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Solarthermie Förderungen 2024 von KfW und BAFA

Lina Strauss, Online-Redakteurin bei Aroundhome
Lina Strauss
19. März 2024

Seit 2024 können Eigentümer:innen bis zu 70 Prozent Förderung für Solarthermie erhalten. Allerdings ist nicht mehr die BAFA, sondern die KfW für den Heizungstausch sowie günstige Förderkredite zuständig. Bei der BAFA können Sie sich allerdings Maßnahmen für die Heizungsoptimierung fördern lassen. Wir geben Ihnen einen Überblick, welche Solarthermieförderungen es 2024 gibt, sodass Sie wissen, welches Förderprogramm am besten zu ihnen passt.

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Förderungen für Solarthermie im Überblick

Spätestens ab 2028 müssen neue Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Eine Solarthermieanlage eignet sich dafür, diese Vorgaben zu erfüllen, denn sie nutzt die Energie der Sonne für die Warmwasserbereitung oder zum Heizen. Eigentümer:innen können für die Umstellung auf Solarthermie eine Förderung beantragen, um die Anschaffungskosten zu senken. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert verschiedene Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden.

Folgende Institute sind für die Förderung rund um die Solarthermie wichtig:

  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): zuständig für Heizungsförderung und Ergänzungskredit, Kredite für Komplettsanierungen und Neubau
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): zuständig für Zuschuss für Heizungsoptimierung

Förderprogramm

Art der Förderung

Förderhöhe

KfW Zuschuss 458 - Heizungsförderung für Privatpersonen (BEG EM)

Zuschuss für Solarthermie im Bestand

30 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 23.500 Euro)

KfW Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit 358

Förderkredit zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung

bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit

KfW Wohngebäude Kredit 261 (BEG WG)

Kredit für Sanierung zum Effizienzgebäude

bis zu 45 Prozent der Kreditsummer (max. 67.500 Euro)

Klimafreundlicher Neubau Kredit 297, 298

Förderkredit für Neubau und Erstkauf

bis zu 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit

BAFA - Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (BEG EM)

Zuschuss für Effizienzsteigerung im Bestand

15 Prozent Grundfördersatz, 5 Prozent iSFP-Bonus, 50 Prozent für Fachplanung und Baubegleitung

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KfW Förderung für Solarthermie als Einzelmaßnahme (BEG EM)

Einen der attraktivsten Zuschüsse für Solarthermie im Bestand erhalten Sie im Rahmen der BEG EM. Denn mit dem Zuschuss 458 Heizungsförderung für Privatpersonen der KfW können Sie bei den Kosten für Solarthermie erheblich sparen. Den Zuschuss über die KfW können Sie für energetische Einzel­maßnahmen beantragen, wenn Sie eine alte, fossile Heizung gegen eine klimafreundliche Variante tauschen.

Die Grundförderung beträgt 30 Prozent und kann durch den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus auf maximal 70 Prozent Förderhöhe angehoben werden. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 Euro, die förderfähigen Kosten 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Insgesamt ist damit ein Zuschuss bis zu 21.000 Euro bzw. bis zu 23.500 Euro möglich, wenn noch der Emissions­minderungs­zuschlag hinzukommt.

Übersicht zur BEG EM Förderung für Solarthermie 2024:

Förderhöhe

Details

Grundförderung:

30 Prozent

für Kauf und Einbau einer Solarthermieanlage

Klimageschwindigkeitsbonus:

max. 20 Prozent

für Heizungstausch bis 2028, danach sinkt der Fördersatz

Einkommensbonus:

30 Prozent

bei einem Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro

Maximale Förderhöhe:

70 Prozent

für Grundförderung und beide Boni

Förderung für Warmwasser und Heizung

Der KfW-Zuschuss 458 für Solarthermie ist sowohl eine Heizungsunterstützungs- als auch eine Warmwasser-Solar-Förderung. Auch die Kombination aus beidem wird gefördert.

Voraussetzungen für den BEG-Zuschuss zur Solarthermie

Um die KfW-Förderung für Solarthermie im Bestand zu erhalten, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Den Zuschuss können zunächst nur private Eigentümer:innen beantragen, die selbst in der Immobilie wohnen.
  • Erst ab Mai bzw. August 2024 können auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern bzw. Vermieter:innen Anträge stellen.
  • Diese Förderung ist nur für Bestandsgebäude, nicht für Neubauten gedacht.
  • Durch die Maßnahme muss die Energieeffizienz bzw. der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes erhöht werden.
  • Im Rahmen der Maßnahme ist auch ein hydraulischer Abgleich bzw. die Anpassung der Luftvolumenströme erforderlich.
  • Die Solarthermieanlage muss neu sein und von einer Fachkraft eingebaut werden.
  • Die förderfähige Summe muss die sog. Bagatellgrenze von 2.000 Euro überschreiten.
  • Die Anlage muss in der Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen geführt werden.

Welche Solarthermieanlagen sind förderfähig?

Eine Liste der Kollektoren und Solaranlagen, die im Rahmen der BEG EM förderfähig sind, finden Sie auf der BAFA-Überblicksseite zur BEG-Förderung.

Ergänzungskredit der KfW für thermische Solaranlagen

Wenn Sie nach dem 1. Januar 2024 eine BEG EM Förderung bewilligt bekommen haben, können Sie zusätzlich den Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit 358 für Ihre Solarthermieanlage beantragen. Den Förderkredit erhalten Sie ab 0,01 Prozent effektivem Jahreszins und einem Kredit­betrag bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Bei einem Haushaltsjahreseinkommen unter 90.000 Euro erhalten Sie eine Zinsvergünstigung von 2,5 Prozent. Den Ergänzungskredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank. Sie haben in der Regel eine Frist von 12 Monaten, um nach der Zuschusszusage der KfW oder dem Zuwendungs­bescheid des BAFA den Kredit zu beantragen.

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Förderung für Solarthermie im Rahmen einer energetischen Sanierung (BEG WG)

Wollen Sie nicht nur direkte Zuschüsse für Solarthermie erhalten, sondern eine Komplettsanierung durchführen lassen, bietet sich der KfW Wohngebäude-Kredit 261 (BEG WG) an. Der Kredit 261 gehört zu den staatlichen Förderungen für energetische Sanierungen. Dabei wird im Rahmen einer Sanierung zum Effizienzhaus auch Solarthermie anteilig gefördert. Seit 2024 ist es möglich, die Förderprogramme BEG EM und BEG WG miteinander zu kombinieren.

Das sind die Förderdetails des BEG WG Kredits:

  • bis zu 150.000 Euro Darlehen für Kauf oder Sanierung zu einem Effizienzhaus
  • zwischen 5 und 45 Prozent Tilgungszuschuss
  • zusätzlicher Kreditbetrag und Tilgungszuschuss für Baubegleitung möglich

KfW Förderungen für Solarthermie im Neubau

Für den Fall, dass Sie nicht im Bestand wohnen, sondern ein neues Haus kaufen oder bauen, gibt es auch die passende KfW-Förderung für Solarthermie im Neubau: das Programm „Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude“ der KfW. Dabei handelt es sich um den zinsvergünstigten Kredit 297 (für Neubauten zur Selbstnutzung) oder 298 (für Neubauten zum Vermieten). Voraussetzung für den Kredit ist, dass das Haus mindestens Energieeffizienzstandard 40 erreicht. Solarthermie kann bei diesem Förderprogramm anteilig gefördert werden.

Konditionen des KfW Wohngebäude-Kredits

  • Kredithöhe bis zu 100.000 Euro ab Effizienzhausstufe 40
  • Darlehen in Höhe von bis zu 150.000 Euro mit zusätzlichem Qualitätssiegel
  • ab 2,34 Prozent effektivem Jahreszins

BAFA-Förderung für Heizungsoptimierung

Wenn Sie Ihre solarthermische Heizungsanlage effizienter machen möchten, können Sie im Rahmen der BEG EM einen Zuschuss für Heizungsoptimierung bei der BAFA beantragen. Diese Heizungsförderung ist zum Beispiel auch sinnvoll, wenn Ihre Solarthermieanlage mit einer Gasheizung, einer Pelletheizung oder einer Wärmepumpe kombiniert wird. Im Förderumfang enthalten ist zum Beispiel ein hydraulischer Abgleich, der Austausch von Heizungspumpen, die Anpassung der Vorlauftemperatur oder die Dämmung von Rohrleitungen.

Fördergegenstand

Details

Maßnahmen zur Effizienzverbesserung

Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen

  • 50 % der förderfähigen Ausgaben
  • Staubemissionen müssen mindestens 80 % reduziert werden

Steuerbonus statt Förderung für Solarthermie

Wenn Sie es versäumt haben, einen Förderantrag zu stellen, können Sie stattdessen von einem Steuerbonus für Solarthermie profitieren. Auch 2024 sind 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich absetzbar, die Sie zum Beispiel für den Einbau einer neuen Solarthermieanlage aufgebracht haben. Über drei Jahre können Sie bis zu 40.000 Euro von der Steuer absetzen, wenn Ihr Haus mindestens zehn Jahre alt ist und Sie selbst darin wohnen. Zudem muss die Solarthermieanlage die gleichen technischen Voraussetzungen wie für die Förderung erfüllen. Wichtig zu wissen ist, dass Sie den Steuerbonus nicht für die gleiche Investition in Anspruch nehmen können, für die Sie eine KfW- oder BAFA-Förderung erhalten haben. Wenn Sie die Wahl haben, lohnt sich die Solarthermie-Förderung gegenüber dem Steuerbonus mehr.

Handwerkerkosten für Solarthermie steuerlich absetzen

Falls Sie keine KfW- oder BAFA-Förderung für Solarthermie erhalten haben, weil Ihre Anlage zum Beispiel die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, bleibt Ihnen eine weitere Möglichkeit, die Investitionskosten zumindest etwas zu senken: Sie können die Handwerkerkosten steuerlich geltend machen.

Regionale Förderprogramme für Solarthermie

Neben den bundesweiten Förderprogrammen gibt es auch in einigen Bundesländern oder Kommunen Solarförderungen. Wenn Sie wissen wollen, ob in Ihrer Region ein passendes Förderprogramm zur Verfügung steht oder welche der BAFA- oder KfW-Förderungen für Solarthermie für Sie optimal wäre, erkundigen Sie sich entweder bei der Solarfachfirma Ihrer Wahl, suchen in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz oder Sie nutzen unseren kostenlosen Online-Förderfinder 2024. Klicken Sie einfach auf die folgende Box, um zum Förderfinder zu gelangen.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange gibt es noch Förderung für Solarthermie?

Die Förderung für Solarthermie ist nicht unbegrenzt verfügbar. Sie kann nur so lange gewährt werden, wie Fördermittel zur Verfügung stehen. Sobald der Fördertopf 2024 leer ist, können keine Fördermittel mehr beantragt werden. Dann wäre eine Antragstellung erst wieder möglich, wenn der Fördertopf im nächsten Jahr aufgefüllt wird.

Wie hoch ist die BAFA Förderung für Solarthermie?

Seit 2024 ist nicht mehr die BAFA, sondern die KfW für die Solarthermie-Förderung zuständig. Bei der BAFA können Sie lediglich Maßnahmen zur Heizungsoptimierung fördern lassen. Im Rahmen einer Heizungsoptimierung werden Ihnen bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet. Bei Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz sogar bis zu 50 Prozent.

Wird Solarthermie für Warmwasser gefördert?

Ja, die Förderung für Solarthermie umfasst sowohl die Warmwasserbereitung als auch die Heizungsunterstützung sowie die Kombination aus beidem.

Wird Solarthermie 2024 noch gefördert?

Ja, Solarthermie wird 2024 mit bis zu 70 Prozent gefördert. Allerdings ist seit diesem Jahr nicht mehr die BAFA, sondern die KfW für die Heizungstausch-Förderung zuständig.

Kann man Solarthermie steuerlich absetzen?

Ja, sie können bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre steuerlich absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie selbst in der Immobilie wohnen, dass diese Immobilie mindestens zehn Jahre alt ist und die neue Solarthermieanlage die technischen Anforderung der BEG-Förderung erfüllt. Ist Letzteres nicht der Fall, können Sie lediglich die Handwerkerleistungen steuerlich absetzen.

Diese Seite wurde zuletzt am 18.03.2024 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.

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