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Gewährleistung vs. Garantie:

Wie lange hält die Garantie für die Küche?

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Bei einer neu geplanten und gekauften Küche erhalten Sie zwei grundsätzliche Rechte: eine Gewährleistung und eine Garantie für die Küche. Diese beiden müssen Sie genau auseinanderhalten und sollten auch überprüfen, bei welchem Hersteller welche Garantiezeiten greifen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten müssen und wo die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie liegen. Auch stellen wir Ihnen einige Hersteller und deren gebotene Garantiezeiten vor und zeigen auf, was gesetzlich vorgeschrieben und was freiwillig möglich ist.

Unsere Autorin Christina Tobias ist als Senior Editor Expertin für die Bereiche Küche und Heizung.
Christina Tobias
Aktualisiert am
Moderne skandinavische Küche mit hellen Holzschränken, integriertem Esstisch und Stühlen.
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Gewährleistung und Garantie: Das sind die Unterschiede

Zunächst sollten Sie sich mit den Unterschieden zwischen der Gewährleistung für die Küche und der Garantie auseinandersetzen. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, hierfür steht der Händler gerade. Sie beträgt immer zwei Jahre ab dem Küchenkauf. Auch wenn Sie eine Küche online planen und bestellen, greift die Gewährleistung ab dem Zeitpunkt des Küchenaufbaus bei Ihnen zu Hause für alle Mängel, die nicht sofort erkennbar sind. Die Gewährleistung bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:

  • Reparatur eines Schadens

  • Umtausch eines beschädigten Teils

  • anteilige Kaufpreiserstattung

  • vollständige Kaufpreiserstattung (dann aber nur mit Rückgabe der Küche)

In der Regel müssen Sie dem Händler die Mängel schriftlich anzeigen. Die gesetzliche Garantie für die Küche sieht vor, dass Sie dem Händler das Recht auf Nachbesserung einräumen und dabei eine Frist setzen müssen. Bis zu zwei Nachbesserungsversuche sollten Sie zugestehen, bevor Sie einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Anders sieht es bei der Garantie für die Küche aus, die vom Hersteller gewährt wird. Sie gilt meist länger, zwischen fünf und zehn Jahre lang. So können Sie auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung noch Garantieleistungen beanspruchen. Wie hoch der Wertverlust Ihrer Küche ist haben wir in unserem Artikel für Sie zusammengefasst.

Gewährleistung oder Garantie – was greift wann?

Jetzt stellt sich die Frage, welche der beiden Möglichkeiten Sie im Fall der Fälle nutzen sollten. Grundsätzlich sieht die gesetzliche Garantie bei der Küche vor, dass der Händler in den ersten sechs Monaten nach dem Verkauf beweisen muss, dass die Küche mängelfrei war. Die Beweispflicht liegt also bei ihm.

Sind die sechs Monate abgelaufen oder gar die zwei Jahre Gewährleistung, sollten Sie die Garantie für die Küche nutzen. Beachten Sie allerdings, dass diese die Kosten für den Ein- und Ausbau von Geräten und Schränken nicht zwingend mit abdeckt. Auch Transportkosten sind nicht immer inkludiert. Für diese Kosten müssen Sie mitunter trotz Garantie aufkommen. Daher sollten Sie noch vor dem Kauf einer Einbauküche online vergleichen, welcher Hersteller welche Garantiezeiten bietet und welche Bedingungen dabei gelten.

Welche Hersteller bieten gute Garantiezeiten?

Je nach Hersteller finden Sie unterschiedliche Garantiezeiten. Erfahrungsgemäß fallen diese bei den Discount-Küchen kürzer aus als bei hochpreisigen und exklusiven Küchen namhafter Hersteller. Die meisten Küchenmarken, wie zum Beispiel Nolte, SieMatic und Dassbach, bieten eine Garantie für die Küche von fünf Jahren. Teilweise können Garantien auch gegen einen Aufpreis verlängert oder auf eine bestimmte Produktgruppe beschränkt werden.

So bietet Marquardt Küchen beispielsweise gegen einen Aufpreis eine Garantie von fünf statt standardmäßig zwei Jahren für Elektrogeräte an. Außerdem profitieren Sie von einer 25-jährigen „Granit-Garantie“ auf Arbeitsplatten aus Quarz-und Naturstein, sofern die Produkte aus den eigenen Werken kommen.

Das ist Aroundhome

Wir von Aroundhome unterstützen Sie dabei, Ihre Hausprojekte erfolgreich und stressfrei umzusetzen – durch individuelle Beratung und die Vermittlung passender Fachfirmen. Unser Service ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich, wir finanzieren uns über die Zusammenarbeit mit den Fachfirmen.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange ist die gesetzliche Gewährleistung auf eine Küche?

Die gesetzliche Gewährleistung für eine Küche beträgt zwei Jahre. Teilweise findet sich auch die Angabe von fünf Jahren. Diese beruft sich die unterschiedlichen Fristen, die für Kauf- und Werkverträge gelten und im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind. Wird die Einbauküche speziell auf die Räumlichkeiten und individuellen Wünsche von Kundin:innen angepasst, könnte von einem Werkvertrag ausgegangen werden und somit von fünf Jahren Gewährleistung. Jedoch wird hier vom Gericht zumeist von Fall zu Fall entschieden. Ein wichtiger Faktor ist unter anderem, ob die Küche als fest eingebauter Teil eines Bauwerkes betrachtet werden kann oder ob sie genau gleich an einem anderen Ort wieder aufbauen ließe.

Habe ich 2 oder 5 Jahre Gewährleistung auf meine Einbauküche?

Meist gilt zwei Jahre Gewährleistung, es sei denn, es liegt rechtlich ein Werkvertrag vor. Bei individuell geplanter und komplett montierter Küche kann ausnahmsweise eine fünfjährige Frist gelten.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung bei Küchen?

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und richtet sich gegen den Händler. Die Garantie ist freiwillig und wird vom Hersteller zusätzlich angeboten.

Wie lange gibt es Garantie auf Küchengeräte?

Für Küchengeräte gilt meist eine Herstellergarantie von zwei Jahren. Viele Hersteller bieten gegen Aufpreis eine Verlängerung oder Servicepakete an.

Was passiert nach Ablauf der Garantie?

Nach Ablauf der Garantie besteht kein Anspruch mehr gegen den Hersteller. Gesetzliche Ansprüche können nur bestehen bleiben, solange die Gewährleistung noch läuft.

Kann ich die Garantie für meine Küche verlängern?

Ja, viele Hersteller bieten kostenpflichtige Garantieverlängerungen oder Serviceverträge an. Die Bedingungen und Laufzeiten unterscheiden sich je nach Anbieter.

Wer ist Ansprechpartner bei Küchenmängeln – Händler oder Hersteller?

Innerhalb der Gewährleistung ist immer der Händler Ihr Ansprechpartner. Die Garantie hingegen richtet sich direkt an den Hersteller.

Kaufvertrag für Küche verloren – hab ich trotzdem Garantieanspruch?

Ja, der Anspruch kann auch ohne Vertrag bestehen, wenn der Kauf nachweisbar ist. Ein Zahlungsbeleg oder Lieferschein reicht in vielen Fällen als Nachweis aus.

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