Können Sie einen Treppenlift steuerlich absetzen?
Prinzipiell kann ein Treppenlift steuerlich geltend gemacht werden. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Erfahren Sie, was man unter einer außergewöhnlichen Belastung versteht und welche Nachweise Sie bereithalten sollten.
Wann ist ein Treppenlift steuerlich absetzbar?
Die Kosten für einen Treppenlift sind steuerlich absetzbar, wenn das Finanzamt sie als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG anerkennt. Außergewöhnliche Belastungen sind z. B. Krankheitskosten, die über ein zumutbares Maß hinausgehen. Das bedeutet, dass Ihnen aufgrund einer Krankheit oder körperlichen Einschränkung zwangsläufig Kosten entstehen, die den meisten anderen Steuerpflichtigen nicht entstehen. Dazu zählen auch die Kosten für einen Treppenlift, sofern er medizinisch notwendig ist. Steuerlich absetzbar sind aber nur die Kosten, die den sogenannten zumutbaren Eigenanteil übersteigen. Was im Einzelfall finanziell zumutbar ist, entscheidet das Finanzamt anhand des Einkommens, des Familienstandes und der Kinderzahl.
Medizinische Notwendigkeit des Treppenlifts als Voraussetzung
Damit Sie den Treppenlift als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen können, muss er medizinisch notwendig sein und nicht nur dem Komfort dienen. Eine medizinische Notwendigkeit liegt z. B. vor, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen wie einer Gehbehinderung oder einer chronischen Erkrankung auf einen Treppenlift angewiesen sind.
Attest und Nachweise für das Finanzamt
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. April 2014 genügt ein ärztliches Attest als Nachweis für die medizinische Notwendigkeit eines Treppenlifts – ein amtsärztliches Attest ist dafür nicht erforderlich. Das Gericht hat entschieden, dass ein Treppenlift ein „medizinisches Hilfsmittel im engeren Sinne“ ist. Solche Hilfsmittel werden ausschließlich von kranken Menschen und Menschen mit Behinderung und nicht aus reiner Bequemlichkeit angeschafft. Daher ist kein amtsärztlicher Nachweis nötig.
Auch das Datum auf dem Attest ist nicht entscheidend, sondern dass der Treppenlift zum Zeitpunkt des Einbaus wirklich gebraucht wurde. Es kann auch nachträglich ausgestellt werden. Ein Nachweis vom Amtsarzt oder dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse ist dagegen nur erforderlich, wenn das Finanzamt das ärztliche Attest nicht anerkennt. Mit Pflegegrad 4 und 5 ist gar kein Attest nötig.
Wenn Sie einen Pflegekassenzuschuss für Ihren Treppenlift beantragt haben, haben Sie in der Regel bereits ein ärztliches Attest oder ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorliegen. Sie können dem Finanzamt einfach eine Kopie dieser Gutachten als Nachweis der medizinischen Notwendigkeit übermitteln.
Den Behinderten-Pauschbetrag für den Treppenlift nutzen
Statt die tatsächlichen Ausgaben für den Treppenlift anzugeben, können Sie den Behinderten-Pauschbetrag nutzen. Der Pauschbetrag wird auch Behindertenfreibetrag genannt. Er ist ein fester Steuerbetrag für Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 20 und soll die typischen Mehrkosten abdecken, die durch die Behinderung entstehen. Er ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt.
Um den höchsten Behinderten-Pauschbetrag von 7.400 Euro zu erhalten, müssen im Schwerbehindertenausweis die Merkmale „H“ für „Hilflos“ oder „Bl“ für „Blind“ eingetragen sein. Liegen die Treppenliftkosten über dem Pauschbetrag, können Sie die weiteren Kosten ggfs. als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Treppenlift steuerlich absetzen ohne Pflegegrad – geht das?
Auch ohne Pflegegrad können Sie den Treppenlift von der Steuer absetzen. Wichtig ist, dass die medizinische Notwendigkeit durch ein ärztliches Attest bestätigt wird. Das kann z. B. auch bei einer vorübergehenden Gehbeeinträchtigung der Fall sein, für die Sie keinen Pflegegrad beantragen.
Welche Treppenlift-Kosten können Sie steuerlich geltend machen?
Sofern Sie die medizinische Notwendigkeit belegen können, können Sie viele, aber nicht alle Kosten rund um den Treppenlift steuerlich geltend machen. Wichtig: Einen gewissen Eigenanteil müssen Sie immer zahlen. Nur wenn die Kosten die zumutbare Eigenbelastung übersteigen, erkennt das Finanzamt den übrigen Teil der Treppenliftkosten als außergewöhnliche Belastung an.
Anschaffungskosten des Treppenlifts
Der Kaufpreis eines medizinisch notwendigen Treppenlifts ist steuerlich absetzbar. Das gilt sowohl für neue als auch gebrauchte Treppenlifte. Ein Sitzlift ist bereits ab 5.000 Euro erhältlich, kann je nach baulichen Anforderungen aber auch bis zu 40.000 Euro kosten. Ein Rollstuhllift oder Kurvenlift kostet mindestens 10.000 Euro. Bei so hohen Summen ist es wahrscheinlich, dass die Anschaffungskosten die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten.
Wichtig ist, dass Sie Zuschüsse für den Treppenlift von der Krankenkasse, von privaten Versicherungen oder anderen Förderprogrammen zuerst von den Anschaffungskosten abziehen.
Beispiel:
Bauliche Maßnahmen und Handwerkerleistungen rund um den Treppenlift
Auch die Einbau-, Liefer- und Demontagekosten eines Treppenlifts sind steuerlich absetzbar, sofern sie nicht in den Anschaffungskosten enthalten waren. Wenn neben der Montage der Schienen noch andere Umbaumaßnahmen für den Treppenlift nötig sind, können auch deren Kosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden. Zum Beispiel kann es je nach baulichen Voraussetzungen für den Treppenlift erforderlich sein, Stromanschlüsse zu verlegen, Wände zu verstärken oder die Treppe zu verbreitern.
Wartung, Reparatur und Ersatzteile – regelmäßig absetzbare Folgekosten
Kosten für Ersatzteile sowie die Reparatur und Wartung des Treppenlifts sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Sie können diese laufenden Kosten jedes Jahr als außergewöhnliche Belastung mit angeben. Der Lift muss dafür weiterhin aus medizinischer Notwendigkeit genutzt werden. Lassen Sie dazu von der Fachfirma auf der Rechnung oder in einem separaten Schreiben vermerken, dass diese Ausgaben der Funktionserhaltung des Treppenlifts dienen. Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf, da das Finanzamt diese als Nachweis verlangen kann.
Steuerliche Besonderheiten bei Leasing und Miete eines Treppenlifts
Wenn Sie einen Treppenlift mieten oder leasen, können Sie dies mit einem ärztlichen Attest bei der Steuererklärung angeben. Allerdings sind die einmaligen Anschaffungskosten bei der Miete ca. 50 Prozent niedriger als beim Kauf. Daher kann es je nach Einkommen schwieriger sein, die Grenze für die außergewöhnliche Belastung zu überschreiten. Die laufenden Treppenliftkosten sind durch die Mietrate dagegen höher. Das kann von Vorteil sein, wenn dadurch die zumutbare Belastungsgrenze jedes Jahr überschritten wird und Sie so die laufenden Treppenliftkosten jedes Jahr absetzen können.
Welche Treppenliftkosten sind nicht steuerlich absetzbar?
Das Finanzamt erkennt in der Regel keine Treppenliftkosten an, die nicht aus medizinischer Notwendigkeit entstehen. Dazu zählen Extras, die dem Komfort oder Design dienen, wie eine spezielle Beleuchtung, zusätzliche Fernbedienungen, eine App-Steuerung, besondere Polster oder elektrisch verstellbare Fußstützen. Solche Ausstattungen gelten als freiwillige Zusatzleistungen und sind daher nicht steuerlich absetzbar.
Wie hoch fällt die steuerliche Erstattung für einen Treppenlift aus?
Die Höhe der Steuererstattung für Ihre Treppenliftkosten hängt von zwei Faktoren ab:
Ihrem persönlichen Steuersatz (z. B. 30 Prozent)
Ihrem zumutbaren Eigenanteil (zwischen 1 bis 7 Prozent der Gesamteinkünfte im Steuerjahr)
Der zumutbare Eigenanteil ist der Betrag, den Sie selbst tragen müssen, bevor das Finanzamt die Kosten als „außergewöhnliche Belastung“ anerkennt.
Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung
Das Finanzamt berücksichtigt Ihr Einkommen, Ihren Familienstand und die Zahl Ihrer Kinder, um die zumutbare Eigenbelastung festzulegen. Je nach Situation kann der Eigenanteil zwischen 1 und 7 Prozent Ihres Einkommens liegen. Nur die Kosten für den Treppenlift, die diesen Eigenanteil übersteigen, können Sie steuerlich absetzen. Anhand der Tabelle können Sie den Prozentwert Ihrer zumutbaren Eigenbelastung selbst ermitteln.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html
Beispiele zur Veranschaulichung:
Niedriges Einkommen (15.000 Euro , 2 Kinder): Eigenanteil: 2 Prozent = 300 Euro.
Nur Kosten über 300 Euro sind absetzbar.
Höheres Einkommen (52.000 Euro, keine Kinder): Eigenanteil: 4 Prozent = 2.080 Euro.
Nur Kosten über 2.080 Euro sind absetzbar.
Berechnung der steuerlich absetzbaren Treppenliftkosten
Das folgende Beispiel zeigt, wie Sie mit absetzbaren Treppenliftkosten Steuern sparen.
Jahreseinkommen: 40.000 Euro
Zumutbarer Eigenanteil (Splitting, keine Kinder) 5 Prozent des Jahreseinkommens: 2.000 Euro
Kosten für Treppenlift, Montage und Umbau: 17.000 Euro
Erhaltener Pflegekassenzuschuss: 4.180 Euro
Selbst getragene Treppenliftkosten: 17.000 Euro – 4.180 Euro = 12.820 Euro
Absetzbarer Betrag: 12.820 Euro – 2.000 Euro = 10.820 Euro
Der absetzbare Betrag von 10.820 Euro reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen. Bei einem Steuersatz von z. B. 30 % erhalten Sie dadurch eine Steuererstattung von etwa 3.246 Euro. Das bedeutet: Sie sparen rund 3.246 Euro an Steuern durch die Absetzung der Treppenliftkosten als außergewöhnliche Belastung.
So geben Sie Ihren Treppenlift in der Steuererklärung an
Alle Treppenliftkosten bündeln
Bündeln Sie alle Kosten, die für den medizinisch notwendigen Treppenlift im Steuerjahr aufkamen, z. B.:
Anschaffungskosten
Kosten für Lieferung und Einbau des Treppenlifts
Erforderliche Umbaumaßnahmen
Die Treppenliftkosten können nur einmalig in dem Jahr steuerlich berücksichtigt werden, in dem sie tatsächlich gezahlt wurden.
Achten Sie darauf, ob wirklich separate Montagekosten anfallen. Bei vielen Treppenlift-Anbietern sind die Montagekosten nämlich im Angebot enthalten.
Zuschüsse und Erstattungen für den Treppenlift abziehen
Von den gesamten Treppenliftkosten, die aus medizinischer Sicht erforderlich waren, ziehen Sie alle Zuschüsse und andere Förderungen für Treppenlifte, die Sie gegebenenfalls erhalten haben, ab. Übrig bleibt die Summe, die Sie tatsächlich für den Treppenlift selbst bezahlt haben.
Wo und wie tragen Sie die Treppenliftkosten ein?
Tragen Sie Ihre gebündelten Treppenliftkosten abzüglich der erhaltenen Zuschüsse in der jährlichen Steuererklärung im Mantelbogen auf Seite drei unter dem Punkt „Außergewöhnliche Belastungen“ ein.
Wartungskosten für Treppenlift absetzen
Auch nach der Anschaffung können Sie die Kosten für die Treppenlift-Wartung steuerlich absetzen. Da diese meist bei ca. 300 Euro liegen, ist es wahrscheinlich, dass Sie den zumutbaren Eigenanteil damit allein nicht überschreiten. In dem Fall können Sie die Wartung zwar nicht als außergewöhnlichen Belastung geltend machen, sondern als Handwerkerkosten.
Bis zu 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Handwerkerkosten pro Jahr sind absetzbar, die Steuerersparnis ist auf 1.200 Euro begrenzt. Absetzbar sind nur Arbeits- und Fahrtkosten, nicht das Material. Lassen Sie sich diese Posten daher auf der Rechnung getrennt ausweisen.
So gehen Sie bei der Steuererklärung vor: Berechnen Sie die 20 Prozent der Handwerkerkosten. Tragen Sie die Summe (maximal 1.200 Euro) auf Seite 3 des Hauptvordrucks unter „Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen“ (Zeile 75) ein.
Tipps zur Dokumentation und Aufbewahrung von Belegen
Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege gut sortiert auf, um bei einer Nachfrage des Finanzamts schnell Nachweise parat zu haben.
Bitten Sie die Fachfirmen, die einzelnen Posten möglichst detailliert und separat auf der Rechnung auszuweisen.
Lassen Sie auf der Rechnung vermerken, dass eine Kostenstelle wirklich notwendig war und nicht nur dem Komfort oder der Optik diente.
Timing ist alles: Wann Sie die Treppenliftkosten bündeln sollten
Um den größtmöglichen Steuervorteil zu erzielen, ist es sinnvoll, möglichst viele größere Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen in dasselbe Steuerjahr zu legen. So erhöhen Sie die Chance, den zumutbaren Eigenanteil zu überschreiten und mehr Kosten absetzen zu können. Für weitere Details sollten Sie die Beratung eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin in Anspruch nehmen.
Nachträgliche Absetzung der Treppenliftkosten: Ist das möglich?
Treppenliftkosten sind nicht nachträglich als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Sie müssen immer dem Steuerjahr, in dem die Kosten entstanden sind, zugeordnet werden.
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