Treppenlift: Zuschüsse und Förderungen senken die Kosten
Bundesweit gibt es eine KfW-Förderung für Treppenlifte sowie viele regionale Förderprogramme. Bei bestimmten Krankheiten oder Behinderungen bieten Stiftungen finanzielle Hilfe, im Arbeitskontext helfen die Rentenversicherung und die Agentur für Arbeit. Mit Pflegegrad können Sie den Pflegekassenzuschuss erhalten. Sehen Sie im Überblick, welche Treppenlift-Förderung für Sie infrage kommt und wie hoch die Kostenübernahme ist.
Welche Zuschüsse und Förderungen gibt es für Treppenlifte?
In Deutschland können Sie bundesweite Förderungen für Treppenlifte von staatlichen Stellen, regionale Förderungen von einzelnen Bundesländern oder Städten, Zuschüsse von Versicherungen und Genossenschaften sowie finanzielle Unterstützung von Stiftungen und Vereinen erhalten.
Die Tabelle zeigt mögliche Zuschüsse und Förderungen für Treppenlifte im Überblick:
Es können sowohl neue als auch gebrauchte oder gemietete Modelle für eine Treppenlift-Förderung infrage kommen. Einige der Förderungen lassen sich miteinander kombinieren, andere können nur einzeln in Anspruch genommen werden. Zudem prüft jeder Träger separat, ob er oder doch eine andere Stelle die Kosten übernimmt.
Welches Förderprogramm für Sie geeignet ist, hängt davon ab, warum Sie einen Treppenlift benötigen und wie die persönlichen Voraussetzungen aussehen. Ob die Anschaffungskosten anteilig oder sogar vollständig übernommen werden, bestimmen die einzelnen Träger.
Zuschüsse und Förderungen für Treppenlifte können meist nur im Voraus beantragt werden. Informieren Sie sich deshalb vor dem Kauf bei der jeweiligen Stelle. Die Finanzierung sollten Sie auch mit Ihrem Treppenlift-Anbieter besprechen. Die Anbieter haben bereits Erfahrung mit den Anträgen und können Sie bei dem Prozess unterstützen.
Zuschuss der Pflegekasse für Treppenlifte
Die bekannteste Treppenlift-Förderung ist der Zuschuss der Pflegekasse. Dieser beträgt bis zu 4.180 Euro pro Person. Der Zuschuss wird für bis zu vier berechtigte Personen in einem Haushalt gewährt, sodass sich die maximale Förderhöhe auf bis zu 16.720 Euro erhöhen kann.
Folgende Voraussetzung müssen Sie für den Treppenlift-Zuschuss der Krankenkasse erfüllen:
Sie müssen einen Pflegegrad besitzen, egal welche Stufe.
Sie müssen während der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre lang bei der Pflegekasse versichert gewesen sein.
Die häusliche Pflege wird durch den Umbau erleichtert oder erst ermöglicht oder die persönliche Lebensführung wird wiederhergestellt.
Ein Kostenvoranschlag für den Treppenlift liegt vor.
Für den Treppenlift-Zuschuss stellen Sie einen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Ihrer Pflegekasse. Erläutern Sie darin, wie der Einbau eines Treppenlifts Ihre Mobilität verbessern würde.
Treppenlift-Förderung der KfW: Förderkredit 159 für altersgerechten Umbau
Mit dem Förderkredit Nr. 159 „Altersgerecht umbauen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Sie auch Ihren Treppenlift finanzieren. Gefördert wird unter anderem die Installation von Sitzliften, Stehliften, Senkrechtliften, Hubliften oder Plattformliften. Der Förderkredit eignet sich z. B., wenn Sie keinen Pflegegrad haben und der Pflegekassenzuschuss daher nicht infrage kommt.
Sowohl Eigentümer:innen als auch Mieter:innen können die KfW-Förderung für einen Treppenlift beantragen - unabhängig vom Alter. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften sind antragsberechtigt. Für Ferienhäuser und -wohnungen sowie für gewerblich genutzte Gebäude lässt sich der Kredit allerdings nicht nutzen.
Konditionen des KfW-Förderkredits 159
Kreditbetrag bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit
Laufzeiten zwischen 4 und 30 Jahren
ab Kreditzusage 12 Monate Zeit für die Auszahlung (verlängerbar auf bis zu 36 Monate); ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision an
auch für den Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie nutzbar
kein Pflegegrad nötig
kombinierbar mit anderen Förderprodukten
nicht kombinierbar mit dem Zuschuss der Pflegekasse
Treppenlift muss von einer Fachfirma eingebaut und von einer sachverständigen Person abgenommen werden
So beantragen Sie die KfW-Förderung für einen Treppenlift
Den Förderkredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner. Sie können sich frühzeitig von einer Fachfirma für Treppenlifte beraten lassen und Angebote einholen. Den Kaufvertrag für den Treppenlift dürfen Sie aber erst nach der Förderzusage abschließen und erst dann mit den Baumaßnahmen beginnen. Für einen nachträglichen Antrag erhalten Sie keine Förderung.
Im Video erhalten Sie ausführliche Expertentipps zu Förderungen zum barrierefreien Umbau, wie dem KfW-Kredit 159.
Für das Programm Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) können aktuell keine Anträge mehr gestellt werden. Bereits genehmigte Zuschüsse werden weiterhin ausgezahlt.
Regionale Zuschüsse und Förderungen für Treppenlifte
In einigen deutschen Bundesländern und Kommunen können Sie eine regionale Treppenlift-Förderung beantragen. Gefördert werden barrierereduzierende sowie altersgerechte Baumaßnahmen, wie der nachträgliche Einbau eines Treppenlifts in private Wohnhäuser. Viele Programme lassen sich mit anderen Förderprogrammen und Zuschüssen kombinieren.
Die regionalen Förderprodukte haben grundsätzlich die Anforderungen,
dass nur Immobilien in der jeweiligen Region gefördert werden und
dass der Förderantrag zuerst bewilligt werden muss, bevor ein Kauf- oder Leistungsvertrag abgeschlossen wird oder mit der Umbaumaßnahme begonnen wird.
In der Tabelle finden Sie einen Überblick über aktuelle regionale Förderungen für Treppenlifte:
* Neben den hier aufgeführten gibt es weitere Voraussetzungen und Bestimmungen der Länder. Informieren Sie sich für Details gern bei den jeweiligen Trägern.
Auch Personen, die zur Miete wohnen, können in manchen Regionen eine Förderung für einen Treppenlift in ihrem Mietshaus, beantragen. Dazu ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Eigentümer:innen erforderlich.
Der erste Schritt zur Treppenlift-Finanzierung ist die Beratung durch eine Fachfirma. Für die meisten Förderanträge müssen Sie einen Kostenvoranschlag beilegen. Außerdem kann Ihnen die Fachfirma bei der Antragstellung helfen.
Treppenlift-Förderung der Deutschen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung kann den Einbau eines Treppenlifts mit den „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ fördern. Wenn der Treppenlift für eine Aufnahme oder Weiterführung einer beruflichen Tätigkeit erforderlich ist, wird er in vollem Umfang bezuschusst. Das ist z. B. der Fall, wenn Sie den Arbeitsplatz nur mit einem Treppenlift barrierefrei erreichen können.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie für die Treppenlift-Förderung der Rentenversicherung erfüllen:
Ihre Erwerbsfähigkeit ist aus gesundheitlichen Gründen gemindert oder gefährdet.
Der Treppenlift ist für die Wiedereingliederung in das Berufsleben oder der Sicherung des bisherigen Arbeitsplatzes erforderlich.
Sie haben eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erreicht.
Sie sind nicht verbeamtet, selbstständig oder in Rente.
Für die Rehabilitationsleistung ist kein anderer Träger zuständig (z. B. ist bei gesundheitlichen Einschränkungen nach einem Arbeitsunfall die Berufsgenossenschaft zuständig).
Sie können den Rehabilitationsantrag bei der Rentenversicherung bequem online stellen. Dafür benötigen Sie Ihre Versicherungsnummer, Ihren Befundbericht, Name und Anschrift Ihrer behandelnden Ärzt:innen, Ihres Arbeitgebers und Ihrer Krankenkasse.
Sind Sie verbeamtet oder selbstständig? Dann können Sie sich für die Förderung barrierefreier Umbaumaßnahmen an das Integrationsamt oder eine Fürsorgestelle wenden.
Zuschuss für Treppenlifte durch die Agentur für Arbeit
Auch die Agentur für Arbeit kann einen Treppenlift bezuschussen, wenn er der beruflichen Rehabilitation dient. Mit den „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ unterstützt die Bundesagentur Personen mit Rollstuhl oder Mobilitätseinschränkungen dabei, weiterhin sicher am Arbeitsleben teilnehmen zu können.
Bevor die Agentur die allerdings die Kosten für einen Treppenlift übernimmt, prüft sie die Notwendigkeit der Maßnahme und schlägt gegebenenfalls eine günstigere Lösung vor. Aus diesem Grund sollten Sie sich zuerst an die Pflege- oder Rentenversicherung wenden.
Zuschuss für den Treppenlift durch das Integrationsamt
Das Integrationsamt, in einigen Bundesländern auch Inklusionsamt genannt, unterstützt schwerbehinderte Menschen im Arbeitskontext. Wenn Sie als private Person also keine Förderung erhalten, können Sie Ihren Arbeitgeber fragen. Dieser kann zwischen 80 und 100 Prozent der Kosten für einen barrierefreien Umbau bezuschusst bekommen. Die Voraussetzungen für die finanzielle Förderung des Integrationsamtes sind:
Es ist kein anderer Träger zuständig.
Der oder die Arbeitnehmer:in ist schwerbehindert.
Er oder sie ist unbefristet angestellt.
Treppenlift-Zuschuss durch Berufsgenossenschaft und Unfallversicherung
Wenn Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen Treppenlift benötigen, kann die Unfallversicherung und die Berufsgenossenschaft bis zu 100 Prozent der Kosten übernehmen. Auch wenn sich der Unfall auf dem Hin- oder Rückweg zur Arbeit oder im Homeoffice ereignete, können Sie den Zuschuss beantragen. Sprechen Sie Ihre Versicherung an, um die Chancen der Kostenübernahme zu prüfen.
Alternativ zur Berufsgenossenschaft bezuschussen die Landesfürsorgestelle oder die Kriegsopferfürsorge den Kauf eines Treppenliftes, wenn die Beeinträchtigung aufgrund einer Verletzung aus dem Krieg- oder Wehrdienst auftritt. Diese Leistungen stehen den Betroffenen laut dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) im Rahmen des Sozialen Entschädigungssrechts zu.
Kostenübernahme durch Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung fördert einen Treppenlift ganz oder anteilig, wenn die Mobilitätseinschränkung durch Fremdverschulden verursacht wurde, etwa durch einen Unfall. In diesem Fall kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Kosten der Folgeschäden auf. Der Schaden sollte der Versicherung so früh wie möglich gemeldet werden, sonst kann der Versicherungsanspruch erlöschen.
Besteht eine solche Versicherung nicht oder erkennt sie die Leistungspflicht nicht an, kann auch Ihre private Haftpflichtversicherung einspringen. Dafür muss ein solcher Versicherungsausfall allerdings in Ihrer Police mitversichert sein.
Treppenliftförderung durch Stiftungen
Eine Treppenliftförderung kann auch über Stiftungen, Vereine und Spendensammlungen erfolgen. Die Zuschüsse gelten meist nur für bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise Rollstuhlfahrer:innen oder MS-Erkrankte.
Die genauen Voraussetzungen und Konditionen sind je nach Stiftung sehr unterschiedlich. Neben einem Kostenvoranschlag für den Treppenlift kann beispielsweise ein Nachweis über die Erkrankung, die Mobilitätseinschränkung oder das Einkommen verlangt werden. Es kann sein, dass die Bedürftigkeit oder der Schweregrad der Erkrankung überprüft wird.
Mitunter lassen sich die Zuschüsse der Stiftungen mit anderen Förderungen für Treppenlifte kombinieren. Eine Kombination mit Krediten ist dagegen selten möglich.
So stellen Sie einen Förderantrag bei Stiftungen
Wenden Sie sich direkt an die Stiftung, um die Förderung zu erhalten. Je nach Träger können Sie den Antrag schriftlich oder online stellen. Auf der Website der Stiftung finden Sie nähere Informationen, wie Sie den Antrag stellen, ob der Zuschuss für Sie infrage kommt und welche Nachweise erforderlich sind.
In der folgenden Liste finden Sie einige Stiftungen, die den Einbau und Kauf eines Treppenlifts fördern:
Die Aktion Mensch bietet im Rahmen des Förderprogramms „Barrierefreiheit für alle“ verschiedene Zuschüsse an.
Die Elsa-Krauschitz-Stiftung fördert den barrierefreien Wohnungsumbau für Menschen mit Körperbehinderungen.
Die Franz-Beckenbauer-Stiftung fördert den Einbau von Treppenliften und Aufzügen für erkrankte und mobil eingeschränkte Personen.
Die Nathalie-Todenhöfer-Stiftung fördert barrierefreie Umbaumaßnahmen für MS-Kranke.
Die Otto und Lonny Bayer Stiftung: unterstützt deutschlandweit in Not geratene Menschen mit sozialen Projekten.
Förderungen für Treppenlifte vom Versorgungsamt und der Sozialhilfe
Wenn kein anderer Träger den Treppenlift bezuschusst oder finanziert, ist das Sozialamt die letzte Anlaufstelle. Wenn Sie den Treppenlift nachweislich nicht selbst finanzieren können, kann das Sozialamt die Kosten teilweise oder ganz übernehmen. Zunächst kann allerdings geprüft werden, ob ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung möglich wäre. Gefördert wird außerdem nur der günstigste Lift.
Die Voraussetzungen für eine Treppenlift-Förderung durch die Sozialhilfe sind:
Die betroffene Person erhält Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II.
Die betroffene Person kann ihre Bedürftigkeit nachweisen.
Ein:e Mitarbeiter:in des örtlichen Gesundheitsamtes bestätigt den Bedarf eines Treppenlifts.
Die Ablehnungsbescheide der anderen Träger liegen vor.
Seit 2020 kann im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) statt des Sozialamts auch die Eingliederungshilfe für die Förderung eines Treppenlifts infrage kommen. Bei dieser Förderung sind die Leistungen nicht an die Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe gebunden.
Um finanzielle Hilfe zu erhalten, müssen Sie sich an den jeweiligen Träger für die Eingliederungshilfe in Ihrem Bundesland wenden. Eine Übersicht der Beratungsstellen finden Sie auf der Karte für Standorte der Lebenshilfe.
Kosten für Treppenlift steuerlich absetzen
Statt einer Förderung oder ergänzend dazu können Sie Ihren Treppenlift steuerlich absetzen. Diese Möglichkeit kommt infrage, wenn nach der Förderung noch ein Restbetrag übrig ist oder wenn Sie gar keine Förderung in Anspruch genommen haben.
Voraussetzungen, um den Steuervorteil zu nutzen:
Der Treppenlift gilt als außergewöhnliche Belastung (nach § 33 EStG).
Ein ärztliches Attest weist die medizinische Notwendigkeit nach.
Die Treppenliftkosten übersteigen den zumutbaren Eigenanteil (zwischen 1 und 7 Prozent des Jahreseinkommens).
Statt die Treppenliftkosten als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen, können Menschen mit Behinderung den Behinderten-Pauschbetrag nutzen. Dieser richtet sich nach dem Grad der Behinderung und liegt zwischen 384 und 7.400 Euro.
Die Arbeitskosten für den Einbau oder die Wartung eines Treppenlifts können Sie nachträglich und auch ohne ärztliches Attest von der Steuer absetzen. Sie können 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich geltend machen, maximal jedoch 1.200 Euro Handwerkerkosten pro Jahr. Materialkosten sind nicht absetzbar.
Treppenlift-Zuschuss beantragen: Tipps für die Anträge
Für viele Förderungen ist ein ärztliches Attest nötig, um die medizinische Notwendigkeit nachzuweisen; oft wird außerdem ein Pflegegrad verlangt, den Sie ggf. vorher bei der Pflegekasse beantragen sollten.
Reichen Sie den Antrag erst ein, bevor Sie einen Kaufvertrag abschließen, und achten Sie darauf, alle geforderten Unterlagen vollständig beizufügen, damit es keine Verzögerungen gibt.
Fördermittel sind oft begrenzt – stellen Sie Ihren Antrag möglichst frühzeitig.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, prüfen Sie die Begründung, um ggfs. Widerspruch einzulegen. Als Alternative zu Zuschüssen können zinsgünstige Darlehen infrage kommen oder Sie nutzen die Steuervorteile.
Lassen Sie sich frühzeitig von einer Fachfirma beraten und holen Sie mehrere Angebote für verschiedene Treppenliftmodelle ein – manche Förderstellen verlangen das günstigste Angebot.
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Häufig gestellte Fragen
Wird ein Treppenlift gefördert?
Ja, je nach Träger wird der Kauf und die Miete eines Treppenlifts und/oder die Ein- und Umbaumaßnahmen für ein barrierefreies und behinderten- sowie altersgerechtes Wohnen bezuschusst oder sogar komplett übernommen. Die Förderungen sind altersunabhängig und gelten in der Regel für Eigentümer:innen einer selbst genutzten Immobilie sowie für Mieter:innen in Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie für den Bau einer neuen Immobilie.
Wer übernimmt die Kosten für einen Treppenlift?
Je nach den persönlichen Voraussetzungen und den Anforderungen der einzelnen Träger können ein Teil oder die gesamten Kosten von der Pflegeversicherung, von staatlichen Einrichtungen wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau und Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer oder von privaten Stiftungen übernommen werden. Hier variieren die Zuschüsse zwischen 2.000 Euro und 20.000 Euro je nach Träger.