf und halten Sie Unterlagen zu Flächen, Nebenkosten und rechtlichen Punkten bereit.

  6. Verhandlungen führen und Kaufvertragsentwurf erstellen lassen: Nach Auswahl geeigneter Interessent:innen wird über Preis, Übergabetermin und besondere Vereinbarungen verhandelt. Eine Notarin oder ein Notar erstellt anschließend den Kaufvertragsentwurf, den beide Seiten sorgfältig prüfen sollten.

  7. Notarielle Beurkundung und Übergabe: Der Kaufvertrag wird in Deggingen wie überall in Deutschland notariell beurkundet. Die Beurkundung erfolgt persönlich im Notariat; erst danach werden Kaufpreiszahlung, Eigentumsumschreibung im Grundbuch und die Übergabe mit Protokoll und Zählerständen abgewickelt.

Welche rechtlichen Punkte und Steuern sollten Sie in Deggingen kennen?

Beim Immobilienverkauf in Deggingen gelten die bundesweiten Regeln, ergänzt um kommunale Besonderheiten wie Hebesätze und Bodenrichtwerte. Wenn Sie diese Aspekte berücksichtigen, reduzieren Sie rechtliche und steuerliche Risiken.

  • Spekulationsfrist: Veräußern Sie eine nicht selbst genutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung, kann der Gewinn einkommensteuerpflichtig sein. Bei dauerhaft selbst bewohnten Objekten greifen Ausnahmen, wenn bestimmte Zeiträume erfüllt sind. Eine steuerliche Beratung ist für die individuelle Prüfung sinnvoll.

  • Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer trägt regelmäßig die Käuferseite. Für Sie als Verkäufer:in ist sie wichtig, weil sie das Budget der Kaufinteressent:innen beeinflusst und damit deren Bereitschaft, Ihren gewünschten Kaufpreis zu akzeptieren.

  • Grundsteuer in Deggingen: Für bebaute Grundstücke gilt der kommunale Hebesatz der Grundsteuer B von 385 Prozent. Käufer:innen kalkulieren die laufende Grundsteuer in ihre Gesamtkosten ein, weshalb aktuelle Steuerbescheide und Informationen zur Grundstücksgröße für Verhandlungen hilfreich sind.

  • Notar- und Grundbuchpflicht: Jeder Immobilienkaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Die Eigentumsumschreibung erfolgt erst nach Kaufpreiszahlung und notwendiger Genehmigungen im Grundbuch; bis dahin sichert eine Auflassungsvormerkung den Anspruch der Käufer:innen ab.

  • Bebauungsplan und Baurecht: Bei Häusern mit Ausbaureserve oder beim Verkauf von Baugrundstücken sind der geltende Bebauungsplan, eventuelle Baulasten und Abstandsflächen zentral. Diese Faktoren entscheiden darüber, welche Bebauung künftige Eigentümer:innen rechtlich zulässig umsetzen können.

  • Wohnungseigentum: Beim Verkauf einer Eigentumswohnung sollten Sie Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Wirtschaftsplan und jüngste Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft bereithalten. Kaufinteressent:innen achten in Deggingen zunehmend auf Instandhaltungsrücklagen und anstehende Maßnahmen.

Gelten besondere baurechtliche Vorgaben in Deggingen?

Für einen Immobilienverkauf in Deggingen sind neben zivilrechtlichen Fragen auch baurechtliche Rahmenbedingungen relevant. Diese bestimmen, was auf einem Grundstück erlaubt ist und wie Umbauten vor oder nach dem Verkauf beurteilt werden.

  • Landesbauordnung Baden-Württemberg: In Deggingen gilt die Landesbauordnung des Landes Baden-Württemberg, die 2025 überarbeitet wurde. Sie regelt grundlegende Anforderungen an Neubauten, Umbauten, Abstandsflächen, Stellplätze und Barrierefreiheit.

  • Technische Baubestimmungen: Ergänzend dazu gelten aktualisierte technische Baubestimmungen, die etwa Wärmeschutz, Schallschutz und Brandschutz konkretisieren. Für Käufer:innen ist wichtig zu wissen, ob bestehende Gebäude und Modernisierungen diese Standards einhalten.

  • Bebauungspläne und Gebietseinteilung: Die Gemeinde legt für Baugebiete Nutzungsarten wie allgemeines Wohngebiet fest, wie es bei einem aktuell ausgewiesenen Grundstück in Deggingen der Fall ist. Für den Verkauf von Grundstücken oder Objekten mit Erweiterungspotenzial sollten Sie stets klären, welche Nutzungen laut Bebauungsplan zulässig sind.

  • Gutachterausschuss und Bodenrichtwerte: Der gemeinsame Gutachterausschuss für Deggingen veröffentlicht Bodenrichtwerte und ist Ansprechpartner für amtliche Wertermittlungen. Diese Werte dienen Käufer:innen und Verkäufer:innen als rechtlich anerkannte Grundlage für Preisgespräche und Finanzierungsentscheidungen.

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