Wussten Sie, dass Sie einen Teil Ihrer Umzugskosten von der Steuer absetzen können? Bei privaten Umzügen sind haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar, während bei beruflichen Umzügen zusätzlich Fahrtkosten und Umzugskostenpauschalen geltend gemacht werden können. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie viel Sie sparen können.
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Sollten Sie aus privaten Gründen einen Wohnortwechsel durchführen, können Sie Ihre entstandenen Arbeits- und Fahrtkosten im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen absetzen. Hierfür können Sie jährlich höchstens 20.000 Euro angeben. Als Steuerermäßigung ergibt sich ein Betrag von 20 Prozent der abzugsfähigen Ausgaben, sprich maximal 4.000 Euro. Auch 20 Prozent der Handwerkerkosten (maximal 1.200 Euro) können bei einem Umzug von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung: Rechnungen und Zahlungsnachweise müssen vorhanden sein und dem Finanzamt vorgelegt werden. Bestehen Sie deshalb auf eine Zahlung per Überweisung statt in bar zu zahlen. Kosten für Materialien werden nicht erstattet.
Umzug aus gesundheitlichen Gründen
Falls Sie wegen Ihrer Gesundheit umziehen müssen, zum Beispiel weil Sie einen Unfall hatten oder wegen einer Behinderung, können die entstanden Kosten als außergewöhnliche Belastung vom Finanzamt anerkannt werden. Hierfür ist ein ärztliches Attest als Nachweis erforderlich, und die Kosten müssen eine zumutbare Belastung übersteigen. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, herauszufinden, ob diese Kriterien erfüllt sind.
Bei einem beruflich bedingten Umzug können doppelte Mietzahlungen steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies gilt, wenn Sie während des Übergangszeitraums gleichzeitig Miete für die alte und die neue Wohnung zahlen müssen. Um die Kosten abzusetzen, müssen Sie dem Finanzamt die Mietverträge und Zahlungsbelege für beide Wohnungen vorlegen.
Bei privaten Umzügen können Sie die doppelte Miete nicht absetzen.
Wenn Sie wegen Ihres Jobs umziehen wollen oder müssen, können Sie einen Teil der entstandenen Kosten als Werbungskosten in der Anlage N der Steuererklärung angeben. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Umzug von Freiberuflern und Selbstständigen
Auch Selbstständige können den beruflich bedingten Umzug in der Steuererklärung deklarieren. Hierfür muss aber die Notwendigkeit belegt werden. Notwendig ist der Umzug zum Beispiel, wenn Ihr Unternehmen gewachsen ist, und Sie deshalb ein größeres Gebäude benötigen, Sie näher an Auftraggeber, Kunden, Lieferanten und Partner ziehen oder es Absatzprobleme an der aktuellen Örtlichkeit gibt.
Mit der Umzugskostenpauschale können Sie alle kleinen und größeren Kosten rund um den Umzug absetzen, ohne Belege einreichen zu müssen. Diese Leistungen werden von der Umzugskostenpauschale abgedeckt:
Die Umzugskostenpauschale zu nutzen, ergibt immer dann Sinn, wenn Ihre Kosten entweder gleich hoch oder geringer sind als die Pauschale. Für jeden Angehörigen, der mit umzieht, gibt es einen Aufschlag. Dabei definiert das Bundesumzugskostengesetz, wer genau als Angehöriger gezählt wird. Die Pauschbeträge werden in regelmäßigen Abständen erhöht. Hier finden Sie die Höhe der aktuellen Umzugskostenpauschale:
Zeitpunkt des Umzugs | Pauschale für Singles | Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt | Beispiel: Ehepaar mit zwei Kindern |
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Zeitpunkt des Umzugs ab 1. März 2024 | Pauschale für Singles 964 Euro | Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt 643 Euro | Beispiel: Ehepaar mit zwei Kindern 2.893 Euro |
Zeitpunkt des Umzugs ab 1. April 2022 | Pauschale für Singles 886 Euro | Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt 590 Euro | Beispiel: Ehepaar mit zwei Kindern 2.656 Euro |
Zeitpunkt des Umzugs ab 1. April 2021 | Pauschale für Singles 870 Euro | Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt 580 Euro | Beispiel: Ehepaar mit zwei Kindern 2.610 Euro |
Zeitpunkt des Umzugs ab 1. Juni 2020 | Pauschale für Singles 860 Euro | Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt 573 Euro | Beispiel: Ehepaar mit zwei Kindern 2.579 Euro |
Die Umzugskostenpauschale ist nicht verpflichtend. Lagen Ihre Umzugskosten deutlich über dem Pauschbetrag, lohnt es sich, die Kosten einzeln zu deklarieren. In diesem Fall müssen Sie aber alle Belege und Quittungen gesammelt beim Finanzamt einreichen.
Erhöhung des Pauschbetrags
Sollten Sie in den zurückliegenden fünf Jahren schon einmal aus beruflichen Gründen umgezogen sein, wird die Pauschale um 50 Prozent erhöht. Wichtig ist, dass Sie vorher und nachher eine eigene Wohnung hatten. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für das Umzugsunternehmen, können Sie die Kosten nicht geltend machen.
Außerdem gibt es einen Zuschlag für Nachhilfeunterricht, falls Schulstoff aufgrund unterschiedlicher Lehrpläne nachgeholt werden muss. Hierfür gelten folgende Sätze:
Um die Umzugskostenpauschale in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie keine Nachweise. Einzelnachweise der Kosten werden nur nötig, wenn Ihre Umzugskosten über dem Pauschalbetrag liegen. Diese zusätzlichen Angaben können Sie unter den Werbungskosten in der Steuererklärung eintragen.
Die Anschaffungskosten für neue Möbel können Sie nicht von der Steuer absetzen. Das gleiche gilt für Kosten, die für die zwischenzeitliche Einlagerung Ihrer Möbel fällig werden, wenn Sie diese benötigen. Ihre privaten Umzugshelfer:innen können Sie nur von der Steuer absetzen, wenn Sie deren Bezahlung durch Rechnungen oder Überweisungen nachweisen können. Auch die Maklergebühren für den Wohnungs- oder Hauskauf werden nicht übernommen.
Häufig gestellte Fragen
Die Umzugskostenpauschale können Sie bei einem privaten Umzug nicht in Anspruch nehmen. Haushaltsnahe Dienstleistungen (in Höhe von 20 Prozent der abzugsfähigen Ausgaben, maximal 4.000 Euro) sowie Handwerkerkosten (in Höhe von 20 Prozent der abzugsfähigen Ausgaben, maximal 1.200 Euro) können Sie trotzdem absetzen. Hierzu zählen unter anderem die Kosten für ein Umzugsunternehmen oder Reinigungsarbeiten.
Beruflich veranlasste Umzugskosten werden in der Anlage N unter den Werbungskosten eingetragen. Geschieht der Umzug aus privaten Gründen können haushaltsnahe Dienstleistungen in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen deklariert werden.
Umzugskosten, die von der Umzugskostenpauschale abgedeckt werden, umfassen Kosten für Wohnungsannoncen, Ummeldegebühren, verpflichtende Schönheitsreparaturen der vorherigen Wohnung, Küchenmontage, elektrische Installationsarbeiten sowie Trinkgelder für Umzugshelfer:innen.
Die Umzugskostenpauschale gilt für beruflich bedingte Umzüge. Dank ihr können Sie schwer belegbare Kosten (z. B. Renovierungsarbeiten) auch ohne Nachweis geltend zu machen.
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