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Fristen und Kosten

Wie schnell muss man sich nach dem Umzug ummelden?

Christina Tobias, Online-Redakteurin
Christina Tobias
29. November 2023

Der Umzug ist geschafft, die ersten Möbel wurden aufgebaut und Sie beginnen schon, sich heimisch zu fühlen? Dann wird es höchste Zeit, dass Sie Ihren Wohnsitz ummelden und dem Einwohnermeldeamt Ihre neue Adresse bekanntgeben. Doch welche Fristen müssen Sie beachten, welche Unterlagen werden benötigt und mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

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Bis wann müssen Sie sich ummelden?

Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt ummelden. Dabei beginnt die Frist mit dem Datum des Mietvertrags. Sie oder eine stellvertretende Person mit einer Vollmacht muss zum Ummelden das Bürgeramt aufsuchen. Eine Ummeldung online ist nicht möglich, per Brief nur in Ausnahmefällen. Dafür lässt sich bei vielen Bürgerämtern mittlerweile online ein Termin buchen. Vor Ort wird dann die Adresse auf Ihrem Ausweis aktualisiert.

Abmelden

Sie müssen sich bei Ihrer vorherigen Meldebehörde nicht abmelden, da die Ämter Ihre Daten elektronisch miteinander abgleichen. Nur wenn Sie dauerhaft im Ausland leben möchten, müssen Sie sich offiziell in Deutschland abmelden.

Was passiert, wenn Sie die Frist nicht einhalten?

Jeder muss sich nach dem Umzug ummelden, das ist gesetzliche Pflicht. Haben Sie dies mehrere Monate aufgeschoben, können bis zu 500 Euro fällig werden. Einige Tage werden dagegen gar nicht oder mit maximal 30 Euro geahndet. Die Höhe des Bußgeldes hängt stark von der Kulanz des Sachbearbeiters oder der Sachbearbeiterin ab. Da viele Bürgerämter überlastet sind, ist es gerade in Großstädten oft schwierig, die recht kurze Frist einzuhalten. Übrigens: Wer seine verspätete Ummeldung zum Beispiel mit einem Krankenschein entschuldigen kann, muss kein Ordnungsgeld entrichten.

Ummeldung nach einem Umzug ein Formular wird ausgefüllt
14 Tage haben Sie Zeit, sich nach dem Umzug umzumelden.
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Welche Dokumente zum Ummelden brauchen Sie?

Wollen Sie Ihren Wohnsitz ummelden, brauchen Sie diverse Unterlagen:

  • Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis, Reise- oder Nationalpass)
  • Anmeldeformular für den Wohnungswechsel (bekommen Sie beim zuständigen Amt)
  • Wohnungsgeber- bzw. Vermieterbescheinigung (bestätigt Bezug der neuen Wohnung)
  • Gegebenenfalls Vollmacht, falls Sie eine andere Person ummelden

Tipp

Fast jedes Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt bietet auf der Website eine Übersicht, welche Unterlagen zum Ummelden Sie brauchen. Oft ist es möglich, die nötigen Formulare auszudrucken und zu Hause in Ruhe auszufüllen. So sparen Sie Zeit bei Ihrem Termin vor Ort.

Was kostet die Ummeldung?

In der Regel ist das Ummelden nach einem Umzug komplett kostenlos. Manchmal wird allerdings eine Gebühr in Höhe von 10 Euro erhoben. Die Information, ob etwas gezahlt werden muss oder nicht, finden Sie auf der Webseite des zuständigen Einwohnermeldeamts.

Zweitwohnsitz anmelden: Das müssen Sie beachten

Wenn Sie eine zweite Wohnung beziehen, müssen Sie diese als Zweitwohnsitz anmelden. Als Hauptwohnsitz gilt in der Regel der Ort, an dem Sie die meiste Zeit verbringen oder Ihren Lebensmittelpunkt haben (bei Ehepaaren z. B. die gemeinsame Wohnung). Viele Städte berechnen eine Zweitwohnsitzsteuer, die zwischen 8 und 35 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete liegt. Student:innen und Auszubildende werden von dieser Steuer meist befreit, wenn sie kein eigenes Einkommen haben.

Beispiele für einen Zweitwohnsitz:

  • Ferienwohnungen und -häuser
  • Wohnungen von Student:innen, die ansonsten z. B. noch bei den Eltern leben
  • Wohnungen von Pendler:innen, die am Wochenende z. B. zu ihrer Familie zurückkehren

Nach Umzug ummelden: Checkliste

Nicht nur das Einwohnermeldeamt muss über den Wohnortwechsel informiert werden. Auch anderen wichtigen Institutionen müssen Sie Ihre Adressänderung mitteilen.

  • Bank, Krankenkasse, Versicherung
    Um sicherzugehen, dass Ihre Kontoauszüge und andere wichtige Briefe Sie weiterhin pünktlich erreichen, sollten Sie Ihre Bank über Ihren Umzug informieren. Das Gleiche gilt für Ihre Krankenkasse und Ihre Versicherungen.

  • Finanzamt
    Es besteht keine Pflicht, das Finanzamt über einen Umzug zu unterrichten. Dennoch ist es sinnvoll, z. B. um wichtige Post zu erhalten und keine Mahnungen zu riskieren. Hierfür reicht meist eine kurze E-Mail mit Ihrem Namen, Ihrer Steuernummer und Ihrer alten und neuen Adresse.

  • Telefon / DSL: Oft bieten Telefon- oder DSL-Anbieter am neuen Standort den gleichen Tarif bei einem Umzug an. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie in der Regel vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
  • Strom: Sollte Ihr aktueller Stromanbieter auch am neuen Standort den gleichen Tarif anbieten, müssen Sie nicht wechseln, sondern können in den meisten Fällen online Ihre neue Adresse melden.
  • Kfz ummelden: Auch Ihr Auto müssen Sie nach dem Umzug bei Ihrer Zulassungsstelle ummelden. Innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks wird lediglich die neue Anschrift hinterlegt. Bei einem neuen Zulassungsbezirk brauchen Sie Ihre eVB-Nummer und unter Umständen neue Kennzeichen.
  • Abonnements: Wenn Sie Zeitschriften oder andere Dienste, die Ihnen regelmäßig Pakete schicken, abonniert haben, sollten Sie den Anbietern Ihre neue Adresse mitteilen.
  • Rundfunkbeitrag (GEZ): Die Rundfunkgebühren müssen verpflichtend pro Wohnung gezahlt werden. Deshalb sollten Sie den Beitragsservice ebenfalls informieren. Sie können die Adressänderung online vornehmen.
  • Versandhändler: Gerade wenn Sie viel online bestellen, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Lieblingsshops auch in Zukunft an die richtige Adresse liefern. Meistens können Sie mit wenigen Klicks die neue Anschrift hinterlegen.

Nachsendeantrag stellen

Um nach dem Umzug keine wichtigen Briefe oder Pakete zu verpassen, können Sie bei der Post einen Nachsendeauftrag einrichten. Die Kosten liegen zwischen 28,90 Euro für sechs Monate und 37,90 Euro für zwölf Monate (Stand November 2023).

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich persönlich zum Einwohnermeldeamt gehen, um mich umzumelden?

Nein, in der Regel kann eine andere Person die Ummeldung für Sie übernehmen mit einer von Ihnen ausgestellten Vollmacht.

Brauche ich einen Mietvertrag, um mich umzumelden?

Nein, es ist nicht zwingend erforderlich, dass Sie einen Mietvertrag haben, damit Sie Ihren Wohnsitz ummelden können. Wenn Sie zum Beispiel in eine Wohnungsgemeinschaft oder in die Wohnung des Partners oder der Partnerin zieht, muss lediglich eine Wohnungsgeberbescheinigung einreichen. Diese gilt als Nachweis für den Einzug.

Muss ich beim Umzug GEZ ummelden?

Wenn Sie bereits Rundfunkgebühren bezahlt haben, müssen Sie sich auch dort ummelden. Das können SIe einfach online oder per Brief machen. Ziehen Sie in eine Wohnung, in der bereits jemand GEZ zahlt, müssen Sie nicht zusätzliche Rundfunkgebühren zahlen. Teilen Sie der GEZ einfach mit, dass Sie umgezogen sind und teilen Sie die andere Beitragsnummer mit.