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Darum ist die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung so wichtig

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Für Ihren Immobilienkauf ist die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung unerlässlich. Wir zeigen Ihnen, wie einfach Sie diese bei Ihrem Finanzamt beantragen können. Erfahren Sie zudem, wieso sie so wichtig ist, wieviel sie kostet und wann Sie keine Bescheinigung benötigen.
Unsere Autorin Christina Tobias ist als Senior Editor Expertin für die Bereiche Küche und Heizung.
Christina Tobias
03.09.2024, 16:30 Uhr
Häuser mit Satteldächern

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung besagt allgemein, dass Sie bestimmte Anforderungen im Zusammenhang mit einem Antrag erfüllt haben. Dementsprechend kann die Bescheinigung in verschiedenen Fällen ausgestellt werden:

Warum ist sie für den Immobilienkauf wichtig?

Nach § 22 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) dürfen Sie sich als Käufer:in einer Immobilie nur mit einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung in das Grundbuch eintragen lassen. Diese Bescheinigung weist dem Grundbuchamt nach, dass Sie die Grunderwerbsteuer für den Kauf gezahlt haben. Ein Immobilienkauf kann daher erst mit der gültigen Bescheinigung rechtmäßig abgeschlossen werden.

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und bestätigt, dass keine offenen Steuerschulden in Bezug auf die Grunderwerbsteuer bestehen. Sie enthält in der Regel Angaben zu:

  • vorhandenen Steuerrückständen

  • Ihrem Zahlungsverhalten

  • der Erfüllung Ihrer Steuererklärungspflichten

Immobilienverkauf

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für den Immobilienkauf unerlässlich.

Wann brauchen Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Wenn keine Grunderwerbsteuer anfällt und der Immobilienkauf dementsprechend steuerbefreit ist, benötigen Sie auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Das ist nach § 3 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)unter anderem bei diesen Fällen üblich:

  • Kauf eines Grundstücks, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert 2.500 Euro nicht übersteigt

  • Käufer:in und Verkäufer:in sind verheiratet

  • Käufer:in und Verkäufer:in sind in gerader Linie verwandt (z. B. Ihr Kind oder ein Elternteil)

  • Erbschaft

  • Schenkung

Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?

Die Grunderwerbsteuer wird auf Basis des Kaufpreises einer Immobilie berechnet. Die Höhe des Steuersatzes variiert je nach Bundesland und liegt derzeit zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Die Formel zur Berechnung lautet:

Kaufpreis x Steuersatz = Grunderwerbsteuer

Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro und einem Steuersatz von fünf Prozent beträgt die Grunderwerbsteuer:

300.000 Euro x 0,05 = 15.000 Euro

Wie können Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?

Sie können einen Antrag auf eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bei dem Finanzamt stellen, bei dem Sie steuerlich geführt werden. In der Regel stellen die Finanzämter auch kostenlose Musterformulare zum Ausfüllen bereit. Weitere Unterlagen müssen Sie normalerweise nicht einreichen. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern, und die Bescheinigung wird Ihnen anschließend schriftlich zugesandt. Die Finanzämter versenden Unbedenklichkeitsbescheinigung ausschließlich an die steuerpflichtigen Person oder an berechtigte Vertreter:innen. So können Sie sicher sein, dass Ihre Bescheinigung nicht in die Hände Dritter fällt.

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Wie lange gilt die Bescheinigung?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung zeigt lediglich das Zahlverhalten der steuerpflichtigen Person in der Vergangenheit. Daher wird sie stets nur für einen einmaligen Nutzen, wie beispielsweise einen Immobilienkauf, ausgestellt. Wenn Sie in der Zukunft erneut eine Bescheinigung benötigen, müssen Sie erneut einen Antrag beim Finanzamt stellen, um Ihr aktuelles Zahlverhalten nachzuweisen.

Was kostet eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Kosten für eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung können variieren. Im Durchschnitt beträgt die Gebühr etwa 20 Euro, doch manche Finanzämter stellen die Bescheinigung auch kostenfrei aus. Die genauen Kosten sind abhängig von den individuellen Gebührenordnungen der Behörden. Es empfiehlt sich daher, vor der Beantragung direkt beim Finanzamt nachzufragen, ob und in welcher Höhe Kosten anfallen.

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