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Umzugskostenpauschale und Werbungskosten

Wie kann man einen Umzug von der Steuer absetzen?

Christina Tobias
Christina Tobias
19. März 2020

Umzugskartons besorgen, Transporter mieten, neue Einrichtung kaufen: Ein Umzug kann schnell teuer werden. Wussten Sie, dass Sie einen Teil Ihrer Kosten von der Steuer absetzen können? Wir verraten Ihnen, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, und wie viel Sie sparen können.

Beruflicher Umzug: Werbungskosten und Umzugskostenpauschale

Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre Umzugskosten absetzen?

Wenn Sie wegen Ihres Jobs umziehen wollen oder müssen, können Sie einen Teil der entstandenen Kosten als Werbungskosten in der Anlage N der Steuererklärung angeben. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Kürzerer Arbeitsweg: Ein verkürzter Weg zur Arbeit bedeutet, dass Sie durch Ihren Umzug jeweils für den Hin- und Rückweg mindestens eine halbe Stunde Anfahrtszeit einsparen. Dabei geht es nicht um die Länge der Strecke, sondern darum, wie viel Zeit Sie beim Pendeln einsparen. Das bedeutet, dass Sie auch, wenn Sie innerhalb einer Großstadt umziehen, steuerlich profitieren können. Die Zeitersparnis sollten Sie anhand von Routenplanern im Internet belegen können.
  • Arbeitsplatzwechsel / Versetzung: Ihre Firma strebt einen Standortwechsel an oder Sie wollen für Ihren neuen Job in eine andere Stadt ziehen? Auch in diesem Fall können Sie den Umzug in der Steuererklärung geltend machen.
  • Auflösung einer doppelten Haushaltsführung: Wenn Sie wegen Ihres Jobs eine Zweitwohnung beziehen oder eine Zweitwohnung aufgeben, können Sie diesen Umzug ebenfalls bei der Steuer angeben.
  • Auslandsrückkehr: Wenn Sie längere Zeit im Ausland gelebt haben, können Sie ebenfalls Ihre berufliche Rückkehr nach Deutschland steuerlich absetzen.
  • Erste Berufsausbildung: Auch Studenten und Auszubildende, die Ihre erste Berufsausbildung antreten und hierfür umziehen, können die Umzugskosten als Sonderausgaben deklarieren.

Umzug von Freiberuflern und Selbstständigen

Auch Selbstständige können den beruflich bedingten Umzug in der Steuererklärung deklarieren. Hierfür muss aber die Notwendigkeit belegt werden. Notwendig ist der Umzug zum Beispiel, wenn Ihr Unternehmen gewachsen ist, und Sie deshalb ein größeres Gebäude benötigen, Sie näher an Auftraggeber, Kunden, Lieferanten und Partner ziehen oder es Absatzprobleme an der aktuellen Örtlichkeit gibt.

Was umfasst die Umzugskostenpauschale und wann lohnt sie sich?

Mit der Umzugskostenpauschale können Sie alle kleinen und größeren Kosten rund um den Umzug bequem absetzen, ohne Belege einreichen zu müssen. Diese Leistungen werden von der Umzugskostenpauschale abgedeckt:

  • Annoncen für die Wohnungssuche
  • Ummeldegebühren (Pkw, Telefon und Internet, Personalausweis)
  • Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung (wenn Sie verpflichtend sind)
  • fachgerechte Montage der Kücheneinrichtung
  • elektrische Arbeiten (Lampen anbringen, Anschluss elektrischer Geräte etc.)
  • Trinkgelder für Möbelpacker bzw. Verpflegung für Umzugshelfer

Die Umzugskostenpauschale zu nutzen, ergibt immer dann Sinn, wenn Ihre Kosten entweder gleich hoch oder geringer waren als die Pauschale. Für jeden Angehörigen, der mit umzieht, gibt es einen Aufschlag. Dabei definiert das Bundesumzugskostengesetz, wer genau als Angehöriger gezählt wird. Die Pauschbeträge werden in regelmäßigen Abständen erhöht. Hier finden Sie die Höhe der aktuellen Umzugskostenpauschale:

Zeitpunkt des Umzugs

Pauschale für Singles

Pauschale für Verheiratete / Lebenspartner / Gleichgestellte

Erhöhung für Kinder / Angehörige

Zeitpunkt des Umzugs

ab 01.04.2019

Pauschale für Singles

811 Euro

Pauschale für Verheiratete / Lebenspartner / Gleichgestellte

1622 Euro

Erhöhung für Kinder / Angehörige

357 Euro

Zeitpunkt des Umzugs

ab 01.03.2018

Pauschale für Singles

787 Euro

Pauschale für Verheiratete / Lebenspartner / Gleichgestellte

1573 Euro

Erhöhung für Kinder / Angehörige

347 Euro

Zeitpunkt des Umzugs

ab 01.02.2017

Pauschale für Singles

764 Euro

Pauschale für Verheiratete / Lebenspartner / Gleichgestellte

1528 Euro

Erhöhung für Kinder / Angehörige

337 Euro

Zeitpunkt des Umzugs

ab 01.03.2016

Pauschale für Singles

746 Euro

Pauschale für Verheiratete / Lebenspartner / Gleichgestellte

1493 Euro

Erhöhung für Kinder / Angehörige

329 Euro

Zeitpunkt des Umzugs

ab 01.02.2015

Pauschale für Singles

730 Euro

Pauschale für Verheiratete / Lebenspartner / Gleichgestellte

1460 Euro

Erhöhung für Kinder / Angehörige

322 Euro

Die Umzugskostenpauschale ist nicht verpflichtend. Lagen Ihre Umzugskosten deutlich über dem Pauschbetrag, lohnt es sich, die Kosten einzeln zu deklarieren. In diesem Fall müssen Sie aber alle Belege und Quittungen gesammelt beim Finanzamt einreichen.

Erhöhung des Pauschbetrags

Sollten Sie in den zurückliegenden zwei Jahren schon einmal aus beruflichen Gründen umgezogen sein, wird die Pauschale um 50 Prozent erhöht.

Außerdem gibt es einen Zuschlag für Unterrichtskosten, wenn Kinder Nachhilfe in Anspruch nehmen mussten, um den Schulstoff zu lernen, den Sie aufgrund unterschiedlicher Lehrpläne nachholen müssen. Hierfür gelten folgende Sätze:

  • 1. März 2018: 1.984 Euro
  • 1. April 2019: 2.045 Euro
  • 1. März 2020: 2.066 Euro

Privater Umzug: Haushaltsnahe Dienstleistungen

Sollten Sie aus privaten Gründen einen Wohnortwechsel durchführen, können Sie Ihre entstandenen Arbeits- und Fahrtkosten im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen absetzen. Hierfür können Sie jährlich höchstens 20.000 Euro angeben. Als Steuerermäßigung ergibt sich ein Betrag von 20 Prozent der abzugsfähigen Ausgaben, sprich maximal 4.000 Euro. Auch 20 Prozent der Handwerkerkosten (maximal 1.200 Euro) können von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung: Rechnungen und Zahlungsnachweise müssen vorhanden sein und dem Finanzamt vorgelegt werden. Kosten für Materialien werden nicht erstattet.

Falls Sie wegen Ihrer Gesundheit umziehen müssen, zum Beispiel weil Sie einen Unfall hatten oder wegen einer Behinderung, können die entstanden Kosten als außergewöhnliche Belastung vom Finanzamt anerkannt werden. Hierfür ist ein ärztliches Attest als Nachweis erforderlich, und die Kosten müssen eine zumutbare Belastung übersteigen. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, herauszufinden, ob diese Kriterien erfüllt sind.

Umzug Steuererklärung
Sie können sowohl bei einem beruflichen als auch bei einem privaten Umzug von Steuervorteilen profitieren.

Welche Umzugskosten können Sie nicht absetzen?

Die Anschaffungskosten für neue Möbel können Sie nicht von der Steuer absetzen. Das gleiche gilt für Kosten, die für die zwischenzeitliche Einlagerung Ihrer Möbel fällig werden, wenn Sie diese benötigen. Ihre privaten Umzugshelfer können Sie nur von der Steuer absetzen, wenn Sie deren Bezahlung durch Rechnungen oder Überweisungen nachweisen können. Auch die Maklergebühren für den Wohnungs- oder Hauskauf werden nicht übernommen.

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