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Welche Immobilie möchten Sie verkaufen?

Das sollten Sie beim Immobilienverkauf beachten

Sie denken darüber nach, Ihre Immobilie zu verkaufen? Um Haus, Wohnung oder Grundstück gewinnbringend zu verkaufen, ist der richtige Zeitpunkt maßgeblich. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Immobilienverkauf achten sollten.

Immobilienverkauf Tipps

Verkaufen oder abwarten: Wie finde ich den richtigen Zeitpunkt für den Verkauf?

Ein Verkauf Ihrer Immobilie lohnt sich vor allem in folgenden Situationen:

  • Wenn die Mietrendite geringer ausfällt als die Rendite für eine alternative Geldanlage.

  • Wenn Sie Ihr Kapital freisetzen möchten, um größere Anschaffungen zu tätigen.

  • Wenn Sie nicht die Zeit und das Geld für die Verwaltung der Immobilie aufbringen möchten.

  • Wenn Sie wenig bis keine Steuern bei einem Verkauf zahlen müssen.

Wie läuft der Verkauf ab?

Privat verkaufen oder mit Makler:in?

Bei einem privaten Hausverkauf fällt zwar keine Provision an, dafür müssen Sie den ganzen Immobilienverkauf allein stemmen. Dabei sollten Sie nicht den hohen Arbeits- und Zeitaufwand unterschätzen.

Die Vorteile beim Verkauf mit Makler:in:

  • professionelle Vermarktung, da Makler:innen hochwertige Exposés erstellen

  • große Zeitersparnis, da Makler:innen alle Aktivitäten von der Anzeigenschaltung bis zur Übergabe übernehmen

  • fairer Verkaufspreis, da Makler:innen über die Marktlage informiert sind, die Immobilie dementsprechend bewerten und ihre Erfahrung bei den Preisverhandlungen einsetzen

  • mehr Interessent:innen für Ihre Immobilie, da Makler:innen über ein großes Netzwerk verfügen

  • mehr Sicherheit, da Makler:innen die Bonität der Käufer:innen prüfen und auf rechtliche Sicherheit bei der Vertragsgestaltung achten

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Die folgende Auflistung zählt die Kosten auf, die typischerweise beim Immobilienverkauf anfallen:

  • Maklerprovision: ca. 4 bis 7 Prozent des Kaufpreises

  • Energieausweis: ca. 50 bis 400 Euro

  • Wertermittlung: kostenlos, wenn Sie einen Maklervertrag abschließen; ca. 100 bis 500 Euro bei Gutachter:innen

  • Vermarktungskosten: kostenlos beim Verkauf mit Makler:in; bis zu 1.000 Euro für Fotos, Anzeigen etc. möglich, wenn Sie privat verkaufen

  • Löschung der Grundschuld: Für die Löschung berechnet das Grundbuchamt eine Gebühr von ca. 0,2 Prozent der Grundschuld, die sich nach dem Verkehrswert der Immobilie richtet.

  • Notarkosten: werden meist von den Käufer:innen der Immobilie getragen, richten sich nach dem Verkaufspreis und können mehrere Tausend Euro betragen

  • Steuern: z. B. Spekulationssteuer

  • ggf. Kosten für Renovierungen: unterschiedlich, je nach Aufwand

  • ggf. Vorfälligkeitsentschädigung: Strafzahlung bei vorzeitiger Ablösung Ihres Darlehens mit Zinsbindung

Diese Besonderheiten gibt es je nach Immobilientyp

Im Prinzip läuft jeder Immobilienverkauf gleich ab, egal ob Sie ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung verkaufen. Doch es gibt einige Besonderheiten für die verschiedenen Objekttypen zu beachten.

  • Maß und Art der baulichen Nutzung entscheidend

  • Grundstücksbewertung von Gutachter:in aufgrund des Bodenrichtwerts

  • Pflicht, alle bekannten Mängel offenzulegen

  • Bewertung mit Vergleichswertverfahren oder Sachwertverfahren

  • bezugsfreie Wohnungen verkaufen sich oft besser als vermietete Objekte

  • erfoderliche Dokumente: Teilungserklärung und Teilungsplan, Jahreswirtschaftspläne, Wohngeldabrechnungen, Protokolle vorheriger Eigentümerversammlungen, Aufstellung aller durchgeführten Sanierungen und Modernisierungen

  • Anforderungen der Nutzer:innen oft spezieller

  • vermietete Gewerbeobjekte mit langer Vertragslaufzeit bei Investor:innen beliebter als leer stehende Immobilien

  • nach Ertragswertverfahren bewertet: Mieteinnahmen als Basis

Immobilienrente als Alternative zum Verkauf

Bei der (Leibrente) verkaufen Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung und erhalten dadurch das Kapital, das in Ihrer Immobilie gebunden ist, zurück. Andere Modelle ermöglichen es, einen Teil der Immobilie zu verkaufen oder gänzlich Eigentümer:in zu bleiben und eine monatliche Rente aus einer Umkehrhypothek zu erhalten.

Die Art der Verrentung ändert nichts an Ihrer Wohnsituation: Sie bleiben in Ihrem Haus oder in Ihrer Eigentumswohnung wohnen – in der Regel mietfrei. Ihr lebenslanges Wohnrecht wird bei der Verrentung Ihrer Immobilie notariell im Grundbuch eingetragen.

Häufig gestellte Fragen

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© iStock - Worawee Meepian