Ein Grundbuchausdruck ist für den Verkauf Ihrer Immobilie absolut notwendig. Die Beantragung ist aber viel einfacher als gedacht! Wir zeigen Ihnen, wie Sie einen Grundbuchauszug anfordern können, welche Unterlagen nötig sind und was er kostet.
Der Grundbuchauszug wird immer dann gebraucht, wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten. Dabei handelt es sich um ein amtliches Dokument, dass die Richtigkeit aller Angaben zur Immobilie bestätigt. So können Sie beispielsweise schon bei der Vermarktung den Interessenten ganz einfach zeigen, dass Ihre Immobilie lastenfrei ist. Spätestens aber beim Notartermin müssen Sie einen aktuellen und beglaubigten Grundbuchauszug vorlegen.
Außerdem gibt es noch diese Anlässe, für die Sie einen Grundbuchauszug benötigen:
zur Beantragung eines Immobilienkredits
rechtliche Angelegenheiten, die das Grundstück betreffen (z. B. Erbfall)
Wie wird der Grundbuchauszug angefordert?
Als Grundstückseigentümer haben Sie das uneingeschränkte Recht, das entsprechende Grundbuch beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts einzusehen. Dazu müssen Sie dort lediglich einen mündlichen oder schriftlichen Antrag stellen.
Schon gewusst?
Es können auch Nicht-Eigentümer des Grundstücks das Grundbuch einsehen, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Das ist z. B. bei Gläubigern der Fall.
Welche Unterlagen sind für die Beantragung erforderlich?
Bei einem mündlichen Antrag müssen Sie lediglich bei der Grundbucheinsichtenstelle des zuständigen Amtsgerichts vor Ort Ihren Personalausweis vorlegen. Einen schriftlichen Antrag können Sie formlos oder mithilfe eines einfachen Muster-Formulars per Post oder per Fax an das Grundbuchamt stellen.
Wenn Sie nicht der Eigentümer des Grundstücks sind, benötigen Sie bei einem Antrag zudem die Vollmacht des Eigentümers oder andere Nachweise, die Ihr berechtigtes Interesse nachweisen können. Das kann z. B. ein Kreditvertragsentwurf oder ein Vollstreckungstitel sein.
Spätestens beim Notartermin benötigen Sie einen beglaubigten Grundbuchauszug.
Kann in Corona-Zeiten die Beantragung auch online erfolgen?
Tatsächlich bieten einige Amtsgerichte schon länger eine Online-Beantragung an. Das ist aber leider selbst in Corona-Zeiten noch nicht die Norm geworden. Informieren Sie sich auf der Webseite des zuständigen Amtsgerichtes, ob Sie einen Grundbuchauszug dort auch online anfordern können.
Es gibt zudem auch diverse Anbieter im Internet, bei denen Sie einen Grundbuchauszug online beantragen können. Meist dauert dies aber bis zu 20 Tage und Sie müssen den Auszug dann beim Amtsgericht selbst abholen.
Wie viel kostet der Grundbuchauszug?
Ein beglaubigter Grundbuchauszug kostet beim Grundbuchamt etwa 20 Euro. Eine einfache Abschrift kostet dagegen nur ca. 10 Euro, diese ist allerdings für den Immobilienverkauf nicht ausreichend. Wenn Sie den Grundbuchauszug online beantragen, sind die Gebühren meist doppelt so hoch.
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