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Immobilienmakler in Braunschweig und Umgebung
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Wie ist der Immobilienmarkt in Braunschweig aktuell aufgestellt?
Braunschweig weist als Oberzentrum mit Hochschulen und vielen Arbeitsplätzen eine kontinuierliche Nachfrage nach Wohnimmobilien auf. Für Ihren Immobilienverkauf ist vor allem die Lage im Stadtgebiet entscheidend.
Zentralität: Innenstadtnahe Wohnlagen sind für Käufer:innen attraktiv, weil Einkauf, Kulturangebote und Arbeitsplätze gut erreichbar sind. Kurze Wege und gute ÖPNV-Anbindungen wirken sich positiv auf die Vermarktung aus.
Stadtteile & Entwicklung: Im westlichen Ringgebiet laufen seit Jahren Stadterneuerungsmaßnahmen. Sanierungsgebiete und damit verbundene Ausgleichsbeträge können dort beim Verkauf von Häusern und Grundstücken eine Rolle spielen.
Mietniveau: Der qualifizierte Mietspiegel 2025 basiert auf mehreren Tausend ausgewerteten Wohnungen und liefert Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Für Kapitalanleger:innen, die in Braunschweig kaufen, ist dies ein wichtiger Anhaltspunkt für Renditeüberlegungen.
Objektarten: Einfamilienhäuser und Reihenhäuser sind vor allem in gewachsenen Wohngebieten gefragt, während Eigentumswohnungen im engeren Stadtbereich und in hochschulnahen Lagen im Fokus stehen. Dies sollten Sie bei der Positionierung Ihrer Immobilie berücksichtigen.
Welche Faktoren beeinflussen den Verkaufserfolg in Braunschweig besonders?
Beim Immobilienverkauf in Braunschweig bestimmen neben der Lage vor allem rechtliche und energetische Rahmenbedingungen den erzielbaren Preis. Wenn Sie diese Aspekte kennen, können Sie Ihr Objekt realistischer einordnen.
Bodenrichtwerte: Der örtliche Gutachterausschuss veröffentlicht Bodenrichtwerte für 2024/2025, die je nach Lage deutlich variieren. Sie sind eine wichtige Grundlage für die Bewertung von Grundstücken und bebauten Objekten.
Energetischer Zustand & Heizung: Die kommunale Wärmeplanung und die Dekarbonisierung der Wärmenetze rücken Heizungsart und Energieeffizienz in den Fokus. Gut gedämmte Gebäude und anschlussfähige Heizsysteme verbessern in Braunschweig häufig die Marktchancen.
Gebäudestandard & Modernisierung: Baujahr, Instandhaltungszustand und bereits durchgeführte Sanierungen beeinflussen die Nachfrage. Ungeklärte Modernisierungsbedarfe, etwa bei Dach, Fassade oder Fenstern, können zu Preisabschlägen führen.
Umfeld & Nutzungsmöglichkeiten: Lärmquellen, Stellplatzsituation, Grünflächen und spätere Ausbauoptionen (z. B. Dachausbau im Rahmen des Baurechts) spielen für Käufer:innen eine große Rolle und sollten transparent dargestellt werden.
Wie läuft ein Immobilienverkauf in Braunschweig typischerweise ab?
Für einen strukturierten Immobilienverkauf in Braunschweig empfiehlt sich ein klarer Ablauf mit gut vorbereiteten Unterlagen. So vermeiden Sie Verzögerungen im Prozess.
Bestandsaufnahme & Unterlagen: Sammeln Sie Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauunterlagen und bei Wohnungen die Teilungserklärung sowie Protokolle der Eigentümerversammlungen.
Bewertung: Orientieren Sie sich an örtlichen Bodenrichtwerten, dem Grundstücksmarktbericht und der Marktsituation im jeweiligen Stadtteil. Ein Kurzgutachten kann die Einordnung zusätzlich absichern.
Energieausweis & Vorbereitung: Lassen Sie einen gültigen Energieausweis erstellen, falls noch keiner vorliegt. Prüfen Sie, ob kleinere Instandsetzungen die Wahrnehmung Ihrer Immobilie verbessern.
Vermarktungsstrategie: Erstellen Sie ein aussagekräftiges Exposé mit Grunddaten, Grundrissen und Fotos und wählen Sie passende Vermarktungskanäle. Virtuelle Rundgänge können Besichtigungsaufwand verringern.
Besichtigungen & Auswahl: Planen Sie Besichtigungen gebündelt und prüfen Sie Interessent:innen auch hinsichtlich Finanzierungsnachweisen, um spätere Ausfälle zu vermeiden.
Verhandeln & Kaufvertrag: Nach Einigung über den Kaufpreis beauftragen Sie eine Notarin oder einen Notar in Braunschweig mit der Erstellung des Kaufvertragsentwurfs.
Beurkundung & Übergabe: Mit der notariellen Beurkundung, der Kaufpreiszahlung und der Schlüsselübergabe ist der Verkauf abgeschlossen; Grundbuchumschreibung und Restabwicklung laufen anschließend über das Notariat.
Welche rechtlichen Punkte und Steuern sollten Sie in Braunschweig kennen?
Beim Verkauf Ihrer Immobilie in Braunschweig sind steuerliche Regeln und formale Pflichten für einen rechtssicheren Abschluss entscheidend. Einige Punkte sollten Sie frühzeitig prüfen.
Spekulationssteuer: Beim Verkauf innerhalb von zehn Jahren kann der Gewinn einkommensteuerpflichtig sein. Wird die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, entfällt diese Steuer in der Regel.
Notar- und Grundbuchpflichten: Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Wohnungen müssen notariell beurkundet werden. Die Umschreibung im Grundbuch erfolgt nach Kaufpreiszahlung und ist Voraussetzung für den Eigentumswechsel.
Maklerprovision: Die Höhe der Provision ist frei vereinbar; üblich sind insgesamt etwa sieben Prozent des Kaufpreises, die nach aktueller Praxis meist zwischen Käufer:in und Verkäufer:in geteilt werden.
Energieausweis & Anzeigenpflichten: Liegt ein Energieausweis vor, müssen in Verkaufsanzeigen Angaben wie Art des Ausweises, Energiekennwerte, Baujahr und Energieeffizienzklasse gemacht werden. Fehlende Pflichtangaben können rechtliche Risiken auslösen.
Wohnungseigentum: Beim Verkauf einer Wohnung sind Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung maßgeblich. Offene Beschlüsse zu größeren Sanierungen oder Sonderumlagen sollten Sie gegenüber Käufer:innen transparent offenlegen.
Gelten besondere Vorgaben oder Satzungen in Braunschweig?
In Braunschweig gibt es einige kommunale Regelungen, die insbesondere bei der Veräußerung von Häusern und Grundstücken zu beachten sind. Sie wirken sich direkt auf Wirtschaftlichkeit und Vertragsgestaltung aus.
Sanierungsgebiete & Ausgleichsbeträge: Im westlichen Ringgebiet sind Teile des Stadtteils als Sanierungsgebiet ausgewiesen. Beim Verkauf können dort Ausgleichsbeträge fällig werden, weil durch städtebauliche Maßnahmen Wertsteigerungen eingetreten sind. Diese Beträge sollten Sie vor Vermarktungsstart mit der zuständigen Stelle klären.
Bauplanungsrecht & Mitteilungsverfahren: Für spätere Umbauten oder Nutzungsänderungen, mit denen Käufer:innen rechnen, gelten die Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung und der örtlichen Bebauungspläne. In bestimmten Fällen genügt ein Mitteilungsverfahren anstelle einer Baugenehmigung; dies ist für die Vermarktung von entwicklungsfähigen Grundstücken und Gebäuden relevant.
Kommunale Wärmeplanung: Die laufende Wärmeplanung der Stadt kann beeinflussen, ob in bestimmten Quartieren langfristig Fernwärme oder andere Lösungen im Vordergrund stehen. Für Käufer:innen ist dies ein wichtiger Hinweis auf künftige Investitionen in Heizungsanlagen und energetische Standards.
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