Um das Eigenheim oder das Grundstück gewinnbringend zu verkaufen, ist es wichtig, alle Einflussfaktoren zu kennen.
Strom, Wasser und Heizung sparsam einzusetzen, verringert Ihre Kosten, reduziert CO2 und macht Sie unabhängiger von Energiepreisen.
Wer im Alter im eigenen Zuhause wohnen bleiben will, muss häufig Umbaumaßnahmen durchführen lassen. Was Sie bei der Planung beachten sollten.
Am 2. Dezember 2022 hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Darin sind auch mehrere Maßnahmen zur Förderung von Photovoltaikanlagen zu finden. Wer sich für die Anschaffung einer Solaranlage interessiert, profitiert nun von einem Nullsteuersatz. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Anpassung der Mehrwertsteuer.
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Das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) fasst alle steuerlichen Maßnahmen des Jahres zusammen und beinhaltet Anpassungen bisher geltender gesetzlicher Regelungen. Dass das Besteuerungsverfahren für Photovoltaikanlagen vereinfacht wurde, soll neue Anreize für die Installation von Solaranlagen schaffen und Bürokratie abbauen. Damit folgt das Gesetz der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023), dessen Ziel die Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien ist. Der Plan der Bundesregierung ist, dass 80 Prozent des Stroms bis zum Jahr 2030 aus regenerativen Energien stammen.
Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer?
Die beiden Begriffe bezeichnen die gleiche Verbrauchssteuer. Der korrekte Begriff ist eigentlich „Umsatzsteuer“, allerdings hat sich der Begriff „Mehrwertsteuer“ umgangssprachlich durchgesetzt.
Seit dem 01. Januar 2023 gilt, dass bei der Lieferung und der Installation einer Photovoltaikanlage keine Mehrwertsteuer mehr anfällt. Das gilt für sämtliche Komponenten der Anlage und auch für einen dazugehörigen Solarspeicher.
Um eine Solaranlage ohne Mehrwertsteuer liefern und installieren lassen zu können, muss sie auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes angebracht werden. Welche Leistung die Anlage hat, spielt dabei keine Rolle.
Haben Sie bereits im letzten Jahr eine Solaranlage gekauft, entfällt die Mehrwertsteuer auch dann, wenn die vollständige Lieferung bzw. die Installation erst nach dem 01. Januar 2023 erfolgt. Erweitern Sie eine bestehende Solaranlage, fällt keine Umsatzsteuer für die neuen Komponenten mehr an.
Nein. Die Steuerbefreiung gilt aber für Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und angeschlossen werden.
Grundsätzlich sollten die Händler die Umsatzsteuersenkung an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht, sodass Solaranlagen nicht automatisch billiger werden müssen.
Nein. Wollen Sie eine Solaranlage mieten, fällt weiterhin die reguläre Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent an. Das gilt in Fällen, in denen die Anlage nicht nach Ende der Mietdauer gekauft wird.
Das hängt von der Ausgestaltung des Vertrags ab. Ist vereinbart, dass Sie nach Vertragsende automatisch Eigentümerin oder Eigentümer der PV-Anlage werden, gilt der Nullsteuersatz. Das ist auch dann der Fall, wenn der Eigentumsübergang die einzige wirtschaftlich sinnvolle Option ist.
Werden für die Reparatur Ersatzteile benötigt, gilt der Nullsteuersatz für deren Lieferung und auch für den Austausch der defekten Bestandteile. Für andere Reparaturen fällt der Regelsteuersatz an.
Nein. Für Garantie- und Wartungsverträge fallen nach wie vor 19 Prozent Mehrwertsteuer an.
In der Regel fällt keine Umsatzsteuer für das Einspeisen Ihres Solarstroms mehr an. Das gilt allerdings nur, wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Das ist nach der Installation von Anfang an möglich. Wer sich in der Regelbesteuerung befindet, ist hingegen umsatzsteuerpflichtig.
Auf den Rechnungen ab 2023 wird keine Mehrwertsteuer mehr ausgewiesen. Haben Sie Ihre Anlage vor dem 01. Januar 2023 installiert, können Sie den Vorsteuerabzug noch nutzen.
Haben Sie bereits konkrete Vorstellungen für Ihr Solaranlagen-Projekt? Dann füllen Sie unseren kurzen Fragebogen aus, um passende Fachfirmen für Photovoltaik in Ihrer Nähe zu finden!