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Fristen und Kosten

Wie schnell muss man sich nach dem Umzug ummelden?

Christina Tobias
Christina Tobias
19. März 2020

Der Umzug ist geschafft, die ersten Möbel wurden aufgebaut und Sie beginnen schon sich heimisch zu fühlen? Dann wird es höchste Zeit, dass Sie Ihren neuen Wohnsitz auch offiziell bekannt geben und sich beim Einwohnermeldeamt ummelden. Doch welche Fristen müssen Sie beachten, welche Unterlagen werden benötigt und mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Bis wann müssen Sie sich ummelden?

Laut deutschem Melderecht muss jeder Einwohner in Deutschland mit seiner aktuellen Adresse behördlich erfasst sein. Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt ummelden. Dabei beginnt die Frist mit dem Datum des Mietvertrages. Sie oder ein Vertreter mit einer entsprechenden Vollmacht müssen zum Ummelden das Einwohnermelde- bzw. Bürgeramt des neuen Wohnorts aufsuchen. Eine schriftliche Ummeldung online oder per Brief ist nicht möglich. Dafür lässt sich bei vielen Bürgerämtern mittlerweile online ein Termin für den Behördengang buchen. Bei Ihrem persönlichen Besuch wird dann die Adresse auf Ihrem Ausweis aktualisiert.

Abmelden

Sie müssen sich bei Ihrer vorherigen Meldebehörde nicht abmelden, da die Ämter Ihre Daten elektronisch miteinander abgleichen. Nur wenn Sie dauerhaft im Ausland leben möchten, müssen Sie sich offiziell in Deutschland abmelden.

Was passiert, wenn Sie die Frist nicht einhalten?

Da viele Bürgerämter stark überlastet sind, ist es gerade in Großstädten oft schwierig, die recht kurze Frist einzuhalten. Je nachdem, wie lange die Frist überschritten wurde, kann ein Bußgeld verhängt werden. Einige Tage werden in der Regel gar nicht oder mit maximal 30 Euro geahndet. Haben Sie die Ummeldung nach dem Umzug mehrere Monate aufgeschoben, können sogar bis zu 500 Euro fällig werden. Die Höhe des Bußgeldes hängt dabei stark von der Kulanz des Sachbearbeiters ab. Bei geringeren Zeitüberschreitungen wird in der Regel ein Auge zugedrückt. Auch wer seine verspätete Ummeldung mit einem Nachweis (wie zum Beispiel einem Krankenschein) entschuldigen kann, muss kein Ordnungsgeld entrichten.

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Welche Dokumente werden gebraucht?

ür das Ummelden brauchen Sie diverse Unterlagen. Sie brauchen einen Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis, Reise- oder Nationalpass), das Anmeldeformular für den Wohnungswechsel, das Sie beim zuständigen Amt bekommen, und die Vermieterbescheinigung. Letztere bestätigt, dass Sie Ihre neue Wohnung tatsächlich bezogen haben. Laut Paragraf 19 des Bundesmeldegesetzes ist Ihr Vermieter verpflichtet, Ihnen besagte Bescheinigung auszustellen.

Umzug ummelden
14 Tage haben Sie nach dem Umzug Zeit, sich umzumelden.

Was kostet die Ummeldung?

In der Regel ist das Ummelden nach einem Umzug komplett kostenlos. Manchmal wird allerdings eine Gebühr in Höhe von 10 Euro erhoben. Die Information, ob etwas gezahlt werden muss oder nicht, finden Sie auf der Webseite des zuständigen Einwohnermeldeamts.

Zweitwohnsitz anmelden: Das müssen Sie beachten

Wenn Sie eine zweite Wohnung beziehen, müssen Sie diese als Zweitwohnsitz anmelden. Als Hauptwohnsitz gilt dabei immer der Ort, an dem Sie die meiste Zeit verbringen. Viele Städte berechnen eine Zweitwohnsitzsteuer, die zwischen fünf und 16 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete liegt. Studenten und Auszubildende werden von dieser Steuer meist befreit, wenn Sie kein eigenes Einkommen haben.

Wo müssen Sie sich noch ummelden?

Nicht nur das Einwohnermeldeamt muss über Ihren Wohnortwechsel informiert werden. Auch anderen wichtigen Institutionen müssen Sie Ihre Adressänderung mitteilen.

  • Bank, Krankenkasse, Versicherung
    Um sicherzugehen, dass Ihre Kontoauszüge und andere wichtige Briefe Sie weiterhin pünktlich erreichen, sollten Sie Ihre Bank über Ihren Umzug frühzeitig informieren. Das Gleiche gilt für Ihre Krankenkasse und Ihre Versicherungen.

  • Finanzamt
    Auch wenn keine Pflicht besteht, das Finanzamt über Ihren Umzug zu unterrichten, sollten Sie es dennoch tun – auch um Mahnungen zu vermeiden, die entstehen, weil Sie nicht mehr auf Ihre Post reagieren. Hierfür reicht meist eine kurze E-Mail mit Ihrem Namen, Ihrer Steuernummer und Ihrer alten und neuen Adresse. Dann gibt es auch keine Verwunderung, wenn Sie im folgenden Jahr Ihren Umzug von der Steuer absetzen.

Unser Tipp:

Um sich davor zu schützen, wichtige Briefe oder Pakete in den ersten Monaten zu verpassen, können Sie bei der Post einen Nachsendeauftrag einrichten. Je nachdem, wie lange dieser aktiv sein soll, liegen die Kosten zwischen 19,90 Euro (für sechs Monate) und 34,90 Euro (für zwei Jahre).

  • Telefon / DSL:
    Kann Ihr Telefon- oder DSL-Anbieter Ihnen am neuen Standort den gleichen Tarif zu identischen Konditionen anbieten, können Sie Ihren bisherigen Vertrag meist ohne Probleme mitnehmen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie in der Regel von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

  • Strom:
    Beim Strom gelten ähnliche Bedingungen wie bei Telefon und DSL. Sollte Ihr aktueller Stromanbieter auch am neuen Standort den gleichen Tarif anbieten, müssen Sie nicht wechseln, sondern können in den meisten Fällen, online Ihre neue Adresse melden.

  • Kfz ummelden:
    Auch Ihr Auto sollten Sie schnellstmöglich nach dem Umzug bei Ihrer Zulassungsstelle ummelden. Wechseln Sie Ihre Adresse innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks, wird lediglich die neue Anschrift hinterlegt. Im Fall eines neuen Zulassungsbezirks brauchen Sie Ihre eVB-Nummer und unter Umständen neue Kennzeichen.

  • Abonnements:
    Wenn Sie Zeitschriften oder andere Dienste, die Ihnen regelmäßig Pakete schicken, abonniert haben, sollten Sie dem zuständigen Verlag oder anderem Anbieter Ihre neue Adresse zügig mitteilen.

  • Rundfunkbeitrag (GEZ):
    Die Rundfunkgebühren müssen verpflichtend pro Wohnung gezahlt werden. Deshalb sollte der Beitragsservice ebenfalls über einen Wohnungswechsel informiert werden. Sie können die Adressänderung online vornehmen.

  • Versandhändler:
    Gerade wenn Sie viel online bestellen, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Lieblingsshops auch in Zukunft an die richtige Adresse liefern. Meistens können Sie mit wenigen Klicks die neue Anschrift hinterlegen.

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