Um das Eigenheim oder das Grundstück gewinnbringend zu verkaufen, ist es wichtig, alle Einflussfaktoren zu kennen.
Strom, Wasser und Heizung sparsam einzusetzen, verringert Ihre Kosten, reduziert CO2 und macht Sie unabhängiger von Energiepreisen.
Wer im Alter im eigenen Zuhause wohnen bleiben will, muss häufig Umbaumaßnahmen durchführen lassen. Was Sie bei der Planung beachten sollten.
Für Ihren Immobilienkauf ist die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung unerlässlich. Wir zeigen Ihnen, wie einfach Sie diese bei Ihrem Finanzamt beantragen können. Erfahren Sie zudem, wieso sie so wichtig ist, wieviel sie kostet und wann Sie sogar keine Bescheinigung benötigen.
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Diese Bescheinigung sagt allgemein aus, dass Sie als Antragsteller etwas im Zusammenhang mit dem Antrag nachweisen konnten. Dementsprechend kann die Bescheinigung in verschiedenen Fällen ausgestellt werden:
Nach § 22 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) dürfen Sie sich als Käufer:in einer Immobilie nur mit einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung in das Grundbuch eintragen lassen. Diese weist dem Grundbuchamt nach, dass Sie die Grunderwerbsteuer für den Kauf gezahlt haben. Ein Immobilienkauf kann daher erst mit der gültigen Bescheinigung rechtmäßig abgeschlossen werden.
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, aktuell auch Bescheinigung in Steuersachen genannt, wird vom Finanzamt ausgestellt und beinhaltet Angaben zu Ihren steuerlichen Aktivitäten, wie beispielsweise:
Wenn keine Grunderwerbsteuer anfällt und der Immobilienkauf dementsprechend steuerbefreit ist, benötigen Sie auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Das ist nach § 3 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) unter anderem bei diesen Fällen üblich:
Was ist der maßgebende Wert für die Berechnung der Steuer?
Für die Berechnung der Grundsteuer wird nicht der tatsächliche Wert des Grundstücks genommen, sondern der Einheitswert. Dieser wird durch das Finanzamt festgestellt und beträgt in der Regel nur einen Bruchteil des tatsächlichen Wertes.
Bei dem Finanzamt, bei dem Sie steuerlich geführt werden, können Sie einen Antrag für eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung stellen. Dieses bietet in der Regel auch kostenlose Muster zum Ausfüllen an. Weitere Unterlagen müssen Sie nicht einreichen. Die Bearbeitung beim Finanzamt kann einige Woche dauern. Die Bescheinigung wird Ihnen dann schriftlich zugesandt.
Gut zu wissen
Die Finanzämter versenden die Bescheinigung ausschließlich an den Steuerpflichtigen oder einen berechtigten Vertreter. So können Sie sicher sein, dass Ihre Bescheinigung nicht Dritten in die Hände fällt.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung zeigt lediglich das Zahlverhalten des steuerpflichtigen Antragstellers in der Vergangenheit. Daher wird sie stets nur für einen einmaligen Nutzen, wie beispielsweise einen Immobilienkauf, beantragt. Wenn Sie in der Zukunft wieder eine Bescheinigung benötigen, müssen Sie sich wieder eine neue beim Finanzamt ausstellen lassen, um Ihr aktuelles Zahlverhalten nachzuweisen.
Die Kosten für das Ausstellen einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung belaufen sich in der Regel auf etwa 20 Euro. Bei manchen Finanzämtern entfällt die Gebühr sogar komplett.
Eine Immobilie zu veräußern, erfordert weitreichende Kenntnisse über die aktuelle Marktlage und die bürokratischen Erfordernisse. Bei allen Aufgaben rund um den Immobilienverkauf können professionelle Makler:innen Sie mit Ihrer Erfahrung bestmöglich unterstützen.