Nützliche Detaillösungen einplanen
Mit diesen Ideen schaffen Sie mehr Arbeitsfläche in Ihrer Küche und sorgen für eine aufgeräumte Optik.
Griffmulden verwenden
An Schubladenknäufen oder Türgriffen hängen zu bleiben, kann schmerzhaft sein. Dieses Risiko ist in schmalen Küchen naturgemäß größer. Vermeiden Sie es, indem Sie stattdessen Griffmulden einsetzen, oder Tip-On-Beschläge, die sich beim Antippen öffnen.
Schiebetür einsetzen
Wenn die Tür Ihrer schmalen Küche nach innen aufgeht, sollten Sie versuchen diese zu ersetzen. Eine Schiebetür als Alternative sorgt für zusätzlichen Platz in der kleinen Küche. Außerdem wirkt der Raum dadurch größer. Für den Fall, dass die Stirnseite der schmalen Küche ohne Tür ist, können Sie diese Fläche perfekt für einen Schrank nutzen. Positiver Nebeneffekt: Ein langer Raum wirkt dadurch etwas kürzer.
Schübe und Ausziehschränke
Ausziehbare Regale erweitern den Spielraum in einer schmalen Küche wesentlich. Wenn Sie beispielsweise in einen Rollcontainer in eine Küchenschrankwand integrieren, können Sie dessen obere Fläche zum Schneiden oder Servieren nutzen. Apothekerschränke, Hochschränke mit ausfahrbarer Front und Schüben, bieten sich ebenfalls an, da sie auch noch die gesamte Höhe des Raums ausnutzen.
Mehr Arbeitsfläche
Ein massives Holzbrett oder Abdeckplatten für Spüle und Herd sorgen ebenfalls für mehr Arbeitsfläche; gleichzeitig wirkt Ihre Küche damit aufgeräumt. Dadurch benötigen Sie weniger freien Platz auf der Küchenarbeitsplatte.
Klappbarer Esstisch
In schmalen Küchen kann es schwierig sein, einen frei stehenden Esstisch zu platzieren. Die Lösung kann ein klappbares Modell sein, das sich etwa unter dem Fenster befindet. Ausgeklappt bietet der Tisch zusätzliche Ablage- und Arbeitsfläche. Hier sollten Sie einen Fachplaner zurate ziehen. Er wird Ihnen mehrere attraktive Alternativen präsentieren.
Breites Angebot und variierende Kosten
Das Angebot an Küchen für schmale Räume ist vielfältig. Dementsprechend unterschiedlich fallen auch die Küchenpreise aus. Einfache Lösungen mit Geräten aus der Einstiegsklasse bewegen sich in einer Spanne von 500 bis 2.000 Euro. Allerdings sollten Sie hier nicht mit einer übermäßig langen Lebensdauer kalkulieren.
Streben Sie eine Küche in der mittleren Preisklasse an, die energiesparende Geräte namhafter Hersteller und einige gestalterische Besonderheit umfasst, dann können Sie diese mit einem Budget bis zu 5.000 Euro realisieren. Sonderwünsche wie eine Front aus Massivholz erhöhen den Bedarf an Finanzmitteln auf bis zu 10.000 Euro. Nach oben sind naturgemäß keine Grenzen gesetzt: Natursteinplatten, Edelstahl und Geräte der neuesten Generation können den Preis bis zu einer Höhe von 20.000 Euro treiben.
Preise* für schmale Küchen |
Ausstattung |
500 bis 2.000 Euro |
- Einfach, Geräte der Einstiegsklasse
- Fronten mit Folie versehende MDF-Platten
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bis 5.000 Euro |
- Energiesparende Markengeräte
- einige optische Besonderheiten
- hochwertigere Fronten
- Griffmulden/Tip-On
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bis 10.000 Euro |
- hochwertige Geräte
- Fronten aus Massivholz
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bis 20.000 Euro |
- Designküche
- Arbeitsplatten aus Naturstein, Edelstahl
- hochwertige Technik
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* Preise sind Durchschnittswerte und dienen zur Orientierung.
Kosten steuerlich absetzen
Der Kauf einer Küche ist eine größere Investition, deswegen ist es sinnvoll, hier staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Es gibt die Möglichkeit, die Anschaffung einer Küche steuerlich anzurechnen. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Ein Fachbetrieb muss etwa die Küche installiert haben. Sie können prinzipiell 20 Prozent der Lohnkosten von Handwerkerarbeiten in Ihrem Haushalt von der Steuer absetzen. Dabei besteht eine jährliche Obergrenze von 1.200 Euro.
Im Fall der Küchenanschaffung gibt es weitere Regeln zu beachten: Nur der Einbau einer Küche in eine bereits bestehende Immobilie ist förderfähig. Sie müssen den Wohnraum selbst nutzen, dabei ist unerheblich, ob sie Eigentümer oder Mieter sind. Materialkosten sind nicht absetzbar, ausschließlich Arbeitskosten werden anerkannt. Die Position Arbeitskosten ist extra auf der Rechnung für die Küche auszuweisen. Die Arbeitskosten können nur einmal steuerlich abgesetzt werden. Sie dürfen Sie nicht auch noch als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei einem Umzug aus beruflichen Gründen geltend machen.
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