Um das Eigenheim oder das Grundstück gewinnbringend zu verkaufen, ist es wichtig, alle Einflussfaktoren zu kennen.
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Wer im Alter im eigenen Zuhause wohnen bleiben will, muss häufig Umbaumaßnahmen durchführen lassen. Was Sie bei der Planung beachten sollten.
Wird erben in diesem Jahr teurer? Durch das neu beschlossene Jahressteuergesetz ergeben sich Änderungen der Erbschaftssteuer 2023. Die Neuerungen betreffen vor allem die Erbschaft und Schenkung von Immobilien. Wir geben einen Überblick, welche Steuererhöhungen es gibt, ob sich auch die Freibeträge erhöhen und wie Sie 2023 am besten mit der Erbschaftssteuer verfahren.
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Die Änderungen der Erbschaftssteuer betreffen vor allem Erb:innen von Immobilien. Seit dem 1. Januar 2023 wird die Grundbesitzbewertung an das aktuelle Marktniveau angepasst, wodurch viele Werte von Immobilien nach oben korrigiert werden müssen. Da sich die Erbschafts- und Schenkungssteuer neben dem Verwandschaftsgrad vor allem nach dem Immobilienwert richtet, bedeutet ein höherer Wert auch höhere Steuern. Wer 2023 also Immobilien vererbt oder geschenkt bekommt, muss ab einem gewissen Betrag deutlich mehr Steuern zahlen. Laut einer Studie der Deutschen Bank gehen aktuell ca. 57 Prozent der künftigen Erb:innen davon aus, dass ihr Erbe eine Immobilie umfassen wird.
Steuer-Änderungen im Überblick:
Ob und wie viel Erbschaftssteuer Sie zahlen müssen, entscheidet sich zum einen nach dem Vermögenswert und zum anderen nach Ihrem Verwandschaftsverhältnis zu dem oder der Erblasser:in. Folgende Steuerklassen gelten 2023 weiterhin nach § 15 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) für unterschiedliche Angehörige:
Anhand der Erbschaftssteuertabelle 2023 sehen Sie, mit welchen Prozentsätzen Sie eine Erbschaft je nach Steuerklasse nach den Freibeträgen versteuern müssen:
In diesem Fall müssen Sie keine Erbschaftssteuer zahlen
Wenn Sie eine Immobilie von Ihren Eltern oder dem/der Ehepartner:in bzw. eingetragenen Lebenspartner:in erben und anschließend selbst zehn Jahre darin wohnen, müssen Sie keine Erbschaftssteuer zahlen. Das gilt allerdings nur für Immobilien bis zu einer Größe von 200 Quadratmetern. Bei größeren Immobilien wird jeder Quadratmeter, der darüber hinausgeht, anteilig besteuert.
Außerdem gewährt der Staat bei jeder Erbschaft einen gewissen Freibetrag, der nicht versteuert werden muss. Liegt Ihr Erbanteil in dem Rahmen, müssen Sie keine Erbschaftssteuer zahlen.
In vielen Fällen können Sie in Deutschland Immobilien steuerfrei erben oder verschenkt bekommen. Denn der Staat gewährt einen Steuerfreibetrag, der sich ebenfalls nach Verwandschaftsverhältnissen und Steuerklassen staffelt. Der Freibetrag für die Erbschaftssteuer 2023 wurde trotz der geänderten Bewertungskriterien bisher noch nicht angehoben. Es bleibt also bislang nach § 16 ErbStG bei folgenden steuerlichen Freibeträgen bei Erbschaften oder Schenkungen:
Erhöhungen der Erbschaftssteuer 2023 betreffen die meisten Erb:innen nicht
Auch wenn die Immobilienwerte gestiegen sind, die Freibeträge jedoch bisher nicht, betrifft das die meisten Erb:innen 2023 nicht. Denn laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) beläuft sich in Deutschland eine durchschnittliche Erbschaft auf ca. 85.000 Euro – und wenn die wenigen besonders reichen Erb:innen ausgenommen werden, beträgt der Mittelwert sogar nur 32.000 Euro. Die Freibeträge für Erbschaften von zum Beispiel den Eltern reichen jedoch bis 400.000 Euro. Bei Schenkungen können Sie die gleichen Freibeträge sogar alle zehn Jahre erneut nutzen.
Die Immobilienpreise sinken erstmals seit über zehn Jahren wieder, während die Finanzierungszinsen steigen. Viele Eigentümer:innen fragen sich, ob es sich angesichts der aktuellen Marktlage lohnt, die geerbte Immobilie 2023 zu verkaufen. Der Immobilienexperte Jan Bauer von Postbank Immobilien rechnet nicht damit, dass die Nachfrage nach Immobilien zum angemessenen Preis abreißen wird. „Nach anfänglicher Panik kehrt der Alltag ein und der Wunsch nach den eigenen vier Wänden rutscht wieder ins Gedächtnis“, erklärt er uns im Interview. Was Immobilienbesitzer:innen allerdings vermeiden sollten, ist Leerstand: „Denn jeder Monat, den es länger leer steht, ist schlecht fürs Haus und der Preis geht automatisch runter.“
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Häufig gestellte Fragen
Die Erbschaftssteuer müssen Erb:innen auf den Nachlass einer verstorbenen Person zahlen. Der Staat gewährt allerdings allen Erb:innen einen gewissen Freibetrag, der sich je nach Höhe des Erbanteils und dem Verwandschaftsverhältnis zum oder zur Erblasser:in staffelt.
Die Erbschaftssteuer fällt auf das gesamte Vermögen der verstorbenen Person an. Dazu zählen Geld, Aktien, Immobilien, Grundstücke und Firmen.
Die Bewertungskriterien von Immobilien wurden an die aktuelle Marktlage angepasst. Das heißt, dass viele vererbte Immobilien höher bewertet werden, weswegen auch die zu zahlende Erbschafts- oder Schenkungssteuer steigen kann.
Die Freibeträge sind vom Verwandschaftsverhältnis abhängig. An Ehe- und Lebenspartner:innen können 500.000 Euro steuerfrei vererbt werden, an Kinder (und Enkel:innen, wenn die Kinder verstorben sind) 400.000 Euro, an Enkel:innen 200.000 Euro und an übrige Erb:innen 20.000 Euro. Es besteht zudem die Möglichkeit, noch zu Lebzeiten alle zehn Jahre die Freibeträge für Schenkungen zu nutzen, um die Erbschaftssteuer zu umgehen und Erbschaften früher zu regeln.
Nichten und Neffen gehören bei der Erbschaftssteuer 2023 nach wie vor der Steuerklasse II an. Damit haben Sie einen steuerlichen Freibetrag von 20.000 Euro. Beim zu versteuernden Erbanteil bis 75.000 Euro müssen Sie somit 15 Prozent Erbschaftsteuer zahlen, bis 300.000 Euro 20 Prozent, bis 600.000 Euro 25 Prozent. Alle weiteren Prozentsätze der Steuerklassen entnehmen Sie § 19 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes.
Der Freibetrag für unverheiratete oder verlobte Partner:innen beträgt 20.000 Euro. Verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Partner:innen steht dagegen ein Freibetrag von 500.000 Euro zu.