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Bürokratieabbau bei Bundesnetzagentur

Registrierung von Balkonkraftwerken ab sofort vereinfacht

02.04.2024, 13:16 Uhr

2 min

Lina Strauss

Seit dem 01. April 2024 können Balkonkraftwerke schneller und einfacher im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Die Bundesnetzagentur hat die erforderlichen Angaben von 20 auf 5 reduziert.

Ein Balkonkraftwerk an einem Balkon im Mehrfamilienhaus

Die Bundesnetzagentur hat die Registrierung für Balkonkraftwerke stark vereinfacht sowie die Nutzerführung im System modernisiert. Seit dem 01. April 2024 müssen Betreiber:innen von Balkonkraftwerken neben den Personalien nur noch 5 weitere Angaben bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) machen. Zuvor waren rund 20 Angaben erforderlich. Damit sollen bürokratische Hürden für die Nutzung erneuerbarer Energien abgebaut werden, wie Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur in einer Pressemitteilung zur vereinfachten Anmeldung von Balkonkraftwerken mitteilte:

„Menschen sollen so leicht wie möglich bei der Energiewende mitmachen können. Balkonkraftwerke können nun schnell und unbürokratisch registriert werden.“

Nur noch fünf Angaben zur Registrierung erforderlich

Nach Anfrage des Nachrichtendienstes Heise sind laut Bundesnetzagentur nur noch folgende Auskünfte erforderlich, um ein Balkonkraftwerk im MaStR zu registrieren:

  • Datum der Inbetriebnahme

  • Anzahl der Module

  • Gesamtleistung der Module

  • Leistung des Wechselrichters

  • Stromzählernummer

Ein Steckersolargerät, wie Balkonkraftwerke offiziell heißen, muss wie jede Stromerzeugungsanlage, die an ein Stromnetz angeschlossen wird, beim Netzbetreiber angemeldet und im MaStR registriert werden. Dafür haben Betreiber:innen einen Monat nach der ersten Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks Zeit. Die Registrierung erfolgt online über die Website des Marktstammdatenregisters.

Weitere Entbürokratisierungen geplant

Müller bezeichnet die Vereinfachungen als „erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung“. Darüber hinaus sind derzeit noch weitere Maßnahmen geplant, um den Betrieb von Balkonkraftwerken zu erleichtern. So sollen Betreiber:innen ihr Balkonkraftwerk künftig nicht mehr beim Netzbetreiber anmelden müssen. Stattdessen soll der Netzbetreiber automatisch von der Bundesnetzagentur informiert werden, nachdem das Balkonkraftwerk im MaStR registriert wurde. Der Deutsche Bundestag berät sich derzeit noch zu dem geplanten Gesetzespaket.

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Lina Strauss, Online-Redakteurin
Lina Strauss
Lina Strauss ist seit über einem Jahr bei Aroundhome und hilft unseren Leser:innen mit ihren Artikeln dabei, die wichtigsten Infos zu allen Themen rund ums Haus auf einen Blick zu finden. Ihr Interesse liegt vor allem bei zukunftsweisenden Themen aus dem Energie- und Immobiliensektor.
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