Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung besagt allgemein, dass Sie bestimmte Anforderungen im Zusammenhang mit einem Antrag erfüllt haben. Dementsprechend kann die Bescheinigung in verschiedenen Fällen ausgestellt werden:
für den Kauf einer Immobilie
für eine Gaststättenkonzession
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und bestätigt, dass keine offenen Steuerschulden in Bezug auf die Grunderwerbsteuer bestehen. Sie enthält in der Regel Angaben zu:
vorhandenen Steuerrückständen
Ihrem Zahlungsverhalten
der Erfüllung Ihrer Steuererklärungspflichten
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für den Immobilienkauf unerlässlich.
Kauf eines Grundstücks, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert 2.500 Euro nicht übersteigt
Käufer:in und Verkäufer:in sind verheiratet
Käufer:in und Verkäufer:in sind in gerader Linie verwandt (z. B. Ihr Kind oder ein Elternteil)
Erbschaft
Schenkung
Die Grunderwerbsteuer wird auf Basis des Kaufpreises einer Immobilie berechnet. Die Höhe des Steuersatzes variiert je nach Bundesland und liegt derzeit zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Die Formel zur Berechnung lautet:
Kaufpreis x Steuersatz = Grunderwerbsteuer
Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro und einem Steuersatz von fünf Prozent beträgt die Grunderwerbsteuer:
300.000 Euro x 0,05 = 15.000 Euro
Sie können einen Antrag auf eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bei dem Finanzamt stellen, bei dem Sie steuerlich geführt werden. In der Regel stellen die Finanzämter auch kostenlose Musterformulare zum Ausfüllen bereit. Weitere Unterlagen müssen Sie normalerweise nicht einreichen. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern, und die Bescheinigung wird Ihnen anschließend schriftlich zugesandt. Die Finanzämter versenden Unbedenklichkeitsbescheinigung ausschließlich an die steuerpflichtigen Person oder an berechtigte Vertreter:innen. So können Sie sicher sein, dass Ihre Bescheinigung nicht in die Hände Dritter fällt.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung zeigt lediglich das Zahlverhalten der steuerpflichtigen Person in der Vergangenheit. Daher wird sie stets nur für einen einmaligen Nutzen, wie beispielsweise einen Immobilienkauf, ausgestellt. Wenn Sie in der Zukunft erneut eine Bescheinigung benötigen, müssen Sie erneut einen Antrag beim Finanzamt stellen, um Ihr aktuelles Zahlverhalten nachzuweisen.
Die Kosten für eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung können variieren. Im Durchschnitt beträgt die Gebühr etwa 20 Euro, doch manche Finanzämter stellen die Bescheinigung auch kostenfrei aus. Die genauen Kosten sind abhängig von den individuellen Gebührenordnungen der Behörden. Es empfiehlt sich daher, vor der Beantragung direkt beim Finanzamt nachzufragen, ob und in welcher Höhe Kosten anfallen.