Brauchen Sie für Dachfenster eine Baugenehmigung?
Der Austausch von gleich großen Dachfenstern ist meistens genehmigungsfrei. Wenn die Statik und die Fassade des Gebäudes verändert werden, benötigen Sie dagegen in vielen Fällen eine Baugenehmigung für Dachfenster. Die Vorschriften sind nicht einheitlich geregelt, sondern hängen vom Bundesland und der Gemeinde ab. In Bayern und Hamburg müssen Dachfenster z.B. 1,25 Meter Abstand zu Brandwänden in Reihenhäusern einhalten, in den meisten anderen Bundesländern sind es 2 Meter.
Wann ist der Einbau eines Dachfensters genehmigungspflichtig?
Eine Baugenehmigung für Dachfenster ist häufig erforderlich,
wenn Sie Ihre Dachfenster tauschen und dabei erheblich vergrößern wollen.
wenn Sie Dachfenster nachträglich einbauen und dadurch die Statik des Gebäudes verändert wird.
wenn das äußere Erscheinungsbild erheblich verändert wird, z. B. durch den Einbau einer Dachgaube.
wenn das Haus unter Denkmalschutz steht oder in einem Schutzgebiet liegt.
wenn die örtlichen Bauvorschriften spezielle Regelungen für Dachfenster beinhalten.
Welche Dachfenster sind genehmigungsfrei?
Dachfenster sind häufig genehmigungsfrei,
wenn Sie alte Dachfenster gegen neue austauschen, ohne die Fensteröffnung zu vergrößern und das äußere Erscheinungsbild wesentlich zu ändern.
wenn Sie neue Dachfenster einbauen und dabei nicht in die Statik des Hauses eingreifen, weil die Dachfenstergröße z. B. genau zwischen zwei Sparren passt.
Auch Dachfenster mit Aufkeilrahmen brauchen keine Baugenehmigung, wenn die Statik und die wesentliche Optik des Hauses unverändert bleiben.
Wenn Sie wissen möchten, welche Dachfenster-Arten und -größen genehmigungsfrei sind, sollten Sie einen Blick in die Bauordnung Ihres Bundeslandes werfen oder direkt bei der zuständigen Baubehörde nachfragen. Außerdem sind regionale Fachfirmen oft bestens mit den Bauvorschriften vertraut und bieten einen Bauantragsservice an.
Baden-Württemberg: Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
Bayern: Bayerische Bauordnung (BayBO)
Berlin: Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
Brandenburg: Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Hamburg: Hamburgische Bauordnung (HBauO)
Hessen: Hessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-Vorpommern: Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Niedersachsen: Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-Westfalen: Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-Pfalz: Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
Saarland: Landesbauordnung Saarland (LBO)
Sachsen: Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-Anhalt: Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-Holstein: Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
Thüringen: Thüringer Bauordnung (ThürBO)
Baugenehmigung für Dachfenster – Antrag stellen
Wenn Sie für Ihre Dachfenster eine Baugenehmigung benötigen, folgen Sie dieser Schritt-für Schritt-Anleitung:
Fragen Sie bei Ihrer Baubehörde nach, ob für den Einbau von Dachfenstern eine Baugenehmigung erforderlich ist und welche Unterlagen dafür nötig sind.
Kontaktieren Sie eine:n Architekt:in oder Fachplaner:in, um die nötigen Baupläne erstellen zu lassen.
Besorgen Sie sich das Bauantragsformular für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren bei Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen (siehe unten).
Reichen Sie den Antrag mit allen Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
Warten Sie die Bearbeitungszeit ab, die ca. vier bis acht Wochen dauert.
Erhalten Sie die Baugenehmigung und engagieren Sie eine Fachfirma, die mit der Umsetzung des Projekts beginnt.
Welche Unterlagen für die Baugenehmigung Sie benötigen, hängt von der Behörde und dem Projektumfang ab. Für eine Baugenehmigung für Dachfenstern in NRW benötigen Sie z. B. folgende Unterlagen:
Bauantragsformular
Lageplan
Bauzeichnungen
Beschreibung des Bauvorhabens (z.B. Größe und Anzahl der Dachfenster)
Berechnung und Angaben zu den voraussichtlichen Kosten
Erhebungsbogen für die Baustatistik
ggfs. Bescheinigung des Brandschutzes
ggfs. Berechnung der Abstandsflächen
ggfs. weitere Bauvorlagen
Was kostet eine Baugenehmigung für Dachfenster?
Für die Baugenehmigung für ein Dachfenster kann die Mindestgebühr der Baubehörde bereits ausreichend sein. Diese liegt zwischen 30 Euro in Baden-Württemberg und 150 Euro in Berlin.
Bei größeren Fensterprojekten und mehr Genehmigungsaufwand können die Gebühren höher sein. Sie werden anhand der Dachfensterkosten berechnet.
Kostenbeispiel für Dachfenster Baugenehmigung in NRW
Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW kostet die Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren 0,6 bis 1,0 Prozent der Rohbausumme. Wenn also die Kosten für die Dachfenster inklusive Dachdeckerarbeiten, Einbau und Dämmung insgesamt 16.000 Euro betragen, würde die Baugenehmigungsgebühr 96 bis 160 Euro kosten. Die Mindestgebühr für eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beträgt in NRW 50 Euro und ist somit klar überschritten.
Um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen und keine unnötigen Kosten entstehen, können Ihnen Fachfirmen weiterhelfen. Fragen Sie nach einem Bauantragsservice, um die Baugenehmigung für Dachfenster zu erhalten und mögliche Fehler zu vermeiden.
Wer ein Dachfenster ohne Genehmigung einbaut, riskiert ein Bußgeld, da dies als Ordnungswidrigkeit gilt. Das Bauamt kann außerdem den Rückbau des Dachfensters anordnen, falls eine nachträgliche Genehmigung nicht möglich ist. Laut dem Bußgeldkatalog 2025 sind Bußgelder zwischen 100 und 50.000 Euro für nicht eingeholte Baugenehmigungen möglich.
Welche weiteren Vorschriften müssen bei Dachfenstern beachtet werden?
Auch wenn Ihre Dachfenster genehmigungsfrei sind, müssen Sie einige Bauvorschriften beachten, wie zum Beispiel den Brandschutz oder Abstandsflächen.
Wie weit muss ein Dachfenster von Nachbarn entfernt sein?
Dachfenster müssen in Deutschland bestimmte Abstandsflächen zu Nachbargrenzen und Brandwänden einhalten, um den Brandschutz zu gewährleisten. Die genauen Vorgaben variieren je nach Bundesland. In den meisten Landesbauordnungen steht, dass Dachfenster so anzuordnen und herzustellen sind, dass Feuer nicht auf andere Brandabschnitte und Nachbargrundstücke übertragen werden kann.
Die Tabelle zeigt die vorgeschriebenen Abstandsflächen für Dachfenster aus den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer:
In den meisten Bauordnungen wie Berlin, Hessen und NRW gilt, dass ein Abstand von Dachflächenfenstern nicht erforderlich ist, wenn die Wände mindestens 0,30 Meter über die Dachfläche hinausgeführt sind. Wurde diese bauliche Maßnahme nicht umgesetzt, ist ein Mindestabstand von 1,25 Meter zu Brandwänden vorgeschrieben.
Bei traufseitig aneinandergebauten Gebäuden, wie z. B. bei vielen Reihenhäusern, ist ein Abstand von mindestens 2 Metern erlaubt. Bayern und Hamburg bilden hier eine Ausnahme, dort gilt ein Mindestabstand von 1,25 Metern.
Niedersachsen hat eine Sonderregelung: Dort müssen Dachfenster von Aufenthaltsräumen, die nicht zur gleichen Wohnung gehören, mindestens 6 Meter Abstand haben, wenn sie in einem Winkel von weniger als 120 Grad zueinander stehen. Baden-Württemberg stellt lediglich allgemeine Anforderungen für Erker und Fenstervorbauten mit 2 Metern Mindestabstand zur Nachbargrenze.
Welche Größe muss ein Dachfenster mindestens haben?
In den meisten Landesbauordnungen ist vorgeschrieben, dass Fensteröffnungen in Aufenthaltsräumen mindestens einem Achtel der Grundfläche des Raumes entsprechen müssen.
Wenn ein Raum eine Grundfläche von 30 m² hat, muss die Fensterfläche mindestens 3,75 m² groß sein, um die Vorgaben von einem Achtel der Grundfläche zu erfüllen. Dafür eignen sich zum Beispiel Dachfenstermaße von 1,5 m Breite x 2,5 m Höhe.
Eine Ausnahme bilden die Bauordnungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Dort heißt es, dass das Rohbaumaß der Fensteröffnungen mindestens ein Zehntel der Grundfläche des Raums betragen muss; ein geringeres Maß kann allerdings bei geneigten Fenstern zugelassen werden oder wenn wegen der Lichtverhältnisse keine Bedenken bestehen.
In der Bauordnung von Niedersachsen wird ganz auf genaue Größenangaben von Dachfenstern verzichtet. In § 43 NBauO (3) heißt es lediglich: „Aufenthaltsräume müssen unmittelbar ins Freie führende Fenster von solcher Zahl, Größe und Beschaffenheit haben, dass die Räume das erforderliche Tageslicht erhalten und zweckentsprechend gelüftet werden können.“
Mindestgröße für Dachfenster, die als Rettungsweg dienen
In den meisten Landesbauordnungen gibt es Mindestgrößen für Dachfenster, die als Rettungswege dienen. Für diese Dachfenster gilt:
Sie müssen mindestens 0,90 Meter breit und 1,20 Meter hoch sein.
Sie dürfen nicht höher als 1,20 Meter über der Fußbodenoberkante angeordnet sein.
Liegen diese Fenster in Dachschrägen oder Dachaufbauten, darf ihre Unterkante oder ein davor liegender Austritt von der Traufkante horizontal gemessen nicht mehr als 1 Meter entfernt sein.
Eine Ausnahme bilden
Bayern, laut deren Bauordnung die Mindestgröße für Rettungsfenster 0,60 Meter x 1 Meter beträgt, sowie
Baden-Württemberg und Niedersachsen, in deren Bauordnungen es keine genauen Größenvorgaben für Rettungsfenster gibt.
Welche Brüstungen sind für Dachfenster vorgeschrieben?
Zur Sicherheit sollten große Dachfenster, die sich öffnen lassen, Brüstungen haben. In fast allen Bauordnungen gilt, dass Fensterbrüstungen bei einer Absturzhöhe bis zu 12 Meter mindestens 0,80 Meter hoch sein müssen. Bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 Metern müssen Fensterbrüstungen mindestens 0,90 Meter hoch sein.
In den Bauordnungen von Baden-Württemberg und Bayern wird lediglich angeben, dass Brüstungen ausreichend hoch und fest sein müssen, damit sie Abstürze verhindern. In der Bauordnung von Niedersachsen gibt es keine Angaben dazu.
Fazit: Dachfenster und Baugenehmigung - Was Sie wissen müssen
Der einfache Austausch von Dachfenstern ist oft genehmigungsfrei. Bei größeren Veränderungen, Eingriffen in die Statik oder bei denkmalgeschützten Gebäuden ist oft eine Genehmigung erforderlich.
Unabhängig von der Genehmigungspflicht für Dachfenster müssen Sie wichtige Vorschriften beachten, wie Brandschutzbestimmungen, Abstandsregeln zu Nachbargrundstücken und Mindestgrößen für Fenster in Aufenthaltsräumen oder für Rettungsfenster. Diese Regelungen variieren je nach Bundesland und können komplex sein.
Um auf der sicheren Seite zu sein und kostspielige Fehler zu vermeiden, sollten Sie sich frühzeitig bei Ihrer Baubehörde informieren. Außerdem kennen Fachfirmen die lokalen Bestimmungen und können Ihnen nicht nur bei der Planung und dem Einbau Ihrer Dachfenster helfen, sondern Sie auch beim Bauantragsprozess unterstützen.
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