Sie wünschen sich einen Personenaufzug in Ihrem Eigenheim, aber die Anschaffungskosten sind Ihnen zu hoch? Unter bestimmten Umständen kann ein Lift für Zuhause förderfähig sein. Informieren Sie sich jetzt, welche Möglichkeiten der Förderung und Finanzierung es für Personenaufzüge gibt und erfüllen Sie sich den Traum vom eigenen Lift.
Die Investition in einen Personenaufzug ist in der Regel nicht ganz günstig und abhängig von mehrere Faktoren, wie die zu überwindende Höhe, der Geschwindigkeit und der Antriebsart. Für einen Personenaufzug im Innenbereich eines Einfamilienhauses können Sie mit ungefähren Kosten von rund 20.000 Euro rechnen. Zum Vergleich: Ein Hublift zur Überwindung einer Etage im Außenbereich ist ab etwa 8.000 Euro realisierbar. Ein Fachmann kann Ihnen diesbezüglich einen genaueren Kostenvoranschlag machen und berät Sie auch zu Förderungsmöglichkeiten.
Diese Möglichkeiten der Förderung und Finanzierung haben Sie
Aufgrund der relativ hohen Kosten für einen Personenaufzug, ist es sinnvoll, sich über Aussichten auf Förderungen zu informieren oder zinsgünstige Finanzierungshilfen zu nutzen.
Pflegekasse
Die Pflegekasse fördert die Anschaffung eines Fahrstuhls mit bis zu 4.000 Euro pro Person. Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen entsprechenden Pflegegrad vorweisen können. Finanzierungshilfen für Personenaufzüge oder Treppenlifte der Pflegekasse beginnen ab der Pflegestufe zwei. Achten Sie darauf, dass der Antrag auf Unterstützung vor dem Kauf eines Fahrstuhls erfolgen muss.
Krankenkassen fördern nicht!
Die Krankenkassen übernehmen keine Kosten für Personenaufzüge. Fördermittel gesetzlicher Krankenkassen werden nur für Hilfsmittel, welche direkt am Körper getragen werden müssen, gewährleistet.
Nicht immer ist ein Personenaufzug ein Luxusgegenstand. Sollten Sie den Aufzug aufgrund gesundheitlicher Bewegungseinschränkungen einbauen wollen, übernimmt eine Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung unter Umständen bis zu 100 Prozent der Einbaukosten. Die Bedingung hierfür ist, dass die Mobilitätseinschränkung durch einen Arbeitsunfall oder fremdverschuldet verursacht wurde. Sprechen Sie Ihre Versicherung an, um die Chancen der Finanzierung für Ihren Aufzug zu prüfen.
Ab Pflegestufe zwei ist ein Personenaufzug förderungsfähig.
Kredite und Zuschüsse
Mit den Programmen 455 „Barrierereduzierung“ können Sie einen staatlichen Zuschuss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Sie erhalten bis zu 6.250 Euro je Wohnung für Maßnahmen zur Barriereduzierung, unter anderem auch zum Einbau, zur Nachrüstung oder zum Verbessern von Aufzugsanlagen.
Größere Projekte können Sie mit dem KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ realisieren. Zu zinsgünstigen Bedingungen erhalten Sie eine Förderung von bis zu 50.000 Euro pro Wohnung.
Länderprogramme
Viele Bundesländer fördern den barrierefreien Umbau von Bestandsimmobilien mit Zuschüssen oder günstigen Krediten. Auch Städte und Gemeinden stellen Förderungen für den barrierefreien Umbau bereit. Mit dem Förderassistent des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie einfach und schnell passende Finzanzierungen in Ihrem Bundesland.
Träger für berufliche Integration
Sollten Sie durch gesundheitliche Einschränkungen nicht in der Lage sein, ohne Personenlift am Berufsleben teilzuhaben, können Sie beim Träger für berufliche Integration Fördergelder beantragen. Dieser finanziert den Einbau eines Personenaufzugs, wenn dieser unerlässlich ist, um am Arbeitsleben teilnehmen zu können.
Preise vergleichen und Geld sparen
In jedem Fall sollten Sie sich mehrere Angebote von Fachfirmen für Personenlifte einholen und miteinander vergleichen. Aroundhome vermittelt Ihnen kostenlos und unverbindlich* bis zu drei Fachfirmen aus Ihrer Nähe. Ein Fachmann berät Sie auch gern zu Fördermitteln in Ihrer Umgebung.
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