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Treppenlift: Zuschüsse und Förderungen senken die Kosten

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Bundesweit gibt es eine KfW-Förderung für Treppenlifte sowie viele regionale Förderprogramme. Bei bestimmten Krankheiten oder Behinderungen bieten Stiftungen finanzielle Hilfe, im Arbeitskontext helfen die Rentenversicherung und die Agentur für Arbeit. Mit Pflegegrad können Sie den Pflegekassenzuschuss erhalten. Sehen Sie im Überblick, welche Treppenlift-Förderung für Sie infrage kommt und wie hoch die Kostenübernahme ist.

Lina Strauss, Online-Redakteurin
Lina Strauss
Aktualisiert am
Teaser Treppenlift Förderung
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Welche Zuschüsse und Förderungen gibt es für Treppenlifte?

In Deutschland können Sie bundesweite Förderungen für Treppenlifte von staatlichen Stellen, regionale Förderungen von einzelnen Bundesländern oder Städten, Zuschüsse von Versicherungen und Genossenschaften sowie finanzielle Unterstützung von Stiftungen und Vereinen erhalten.

Die Tabelle zeigt mögliche Zuschüsse und Förderungen für Treppenlifte im Überblick:

Zuschuss/Förderung für Treppenlifte

Voraussetzungen

Höhe der Förderung

Wo zu beantragen

Zuschuss der Pflegeversicherung

Pflegegrad 1-5

Der Treppenlift wurde nicht von anderen Leistungsträgern bezuschusst

Pro Person 4.180 €

Summierbar auf bis zu 16.720 € für 4 Personen

Antrag auf „Pflegekostenzuschuss“ bei der Krankenkasse stellen

Förderkredit Nr. 159 „Altersgerecht Umbauen“ der KfW

Treppenlift wurde nicht schon über die Pflege­versicherung gefördert

Bis zu 50.000 € Kredit

Ihr Finanzierungs­partner erstellt den Kredit­antrag für Sie

Regionale Zuschüsse der Länder

Wohnsitz in der jeweiligen Region der Landesbank

Variiert je nach Programm

Bei der jeweiligen Landesbank

Zuschuss von der Deutschen Rentenversicherung

Treppenlifts hilft bei der Wiedereingliederung in den Beruf

Mindestversicherungszeit 15 Jahre

Bis zu 100 %

Rehabilitationsantrag bei der Rentenversicherung

Treppenlift-Zuschuss von der Berufsgenossenschaft

Gehbeeinträchtigung ist im Arbeitskontext entstanden (z. B. Folge eines Arbeitsunfalls, Berufskrankheit)

Bis zu 100 %

Bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung

Zuschuss von der Agentur für Arbeit

Weder Pflegekasse noch Rentenversicherung ist zuständig

Nur wenn der Treppenlift für die berufliche Wiedereingliederung nötig ist

Variiert je nach Einkommen

Bei der Agentur für Arbeit „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ beantragen

Zuschuss des Integrationsamtes

Die betroffene Person ist schwerbehindert und hat ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

Ca. 80 bis 100 %

Arbeitgeber stellt den Antrag beim jeweiligen Integrationsamt

Kostenübernahme der Haftpflichtversicherung

Mobilitätseinschränkung wurde durch Fremdverschulden verursacht

Die Versicherung erkennt die Leistungspflicht an

Bis zu 100 %

Forderungsschreiben an die Haftpflichtversicherung der Person, die den Schaden verursacht hat

Zuschuss von Stiftungen und Vereinen

Je nach Stiftung werden bestimmte Personengruppen gefördert (z.B. MS-Erkrankte)

Nachweis der Erkrankung

Stiftungsspezifische Auflagen

Bis zu 100 %

Antrag schriftlich oder online bei der jeweiligen Stiftung

Zuschuss vom Sozialamt

Wenn alle anderen Möglichkeiten ausfallen

Soziale Dringlichkeit

Bis zu 100 %

Antrag beim Sozialamt stellen

Es können sowohl neue als auch gebrauchte oder gemietete Modelle für eine Treppenlift-Förderung infrage kommen. Einige der Förderungen lassen sich miteinander kombinieren, andere können nur einzeln in Anspruch genommen werden. Zudem prüft jeder Träger separat, ob er oder doch eine andere Stelle die Kosten übernimmt.

Welches Förderprogramm für Sie geeignet ist, hängt davon ab, warum Sie einen Treppenlift benötigen und wie die persönlichen Voraussetzungen aussehen. Ob die Anschaffungskosten anteilig oder sogar vollständig übernommen werden, bestimmen die einzelnen Träger.

Wann können Sie eine Treppenlift-Förderung beantragen?

Zuschüsse und Förderungen für Treppenlifte können meist nur im Voraus beantragt werden. Informieren Sie sich deshalb vor dem Kauf bei der jeweiligen Stelle. Die Finanzierung sollten Sie auch mit Ihrem Treppenlift-Anbieter besprechen. Die Anbieter haben bereits Erfahrung mit den Anträgen und können Sie bei dem Prozess unterstützen.

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Zuschuss der Pflegekasse für Treppenlifte

Die bekannteste Treppenlift-Förderung ist der Zuschuss der Pflegekasse. Dieser beträgt bis zu 4.180 Euro pro Person. Der Zuschuss wird für bis zu vier berechtigte Personen in einem Haushalt gewährt, sodass sich die maximale Förderhöhe auf bis zu 16.720 Euro erhöhen kann.

Folgende Voraussetzung müssen Sie für den Treppenlift-Zuschuss der Krankenkasse erfüllen:

  • Sie müssen einen Pflegegrad besitzen, egal welche Stufe.

  • Sie müssen während der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre lang bei der Pflegekasse versichert gewesen sein.

  • Die häusliche Pflege wird durch den Umbau erleichtert oder erst ermöglicht oder die persönliche Lebensführung wird wiederhergestellt.

  • Ein Kostenvoranschlag für den Treppenlift liegt vor.

Für den Treppenlift-Zuschuss stellen Sie einen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Ihrer Pflegekasse. Erläutern Sie darin, wie der Einbau eines Treppenlifts Ihre Mobilität verbessern würde.

Treppenlift-Förderung der KfW: Förderkredit 159 für altersgerechten Umbau

Mit dem Förderkredit Nr. 159 „Altersgerecht umbauen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Sie auch Ihren Treppenlift finanzieren. Gefördert wird unter anderem die Installation von Sitzliften, Stehliften, Senkrechtliften, Hubliften oder Plattform­liften. Der Förderkredit eignet sich z. B., wenn Sie keinen Pflegegrad haben und der Pflegekassenzuschuss daher nicht infrage kommt.

Sowohl Eigentümer:­innen als auch Mieter:innen können die KfW-Förderung für einen Treppenlift beantragen - unabhängig vom Alter. Auch Wohnungseigentümer­gemeinschaften sind antragsberechtigt. Für Ferienhäuser und -wohnungen sowie für gewerblich genutzte Gebäude lässt sich der Kredit allerdings nicht nutzen.

Konditionen des KfW-Förderkredits 159

  • Kreditbetrag bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit

  • Laufzeiten zwischen 4 und 30 Jahren

  • ab Kreditzusage 12 Monate Zeit für die Auszahlung (verlängerbar auf bis zu 36 Monate); ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision an

  • auch für den Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie nutzbar

  • kein Pflegegrad nötig

  • kombinierbar mit anderen Förderprodukten

  • nicht kombinierbar mit dem Zuschuss der Pflegekasse

  • Treppenlift muss von einer Fachfirma eingebaut und von einer sachverständigen Person abgenommen werden

So beantragen Sie die KfW-Förderung für einen Treppenlift

Den Förderkredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner. Sie können sich frühzeitig von einer Fachfirma für Treppenlifte beraten lassen und Angebote einholen. Den Kaufvertrag für den Treppenlift dürfen Sie aber erst nach der Förderzusage abschließen und erst dann mit den Baumaßnahmen beginnen. Für einen nachträglichen Antrag erhalten Sie keine Förderung.

Im Video erhalten Sie ausführliche Expertentipps zu Förderungen zum barrierefreien Umbau, wie dem KfW-Kredit 159.

Hinweis zum KfW-Zuschuss 455-B

Für das Programm Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) können aktuell keine Anträge mehr gestellt werden. Bereits genehmigte Zuschüsse werden weiterhin ausgezahlt.

Regionale Zuschüsse und Förderungen für Treppenlifte

In einigen deutschen Bundesländern und Kommunen können Sie eine regionale Treppenlift-Förderung beantragen. Gefördert werden barrierereduzierende sowie altersgerechte Baumaßnahmen, wie der nachträgliche Einbau eines Treppenlifts in private Wohnhäuser. Viele Programme lassen sich mit anderen Förderprogrammen und Zuschüssen kombinieren.

Die regionalen Förderprodukte haben grundsätzlich die Anforderungen,

  • dass nur Immobilien in der jeweiligen Region gefördert werden und

  • dass der Förderantrag zuerst bewilligt werden muss, bevor ein Kauf- oder Leistungsvertrag abgeschlossen wird oder mit der Umbaumaßnahme begonnen wird.

In der Tabelle finden Sie einen Überblick über aktuelle regionale Förderungen für Treppenlifte:

Bundesland / Region

Förderung

Wer wird gefördert?

Höhe der Förderung

Voraussetzungen*

Baden-Württemberg

Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit Baden-Württemberg

Eigentümer:innen, die ihre Immobilie selbst bewohnen

Personen mit Schwerbehinderung

Kredit bis zu 50.000 €

Zuschuss bis zu 3 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.500 €

Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW liegt nicht mehr als 10 Jahre zurück

Bayern

Förderung für barrierefreies Wohnen des bayerischen Bauministeriums

Eigentümer:innen

Mieter:innen

Leistungsfreies und tilgungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 €

Unterschreitung der Einkommensgrenze

Einhaltung der Normen zum barrierefreien Bauen

Berlin

Förderung Wohnraum Modernisieren der Investitionsbank Berlin (IBB)

Selbst nutzende Eigentümer:innen

Vermieter:innen

Förderkredit bis zu 100.000 € für barrierereduzierende Maßnahmen wie dem Einbau eines Treppenlifts

Immobilienbewertung durch die IBB

Brandenburg

Zuschuss der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Selbst nutzende Eigentümer:innen

Vermieter:innen

Mieter:innen

Zuschuss bis zu 26.000 € für behindertengerechte Anpassung von Wohnraum wie dem Einbau eines Treppenlifts

Schwerbehindertenausweis

Bescheid über die Anerkennung der Schwerbehinderung

Anforderungen der DIN 18040

Bremen

Kredit der Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB)

Selbst nutzende Eigentümer:innen

Vermieter:innen

Darlehen bis zu 50.000 € für den altersgerechten Umbau

Technische Mindestanforderungen

Düsseldorf

Zuschuss Wohnungen barrierefrei umbauen in Düsseldorf

Eigentümer:innen

Vermieter:innen

Zuschuss bis zu 10.000 €, max. 20 % der förderfähigen Kosten

Einkommengrenzen für selbst nutzende Eigentümer:innen

Wohneinheit muss größer als 35 m² sein

Hamburg

Förderprogramm Barrierefreier Umbau der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFBHH)

Eigentümer:innen

Erbbauberechtigte einer selbst genutzten Wohnimmobilie

Einzelmaßnahmen zwischen 3.000 € und 20.000 €

Einkommensgrenze darf um nicht mehr als 100 % überschritten werden

Hessen

Förderung Behindertengerechter Umbau der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Eigentümer:innen

Zuschuss bis zu 6.500 € für Lift- und Aufzugseinbau

Anforderungen der Norm DIN 18040 Teil 2

Nicht in Verbindung mit dem Erwerb von Wohngebäuden

Mannheim

Städtisches Förderprogramm Mannheim

Eigentümer:innen

Mieter:innen

Wohnungseigentümergemeinschaften

10 bis 25 % der förderfähigen Kosten von mindestens 2.500 €

Anforderungen für barrierearmes Wohnen

Ggfs. Zustimmung der Eigentümer:innen

Mecklenburg-Vorpommern

Wohnraumförderung Mecklenburg-Vorpommern

Eigentümer:innen

Mieter:innen

Zuschuss bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aber maximal bis zu 4.500 €

Es wurde zuvor keine Zuwendung für einen anderen Treppenlift in derselben Immobilie gewährt

Niedersachsen

Eigentumsförderung der NBank

Eigentümer:innen

Darlehen bis zu 85 % der Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als 75.000 € plus Zuschuss von 3.000 € für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen

Zuwendungsbedarf muss mindestens 15.000 € hoch sein

Zuvor wurde keine soziale Wohnraumförderung des Landes für selbst genutztes Wohneigentum bewilligt

Nordrhein-Westfalen

1. Wohnraumförderung des Landes NRW

2. Förderprogramm NRW.Bank.Gebäudesanierung

1. Selbst nutzende Eigentümer:innen und Vermieter:innen

2. Selbst nutzende Eigentümer:innen

1. Darlehen bis zu 220.000 € für Maßnahmen zur Barrierereduzierung

2. Darlehen bis 150.000 € (Mindestbetrag 2.500 €)

1. Es gilt eine Einkommensgrenze für selbst nutzende Eigentümer:innen

2. Eigentümer:innen müssen selbst in der Immobilie wohnen

Rheinland-Pfalz

Förderprogramm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz zur Modernisierung selbst genutzten Wohnraums

Eigentümer:innen

Dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums

Darlehen bis zu 100.000 € für einen 4-Personenhaushalt, für jede weitere Person Erhöhung um 5.000 € möglich

Der Ankauf der Immobilie darf nicht innerhalb der letzten 18 Monate durch die ISB gefördert worden sein

Einkommensgrenzen müssen eingehalten werden

Saarland

Wohnraumförderung der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB)

Eigentümer:innen

Darlehen bis zu 200.000 € für altersgerechte oder barrierereduzierende Modernisierungsmaßnahmen

Investitionskosten müssen mind. 10.000 € je Wohnung betragen

Einkommensgrenzen müssen eingehalten werden

Sachsen

Zuschuss der Sächsischen Aufbaubank SAB

Eigentümer:innen einer selbst genutzten Wohneinheit

Mieter:innen

Treppenlift-Zuschuss bis zu 4.000 €

Rollstuhllift-Zuschuss bis zu 10.000 €

Höchstmaß für Wohnfläche

Nachweis über dauerhaft eingeschränkte Mobilität

Nicht für Außenlifte

Sachsen-Anhalt

Förderung zur altersgerechten Wohnraummodernisierung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Selbst nutzende Eigentümer:innen

Vermieter:innen

Darlehen bis zu 50.000 € pro Wohneinheit

Mindestdarlehenshöhe 10.000 €

Einhaltung der technischen Mindestanforderungen

Schleswig-Holstein

Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen der IB.SH Förderbank

Eigentümer:innen

Grundförderung bis zu 100.000 €

Zusatzdarlehen bis zu 50.000 € für Schwerbehinderte

Einkommensgrenzen müssen eingehalten werden

Im Haushalt lebt mind. ein Mensch mit Schwerbehinderung

Anforderungen der DIN 18040-2

Thüringen

Förderprogramm EigenheimPlus der Thüringer Aufbaubank

Eigentümer:innen

Darlehen bis zu 150.000 € für Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum

Gefördert werden nur Bestandsimmobilien

Mindestkreditbetrag 5.000 €

* Neben den hier aufgeführten gibt es weitere Voraussetzungen und Bestimmungen der Länder. Informieren Sie sich für Details gern bei den jeweiligen Trägern.

Treppenlift im Mietshaus fördern lassen

Auch Personen, die zur Miete wohnen, können in manchen Regionen eine Förderung für einen Treppenlift in ihrem Mietshaus, beantragen. Dazu ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Eigentümer:innen erforderlich.

Der erste Schritt zur Treppenlift-Finanzierung ist die Beratung durch eine Fachfirma. Für die meisten Förderanträge müssen Sie einen Kostenvoranschlag beilegen. Außerdem kann Ihnen die Fachfirma bei der Antragstellung helfen.

Rollstuhlfahrer vor einem Rollstuhllift vor dem Eingangsbereich eines Gebäudes.
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Treppenlift-Förderung der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung kann den Einbau eines Treppenlifts mit den „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ fördern. Wenn der Treppenlift für eine Aufnahme oder Weiterführung einer beruflichen Tätigkeit erforderlich ist, wird er in vollem Umfang bezuschusst. Das ist z. B. der Fall, wenn Sie den Arbeitsplatz nur mit einem Treppenlift barrierefrei erreichen können.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie für die Treppenlift-Förderung der Rentenversicherung erfüllen:

  • Ihre Erwerbsfähigkeit ist aus gesundheitlichen Gründen gemindert oder gefährdet.

  • Der Treppenlift ist für die Wiedereingliederung in das Berufsleben oder der Sicherung des bisherigen Arbeitsplatzes erforderlich.

  • Sie haben eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erreicht.

  • Sie sind nicht verbeamtet, selbstständig oder in Rente.

  • Für die Rehabilitationsleistung ist kein anderer Träger zuständig (z. B. ist bei gesundheitlichen Einschränkungen nach einem Arbeitsunfall die Berufsgenossenschaft zuständig).

Sie können den Rehabilitationsantrag bei der Rentenversicherung bequem online stellen. Dafür benötigen Sie Ihre Versicherungsnummer, Ihren Befundbericht, Name und Anschrift Ihrer behandelnden Ärzt:innen, Ihres Arbeitgebers und Ihrer Krankenkasse.

Unser Tipp

Sind Sie verbeamtet oder selbstständig? Dann können Sie sich für die Förderung barrierefreier Umbaumaßnahmen an das Integrationsamt oder eine Fürsorgestelle wenden.

Zuschuss für Treppenlifte durch die Agentur für Arbeit

Auch die Agentur für Arbeit kann einen Treppenlift bezuschussen, wenn er der beruflichen Rehabilitation dient. Mit den „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ unterstützt die Bundesagentur Personen mit Rollstuhl oder Mobilitätseinschränkungen dabei, weiterhin sicher am Arbeitsleben teilnehmen zu können.

Bevor die Agentur die allerdings die Kosten für einen Treppenlift übernimmt, prüft sie die Notwendigkeit der Maßnahme und schlägt gegebenenfalls eine günstigere Lösung vor. Aus diesem Grund sollten Sie sich zuerst an die Pflege- oder Rentenversicherung wenden.

Treppenlift im Treppenhaus
Treppen- und Rollstuhllifte für Büros, Arztpraxen, Hotels und andere öffentliche Orte werden gefördert.

Zuschuss für den Treppenlift durch das Integrationsamt

Das Integrationsamt, in einigen Bundesländern auch Inklusionsamt genannt, unterstützt schwerbehinderte Menschen im Arbeitskontext. Wenn Sie als private Person also keine Förderung erhalten, können Sie Ihren Arbeitgeber fragen. Dieser kann zwischen 80 und 100 Prozent der Kosten für einen barrierefreien Umbau bezuschusst bekommen. Die Voraussetzungen für die finanzielle Förderung des Integrationsamtes sind:

  • Es ist kein anderer Träger zuständig.

  • Der oder die Arbeitnehmer:in ist schwerbehindert.

  • Er oder sie ist unbefristet angestellt.

Treppenlift-Zuschuss durch Berufsgenossenschaft und Unfallversicherung

Wenn Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen Treppenlift benötigen, kann die Unfallversicherung und die Berufsgenossenschaft bis zu 100 Prozent der Kosten übernehmen. Auch wenn sich der Unfall auf dem Hin- oder Rückweg zur Arbeit oder im Homeoffice ereignete, können Sie den Zuschuss beantragen. Sprechen Sie Ihre Versicherung an, um die Chancen der Kostenübernahme zu prüfen.

Zuschüsse für Treppenlifte bei Kriegs- und Wehrdienstverletzungen

Alternativ zur Berufsgenossenschaft bezuschussen die Landesfürsorgestelle oder die Kriegsopferfürsorge den Kauf eines Treppenliftes, wenn die Beeinträchtigung aufgrund einer Verletzung aus dem Krieg- oder Wehrdienst auftritt. Diese Leistungen stehen den Betroffenen laut dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) im Rahmen des Sozialen Entschädigungssrechts zu.

Kostenübernahme durch Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung fördert einen Treppenlift ganz oder anteilig, wenn die Mobilitätseinschränkung durch Fremdverschulden verursacht wurde, etwa durch einen Unfall. In diesem Fall kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Kosten der Folgeschäden auf. Der Schaden sollte der Versicherung so früh wie möglich gemeldet werden, sonst kann der Versicherungsanspruch erlöschen.

Besteht eine solche Versicherung nicht oder erkennt sie die Leistungspflicht nicht an, kann auch Ihre private Haftpflichtversicherung einspringen. Dafür muss ein solcher Versicherungsausfall allerdings in Ihrer Police mitversichert sein.

Zufriedene Frau auf einem Sitzlift neben einem Zitat über ihre positive Kundenerfahrung bei Aroundhome.

Treppenliftförderung durch Stiftungen

Eine Treppenliftförderung kann auch über Stiftungen, Vereine und Spendensammlungen erfolgen. Die Zuschüsse gelten meist nur für bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise Rollstuhlfahrer:innen oder MS-Erkrankte.

Die genauen Voraussetzungen und Konditionen sind je nach Stiftung sehr unterschiedlich. Neben einem Kostenvoranschlag für den Treppenlift kann beispielsweise ein Nachweis über die Erkrankung, die Mobilitätseinschränkung oder das Einkommen verlangt werden. Es kann sein, dass die Bedürftigkeit oder der Schweregrad der Erkrankung überprüft wird.

Mitunter lassen sich die Zuschüsse der Stiftungen mit anderen Förderungen für Treppenlifte kombinieren. Eine Kombination mit Krediten ist dagegen selten möglich.

So stellen Sie einen Förderantrag bei Stiftungen

Wenden Sie sich direkt an die Stiftung, um die Förderung zu erhalten. Je nach Träger können Sie den Antrag schriftlich oder online stellen. Auf der Website der Stiftung finden Sie nähere Informationen, wie Sie den Antrag stellen, ob der Zuschuss für Sie infrage kommt und welche Nachweise erforderlich sind.

In der folgenden Liste finden Sie einige Stiftungen, die den Einbau und Kauf eines Treppenlifts fördern:

Frau fährt auf einem Außenlift die Treppe hoch.
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Förderungen für Treppenlifte vom Versorgungsamt und der Sozialhilfe

Wenn kein anderer Träger den Treppenlift bezuschusst oder finanziert, ist das Sozialamt die letzte Anlaufstelle. Wenn Sie den Treppenlift nachweislich nicht selbst finanzieren können, kann das Sozialamt die Kosten teilweise oder ganz übernehmen. Zunächst kann allerdings geprüft werden, ob ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung möglich wäre. Gefördert wird außerdem nur der günstigste Lift.

Die Voraussetzungen für eine Treppenlift-Förderung durch die Sozialhilfe sind:

  • Die betroffene Person erhält Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II.

  • Die betroffene Person kann ihre Bedürftigkeit nachweisen.

  • Ein:e Mitarbeiter:in des örtlichen Gesundheitsamtes bestätigt den Bedarf eines Treppenlifts.

  • Die Ablehnungsbescheide der anderen Träger liegen vor.

Treppenlift-Finanzierung durch Eingliederungshilfe

Seit 2020 kann im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) statt des Sozialamts auch die Eingliederungshilfe für die Förderung eines Treppenlifts infrage kommen. Bei dieser Förderung sind die Leistungen nicht an die Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe gebunden.

Um finanzielle Hilfe zu erhalten, müssen Sie sich an den jeweiligen Träger für die Eingliederungshilfe in Ihrem Bundesland wenden. Eine Übersicht der Beratungsstellen finden Sie auf der Karte für Standorte der Lebenshilfe.

Kosten für Treppenlift steuerlich absetzen

Statt einer Förderung oder ergänzend dazu können Sie Ihren Treppenlift steuerlich absetzen. Diese Möglichkeit kommt infrage, wenn nach der Förderung noch ein Restbetrag übrig ist oder wenn Sie gar keine Förderung in Anspruch genommen haben.

Voraussetzungen, um den Steuervorteil zu nutzen:

  • Der Treppenlift gilt als außergewöhnliche Belastung (nach § 33 EStG).

  • Ein ärztliches Attest weist die medizinische Notwendigkeit nach.

  • Die Treppenliftkosten übersteigen den zumutbaren Eigenanteil (zwischen 1 und 7 Prozent des Jahreseinkommens).

Statt die Treppenliftkosten als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen, können Menschen mit Behinderung den Behinderten-Pauschbetrag nutzen. Dieser richtet sich nach dem Grad der Behinderung und liegt zwischen 384 und 7.400 Euro.

Handwerkerleistungen steuerlich absetzen

Die Arbeitskosten für den Einbau oder die Wartung eines Treppenlifts können Sie nachträglich und auch ohne ärztliches Attest von der Steuer absetzen. Sie können 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich geltend machen, maximal jedoch 1.200 Euro Handwerkerkosten pro Jahr. Materialkosten sind nicht absetzbar.

Treppenlift-Zuschuss beantragen: Tipps für die Anträge

  • Für viele Förderungen ist ein ärztliches Attest nötig, um die medizinische Notwendigkeit nachzuweisen; oft wird außerdem ein Pflegegrad verlangt, den Sie ggf. vorher bei der Pflegekasse beantragen sollten.

  • Reichen Sie den Antrag erst ein, bevor Sie einen Kaufvertrag abschließen, und achten Sie darauf, alle geforderten Unterlagen vollständig beizufügen, damit es keine Verzögerungen gibt.

  • Fördermittel sind oft begrenzt – stellen Sie Ihren Antrag möglichst frühzeitig.

  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, prüfen Sie die Begründung, um ggfs. Widerspruch einzulegen. Als Alternative zu Zuschüssen können zinsgünstige Darlehen infrage kommen oder Sie nutzen die Steuervorteile.

  • Lassen Sie sich frühzeitig von einer Fachfirma beraten und holen Sie mehrere Angebote für verschiedene Treppenliftmodelle ein – manche Förderstellen verlangen das günstigste Angebot.

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Häufig gestellte Fragen

Wird ein Treppenlift gefördert?

Ja, je nach Träger wird der Kauf und die Miete eines Treppenlifts und/oder die Ein- und Umbaumaßnahmen für ein barrierefreies und behinderten- sowie altersgerechtes Wohnen bezuschusst oder sogar komplett übernommen. Die Förderungen sind altersunabhängig und gelten in der Regel für Eigentümer:innen einer selbst genutzten Immobilie sowie für Mieter:innen in Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie für den Bau einer neuen Immobilie.

Wer übernimmt die Kosten für einen Treppenlift?

Je nach den persönlichen Voraussetzungen und den Anforderungen der einzelnen Träger können ein Teil oder die gesamten Kosten von der Pflegeversicherung, von staatlichen Einrichtungen wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau und Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer oder von privaten Stiftungen übernommen werden. Hier variieren die Zuschüsse zwischen 2.000 Euro und 20.000 Euro je nach Träger.

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