Der Umzug ist geschafft, die ersten Möbel wurden aufgebaut und Sie beginnen schon, sich heimisch zu fühlen? Dann wird es höchste Zeit, dass Sie Ihren Wohnsitz ummelden und dem Einwohnermeldeamt Ihre neue Adresse bekanntgeben. Doch welche Fristen müssen Sie beachten, welche Unterlagen werden benötigt und mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
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Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt ummelden. Dabei beginnt die Frist mit dem Datum des Mietvertrags. Sie oder eine stellvertretende Person mit einer Vollmacht muss zum Ummelden das Bürgeramt aufsuchen. Eine Ummeldung online ist nicht möglich, per Brief nur in Ausnahmefällen. Dafür lässt sich bei vielen Bürgerämtern mittlerweile online ein Termin buchen. Vor Ort wird dann die Adresse auf Ihrem Ausweis aktualisiert.
Abmelden
Sie müssen sich bei Ihrer vorherigen Meldebehörde nicht abmelden, da die Ämter Ihre Daten elektronisch miteinander abgleichen. Nur wenn Sie dauerhaft im Ausland leben möchten, müssen Sie sich offiziell in Deutschland abmelden.
Jeder muss sich nach dem Umzug ummelden, das ist gesetzliche Pflicht. Haben Sie dies mehrere Monate aufgeschoben, können bis zu 500 Euro fällig werden. Einige Tage werden dagegen gar nicht oder mit maximal 30 Euro geahndet. Die Höhe des Bußgeldes hängt stark von der Kulanz des Sachbearbeiters oder der Sachbearbeiterin ab. Da viele Bürgerämter überlastet sind, ist es gerade in Großstädten oft schwierig, die recht kurze Frist einzuhalten. Übrigens: Wer seine verspätete Ummeldung zum Beispiel mit einem Krankenschein entschuldigen kann, muss kein Ordnungsgeld entrichten.
Wollen Sie Ihren Wohnsitz ummelden, brauchen Sie diverse Unterlagen:
Tipp
Fast jedes Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt bietet auf der Website eine Übersicht, welche Unterlagen zum Ummelden Sie brauchen. Oft ist es möglich, die nötigen Formulare auszudrucken und zu Hause in Ruhe auszufüllen. So sparen Sie Zeit bei Ihrem Termin vor Ort.
In der Regel ist das Ummelden nach einem Umzug komplett kostenlos. Manchmal wird allerdings eine Gebühr in Höhe von 10 Euro erhoben. Die Information, ob etwas gezahlt werden muss oder nicht, finden Sie auf der Webseite des zuständigen Einwohnermeldeamts.
Wenn Sie eine zweite Wohnung beziehen, müssen Sie diese als Zweitwohnsitz anmelden. Als Hauptwohnsitz gilt in der Regel der Ort, an dem Sie die meiste Zeit verbringen oder Ihren Lebensmittelpunkt haben (bei Ehepaaren z. B. die gemeinsame Wohnung). Viele Städte berechnen eine Zweitwohnsitzsteuer, die zwischen 8 und 35 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete liegt. Student:innen und Auszubildende werden von dieser Steuer meist befreit, wenn sie kein eigenes Einkommen haben.
Beispiele für einen Zweitwohnsitz:
Nicht nur das Einwohnermeldeamt muss über den Wohnortwechsel informiert werden. Auch anderen wichtigen Institutionen müssen Sie Ihre Adressänderung mitteilen.
Bank, Krankenkasse, Versicherung
Um sicherzugehen, dass Ihre Kontoauszüge und andere wichtige Briefe Sie weiterhin pünktlich erreichen, sollten Sie Ihre Bank über Ihren Umzug informieren. Das Gleiche gilt für Ihre Krankenkasse und Ihre Versicherungen.
Finanzamt
Es besteht keine Pflicht, das Finanzamt über einen Umzug zu unterrichten. Dennoch ist es sinnvoll, z. B. um wichtige Post zu erhalten und keine Mahnungen zu riskieren. Hierfür reicht meist eine kurze E-Mail mit Ihrem Namen, Ihrer Steuernummer und Ihrer alten und neuen Adresse.
Nachsendeantrag stellen
Um nach dem Umzug keine wichtigen Briefe oder Pakete zu verpassen, können Sie bei der Post einen Nachsendeauftrag einrichten. Die Kosten liegen zwischen 28,90 Euro für sechs Monate und 37,90 Euro für zwölf Monate (Stand November 2023).
Sie wollen sich nicht nur nach Ihrem Umzug ummelden, sondern suchen Hilfe beim gesamten Umzugsprojekt? Wir finden die richtige Umzugsfirma in Ihrer Nähe! Füllen Sie einfach unseren kurzen Fragebogen aus und Sie erhalten Angebote von Umzugsunternehmen aus Ihrer Region.
Häufig gestellte Fragen
Nein, in der Regel kann eine andere Person die Ummeldung für Sie übernehmen mit einer von Ihnen ausgestellten Vollmacht.
Nein, es ist nicht zwingend erforderlich, dass Sie einen Mietvertrag haben, damit Sie Ihren Wohnsitz ummelden können. Wenn Sie zum Beispiel in eine Wohnungsgemeinschaft oder in die Wohnung des Partners oder der Partnerin zieht, muss lediglich eine Wohnungsgeberbescheinigung einreichen. Diese gilt als Nachweis für den Einzug.
Wenn Sie bereits Rundfunkgebühren bezahlt haben, müssen Sie sich auch dort ummelden. Das können SIe einfach online oder per Brief machen. Ziehen Sie in eine Wohnung, in der bereits jemand GEZ zahlt, müssen Sie nicht zusätzliche Rundfunkgebühren zahlen. Teilen Sie der GEZ einfach mit, dass Sie umgezogen sind und teilen Sie die andere Beitragsnummer mit.