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Brauchen Sie für Ihren Carport eine Baugenehmigung?

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Carports stellen eine bauliche Veränderung dar und bedürfen daher eigentlich einer Genehmigung. Die Bauvorschriften sind aber nicht einheitlich geregelt und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Wir zeigen Ihnen, welche Größen noch genehmigungsfrei sind und wieviel eine Baugenehmigung für einen Carport kostet.
Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
05.07.2023, 14:00 Uhr
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Diese Auflagen gelten in den Bundesländern

Um einen Carport ohne eine Baugenehmigung, also ohne ein Verfahren beim zuständigen Bauamt, errichten zu dürfen, müssen Sie bestimmte Auflagen einhalten. Bis zu welcher Größe ein Carport genehmigungsfrei ist, legen die Bundesländer selbst fest. Beachten Sie dabei, dass Sie trotz Verfahrensfreiheit Ihre Gemeinde mit einer einfachen Bauanzeige über Ihr Bauvorhaben in Kenntnis setzen und sich an die Bauordnung Ihres Bundeslands halten müssen. Darüber hinaus können in verschiedenen Kommunen innerhalb eines Bundeslandes unterschiedliche Regelungen gelten, die Sie bei Ihrer zuständigen Behörde erfragen sollten. Unsere Tabelle zeigt Ihnen, welche Freigrenzen in den Landesbauordnungen festgelegt sind. In den meisten Bundesländern brauchen Sie keine Baugenehmigung, wenn Ihr Carport eine Grundfläche von 30 bis 50 Quadratmetern nicht überschreitet. Die mittlere Wandhöhe darf vielerorts drei Meter betragen.

Bundesland

Regelung

Verfahrensfreie Größe

Baden-Württemberg

Art. 50 Abs. 1 LBO

Grundfläche bis zu 30 m²

Wandhöhe bis zu 3 m

Bayern

Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO

Grundfläche bis zu 50 m²

Berlin

§ 61 BauOBln

Grundfläche bis zu 30 m²

Wandhöhe bis zu 3 m

Brandenburg

§ 61 der BbgBO

Grundfläche bis zu 50 m²

Wandhöhe bis zu 3 m

Bremen

§ 61 BremLBO

Grundfläche bis zu 50 m²

Wandhöhe bis zu 3 m

Hamburg

Anlage 2 zu § 60 HBauO

Grundfläche bis zu 50 m²

Wandhöhe bis zu 3 m

Hessen

Anlage 2 zu § 55 HBO

Grundfläche bis zu 50 m²

Mecklenburg-Vorpommern

§ 61 LBauO M-V

Grundfläche bis zu 30 m²

Wandhöhe bis zu 3 m

Niedersachsen

Anhang NBauO

Grundfläche bis zu 30 m²

Nordrhein-Westfalen

§ 62 BauO NRW

Grundfläche bis zu 30 m²

Wandhöhe bis zu 3 m

Rheinland-Pfalz

§ 62 LBauO

Grundfläche bis zu 50 m²

Wandhöhe bis zu 3,20 m

Saarland

§ 61 LBO

Grundfläche bis zu 36 m²

Wandhöhe bis zu 3 m

Sachsen

§ 61 SächsBO

Grundfläche bis zu 50 m²

Wandhöhe bis zu 3 m

Sachsen-Anhalt

§ 60 BauO LSA

Grundfläche bis zu 50 m²

Wandhöhe bis zu 3 m

Schleswig-Holstein

§ 61 BauO S-H

Grundfläche bis zu 30 m²

Wandhöhe bis zu 3 m

Thüringen

§ 60 ThürBO

Grundfläche bis zu 40 m²

Wandhöhe bis zu 3 m

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Was passiert mit einem Carport ohne Baugenehmigung?

Viele Carports können ohne Baugenehmigung errichtet werden - dementsprechend müssen Sie auch keine Strafe erwarten, wenn Sie für so ein Bauwerk keine Genehmigung beantragen. Wenn Sie allerdings einen genehmigungspflichtigen Carport bauen, ohne vorher eine Genehmigung einzuholen, kann eine Abrissverfügung auf Sie zukommen.

Ist Ihr Carport prinzipiell genehmigungsfähig und eine nachträgliche Genehmigung ist möglich, wird Ihnen in der Regel zunächst die Nutzung untersagt. In diesem Fall müssen Sie allerdings zumindest mit Bußgeldern wegen des Schwarzbaus rechnen. Soll der Carport abgerissen werden, müssen Sie die Kosten dafür ebenfalls tragen. Die Höhe der Ordnungsgelder legt die jeweilige Landesbauordnung fest - in Nordrhein-Westfalen sind es beispielsweise bis zu 50.000 Euro. Auch wenn Sie vor Erteilung Ihrer Baugenehmigung mit dem Bau starten, kann ein Bußgeld verhängt werden.

Carport aus Metalldach

Carports sind nur bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei.

Was kostet eine Baugenehmigung?

Die Baugenehmigung selbst kostet abhängig vom Bundesland und je nach Größe des Vorhabens etwa 50 bis 200 Euro. Hinzu kommen allerdings noch Kosten für die erforderlichen Unterlagen, wie ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster oder eine Flurkarte, sowie die Gebühren für die Beglaubigungen. Diese können sich auf weitere 200 bis 400 Euro belaufen. Rechnen Sie grob mit einem Prozent der Gesamtkosten für Ihren Carport.

Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Baugenehmigung?

Welche Unterlagen für eine Genehmigung erforderlich sind, unterscheidet sich ebenfalls je nach Region. In der Regel werden neben dem Antragsformular aber diese Unterlagen für die Baugenehmigung eines Carports benötigt:

  • Lageplan aus dem Katasteramt und Flurkarte

  • Baubeschreibung

  • Bauzeichnung

  • Berechnungen (z. B. Fläche, Nutzfläche und Statik)

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Häufig gestellte Fragen
Wie erfahre ich, ob ich eine Baugnehmigung für meinen Carport brauche?

In der jeweiligen Landesbauordnung sind die genehmigungsfreien Größen aufgeführt. Für Carports gelten hierbei die Regelungen, die für Garagen und überdachte Stellplätze festgeschrieben sind. Daneben hält der Bebauungsplan Ihrer Kommune weitere Vorschriften und Regelungen fest. Sie können auch eine Bauvoranfrage bei Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde stellen. Sie ersetzt eine Baugenehmigung nicht, aber sollten Sie eine Genehmigung benötigen, steht dieser bei einem positiven Bauvorbescheid in der Regel nichts mehr im Weg.

Wie lange dauert die Erteilung einer Baugenehmigung?

Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich je nach Bauamt. Rechnen Sie am besten mit einer Dauer von vier Monaten, bis Sie Ihre Baugenehmigung erhalten.

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