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Wie schnell muss man den Wohnort nach dem Umzug ummelden?

Unsere Autorin Christina Tobias ist als Senior Editor Expertin für die Bereiche Küche und Heizung.
Christina Tobias
2. Juli 2024

Der Umzug ist geschafft und Sie beginnen schon, sich heimisch zu fühlen? Dann wird es höchste Zeit, dass Sie dem Einwohnermeldeamt Ihre neue Adresse mitteilen. Innerhalb von zwei Wochen müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz an- oder ummelden. Doch welche Unterlagen werden benötigt und mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

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Wann muss man sich ummelden?

Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt ummelden. Dabei beginnt die Frist mit dem Datum des Mietvertrags. Sie oder eine stellvertretende Person mit einer Vollmacht muss zum Ummelden das Bürgeramt aufsuchen.

Wohnsitz ummelden, anmelden, abmelden: Das sind die Unterschiede

  • Wohnsitz ummelden: Wenn Sie in derselben Stadt oder Gemeinde umziehen, bleibt Ihr bisheriges Einwohnermeldeamt für Sie zuständig.
  • Wohnsitz anmelden: Wechseln Sie den Ort, ist die dort ansässige Meldebehörde aufzusuchen. In größeren Städten sind Sie dabei nicht an Ihren Bezirk gebunden, sondern können auch das Bürgerbüro eines anderen Stadtteils nutzen.
  • Wohnsitz abmelden: In den meisten Fällen müssen sich bei Ihrer vorherigen Meldebehörde nicht abmelden, da die Ämter Ihre Daten elektronisch miteinander abgleichen. Nur wenn Sie dauerhaft im Ausland leben möchten oder einen Nebenwohnsitz aufgeben, ist das Abmelden erforderlich.

Was passiert, wenn man die Frist zum Ummelden nicht einhält?

Laut §54 Bundesmeldegesetz (BMG) beläuft sich das Bußgeld bei verspäteter Ummeldung auf bis zu 1.000 Euro. Die Höhe des Bußgeldes hängt stark von der Kulanz des Sachbearbeiters oder der Sachbearbeiterin ab. Da viele Bürgerämter überlastet sind, ist es in Großstädten schwierig, die kurze Frist einzuhalten. Einige Tage Verspätung werden deshalb oft gar nicht oder mit maximal 30 Euro geahndet. Wer seine verspätete Ummeldung mit einem Krankenschein entschuldigen kann, muss kein Ordnungsgeld entrichten.

Ummeldung nach einem Umzug ein Formular wird ausgefüllt
14 Tage haben Sie Zeit, sich nach dem Umzug umzumelden.

Wie meldet man sich um?

  1. Termin beim Einwohnermeldeamt vereinbaren (z. B. online oder per Telefon)
  2. Wohnungsgeberbestätigung und Personalausweis abgeben/vorzeigen
  3. Adresse auf dem Personalausweis anpassen lassen
  4. Meldebestätigung erhalten

Wohnsitz online ummelden

In Hamburg und einzelnen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein können Sie sich komplett online ummelden. Ob Ihr Wohnort bereits an der elektronischen Wohnsitzanmeldung teilnimmt, erfahren Sie, indem Sie auf der zugehörigen Webseite Ihre Postleitzahl eintragen.

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Welche Dokumente braucht man zum Ummelden?

  • Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis, Reise- oder Nationalpass)
  • Anmeldeformular für den Wohnungswechsel (bekommen Sie beim zuständigen Amt)
  • Wohnungsgeber- bzw. Vermieterbescheinigung (bestätigt Bezug der neuen Wohnung)
  • Gegebenenfalls Vollmacht, falls Sie eine andere Person ummelden. Im Falle einer Familie reicht es, dass die Ummeldung von einer Person unterschrieben wird.

Tipp

Fast jedes Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt bietet auf der Webseite eine Übersicht, welche Unterlagen zum Ummelden Sie brauchen. Oft ist es möglich, die nötigen Formulare auszudrucken und zu Hause in Ruhe auszufüllen. So sparen Sie Zeit bei Ihrem Termin vor Ort.

Was kostet die Ummeldung?

Das Ummelden nach einem Umzug ist oft komplett kostenlos oder kostet maximal 10 Euro. Die Information, ob etwas gezahlt werden muss oder nicht, finden Sie auf der Webseite des zuständigen Einwohnermeldeamts.

Nach Umzug ummelden: Checkliste

Nicht nur das Einwohnermeldeamt muss über den Wohnortwechsel informiert werden. Auch anderen wichtigen Institutionen müssen Sie Ihre Adressänderung nach dem Umzug mitteilen.

  • Bank, Krankenkasse, Versicherung
    Um sicherzugehen, dass Ihre Kontoauszüge und andere wichtige Briefe Sie weiterhin pünktlich erreichen, sollten Sie Ihre Bank über Ihren Umzug informieren. Das Gleiche gilt für Ihre Krankenkasse und Ihre Versicherungen.

  • Finanzamt
    Es besteht keine Pflicht, das Finanzamt über einen Umzug zu unterrichten. Dennoch ist es sinnvoll, z. B. um wichtige Post zu erhalten und keine Mahnungen zu riskieren. Hierfür reicht meist eine kurze E-Mail mit Ihrem Namen, Ihrer Steuernummer und Ihrer alten und neuen Adresse.

  • Telefon / DSL: Oft bieten Telefon- oder DSL-Anbieter am neuen Standort den gleichen Tarif bei einem Umzug an. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie in der Regel vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
  • Strom: Sollte Ihr aktueller Stromanbieter auch am neuen Standort den gleichen Tarif anbieten, müssen Sie nicht wechseln, sondern können in den meisten Fällen online Ihre neue Adresse melden.
  • Kfz ummelden: Auch Ihr Auto müssen Sie nach dem Umzug bei Ihrer Zulassungsstelle ummelden. Innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks wird lediglich die neue Anschrift hinterlegt. Bei einem neuen Zulassungsbezirk brauchen Sie Ihre eVB-Nummer und unter Umständen neue Kennzeichen.
  • Behörden: Beziehen Sie staatliche Leistungen, muss die zuständige Stelle informiert werden, z. B. Kindergeldstelle (Familienkasse), Elterngeldstelle (Bezirksamt, Jugendamt oder Sozialamt), BAföG-Amt und Agentur für Arbeit/Jobcenter.
  • Haustiere / Hund ummelden: Wer mit Haustier umziehen will, muss verschiedene Stellen über die Adressänderung informieren. Aufgrund der Hundesteuer gilt: Ziehen Sie innerhalb derselben Gemeinde um, können Sie den Hund einfach ummelden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie den Hund am alten Wohnort abmelden und beim neuen Wohnort anmelden. Auch exotische Tiere (Vogelspinnen, Giftschlangen o. ä) sind häufig meldepflichtig. Ob Ihr Haustier gemeldet werden muss, können Sie bei Ihrer neuen Stadt oder Gemeinde erfragen. Ist Ihr Tier bei der Tasso-Zentrale registriert, sollten Sie auch hier Ihre Adresse aktualisieren.
  • Rentenversicherung: Auch wenn Sie selbst noch keine Rente beziehen, sollte die Rentenversicherung über Ihre neue Adresse informiert werden. Versicherte können dafür den Onlineservice nutzen. Rentenempfänger wenden sich an den Rentenservice der Deutschen Post. Dies geht online oder über Formulare, die in der Postfiliale erhältlich sind.
  • Abonnements: Wenn Sie Zeitschriften oder andere Dienste, die Ihnen regelmäßig Pakete schicken, abonniert haben, sollten Sie den Anbietern Ihre neue Adresse mitteilen.
  • Rundfunkbeitrag (GEZ): Die Rundfunkgebühren müssen verpflichtend pro Wohnung gezahlt werden. Deshalb sollten Sie den Beitragsservice ebenfalls informieren. Sie können die Adressänderung online vornehmen.
  • Versandhändler: Gerade wenn Sie viel online bestellen, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Lieblingsshops auch in Zukunft an die richtige Adresse liefern. Meistens können Sie mit wenigen Klicks die neue Anschrift hinterlegen.

Nachsendeantrag stellen

Um nach dem Umzug keine wichtigen Briefe oder Pakete zu verpassen, können Sie bei der Post einen Nachsendeauftrag einrichten. Die Kosten liegen zwischen 28,90 Euro für sechs Monate und 37,90 Euro für zwölf Monate (Stand Juni 2024).

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange hat man Zeit, sich umzumelden?

Laut §17 BMG müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei einer Meldebehörde um- oder anmelden.

Kann man sich in jedem Einwohnermeldeamt ummelden?

Zuständig ist immer das Einwohnermeldeamt (in einigen Bundesländern auch Bürgerbüro oder Bezirksamt genannt) am neuen Wohnsitz. Dementsprechend gilt: Ziehen Sie innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde um, bleibt die bisherige Behörde weiterhin für Sie zuständig. Sind Sie hingegen in eine neue Stadt oder Gemeinde gezogen, muss das dort ansässige Einwohnermeldeamt aufgesucht werden.

Was passiert, wenn man sich nicht ummeldet?

Wer sich verspätet oder gar nicht ummeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Je nachdem, wie lange die Frist überschritten wurde und wie kulant sich die Sachbearbeiter:innen in der Meldebehörde zeigen, kann der Betrag niedriger aus- oder sogar entfallen.

Muss ich persönlich zum Einwohnermeldeamt gehen, um mich umzumelden?

Nein, in der Regel kann eine andere Person die Ummeldung für Sie übernehmen mit einer von Ihnen ausgestellten Vollmacht.

Brauche ich einen Mietvertrag, um mich umzumelden?

Nein, es ist nicht zwingend erforderlich, dass Sie einen Mietvertrag haben, damit Sie Ihren Wohnsitz ummelden können. Wenn Sie zum Beispiel in eine Wohnungsgemeinschaft oder in die Wohnung des Partners oder der Partnerin zieht, muss lediglich eine Wohnungsgeberbescheinigung einreichen. Diese gilt als Nachweis für den Einzug.

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