Aufgrund des Klimaschutzprogrammes der Bundesregierung werden die KfW-Förderungen für Heizungen angepasst.
Der Einbau von neuen Ölheizungen wird generell nicht mehr gefördert.
Es werden primär Optimierungsmaßnahmen für bestehende Heizungsanlagen sowie der Erstanschluss an Nah- und Fernwärme gefördert.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt den Austausch alter Heizungssysteme gegen neue, umweltfreundlichere Varianten. Erfahren Sie, welche Programme zur Auswahl stehen, was Sie beim Beantragen beachten müssen und welche Förder-Alternativen Sie haben.
Die hier aufgeführten Förderungen der KfW können Sie noch bis zum 30.06.2021 beantragen. Zum 01.07.2021 ersetzt die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ jedoch die bisherige Förderung. Diese ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung und wird für alle Wohngebäude und Nichtwohngebäude sowie für einen Neubau, die Sanierung zum Effizienzhaus und einzelne energetische Maßnahmen gelten. Einen Überblick über die Förderbestimmungen hat die KfW bereits zusammengestellt, mit weiteren Details wird im April 2021 gerechnet. Zuschüsse für einzelne energetische Maßnahmen beantragen Sie seit dem 01.01.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Was ist die KfW?
Die KfW zählt international zu den größten Förderbanken. Sie wurde nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet, um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu finanzieren. Heute unterstützt sie wirtschaftliche, soziale und ökologische Vorhaben. Unter anderem fördert Sie die energetische Sanierung von Gebäuden in Deutschland in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten.
Inwiefern werden Heizungen von der KfW gefördert?
Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung hat seit dem 01. Januar 2020 viel bezüglich der Förderungsprogramme der KfW für Heizungen verändert. Einige Förderungen wurden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle(BAFA) übernommen, andere wurden komplett gestrichen. So werden Öl-Brennwertheizungen beispielsweise nicht mehr gefördert – und auch Gas-Brennwertheizungen und ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden als Einzelmaßnahme nicht mehr im Rahmen des Kredits 152 und des Zuschusses 430 unterstützt. Außerdem wurden die Maßnahmenpakete „Heizungspaket“ und „Lüftungspaket“ gestrichen. Es gibt jedoch noch vereinzelt Möglichkeiten über die KfW Förderungen für Ihre Heizung zu kassieren.
Energieeffizient Saniere – Ergänzungskredit 167
Die Zuschüsse des BAFA lassen sich mit dem Ergänzungskredit 167 der KfW kombinieren. Finanziell unterstützt werden Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomasseanlagen (z. B. Pelletheizungen und Holzvergaser) sowie Gasheizungen, die mit einer Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien verbunden werden. Für die jeweiligen Heizungssysteme gelten dabei die identischen Förderungsvoraussetzungen wie beim BAFA.
Kreditbetrag: bis zu 50.000 Euro
Effektiver Jahreszins: 0,78 Prozent
Zinsbindung: 10 Jahre
tilgungsfreie Anlaufzeit: 1 bis 2 Jahre
Laufzeit: 4 bis 10 Jahre
Mit der Unterstützung der KfW wird die Sanierung Ihrer Heizung viel günstiger.
Das KfW-Programm 430 ermöglicht einen Investitionszuschuss für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Im Zuge dessen ist auch die Förderung der Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage (mindestens zwei Jahre alt) als Einzelmaßnahme möglich. Das kann zum Beispiel durch die Anpassung der Vorlauftemperatur oder die Optimierung Pumpenleistung erfolgen. Außerdem wird der Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme ebenfalls als Einzelmaßnahme unterstützt.
Vor dem 01. Januar 2020 wurden als Einzelmaßnahmen auch der Einbau von Öl- und Gas-Brennwertheizungen sowie ergänzenden Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien gefördert. Diese sind allerdings nicht mehr förderfähig.
Zuschuss: bis zu 10.000 Euro je Wohneinheit (maximal 20 Prozent der Kosten)
Einschränkung: gilt ausschließlich für die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage.
Energieeffizient Sanieren – Kredit 151 / 152
Der Kredit 151/152 der KfW ist das Gegenstück zum Investitionszuschuss 430. Er fördert deshalb auch, neben der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, die Optimierung einer seit mindestens zwei Jahre bestehenden Heizungsanlage als Einzelmaßnahme sowie den Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme.
Kreditbetrag: bis zu 50.000 Euro
Effektiver Jahreszins: z. B. -1,82 Prozent
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung 431
Energieberater überwachen die Wirksamkeit der Sanierungsmaßnahmen und können dabei helfen, das Risiko für Folgeschäden gering zu halten. Der KfW-Zuschuss 431 unterstützt die Leistungen einer Baubegleitung bei Neubauten und energetischen Sanierungen, wenn sie zusammen mit den KfW-Förderprogrammen 151/152, 430 oder 153 genutzt werden.
Zuschuss: 300 bis 4.000 Euro (maximal 50 Prozent der Kosten)
Einschränkung: nur in Verbindung mit KfW-Programmen 151/152, 430 oder 153
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle 433
Auch Brennstoffzellenheizungen werden durch die KfW mit dem Zuschuss 433 gefördert. Dabei setzt sich die Förderung aus einem Festbetrag in Höhe von 5.700 Euro zusammen und einem leistungsabhängigen Betrag von 450 Euro je angefangene 100 Watt elektrische Leistung. Neben den Kosten für den Einbau der Anlage können auch die Kosten für den Vollwartungsvertrag in den ersten zehn Jahren geltend gemacht werden.
Zuschuss: bis zu 28.200 Euro je Brennstoffzelle (maximal 40 Prozent der Kosten)
Einschränkung: Höhe der Förderung richtet sich nach Leistung der Brennstoffzelle
Was müssen Sie beachten, wenn Sie die KfW-Förderung beantragen?
Für einen KfW-Kredit oder Zuschuss müssen verschiedene Vorraussetzungen erfüllt sein. So muss der Antrag zum Beispiel immer gestellt werden, bevor das Projekt umgesetzt wird. Da die KfW selbst keine Bankfilialen hat, müssen Sie Kredite bei einem anderen Kreditinstitut, wie zum Beispiel Ihrer Hausbank, beantragen. Über das Internet können Sie Anträge für Zuschüsse stellen. Das geht bequem über das Zuschussportal der KfW. Teilweise ist vor dem Antrag eine Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten nötig. Die Angestellten der Bank sowie Energieeffizienz-Experten und Handwerker können Ihnen beim Beantragen helfen.
Die passende Heizungsfirma finden
Sie sind sich unsicher, welche Heizung am besten zu Ihrer Immobilie passt? Aroundhome hilft Ihnen, den geeigneten Fachbetrieb zu finden, der Sie im Bezug auf die staatlichen Förderungen sowie Vor- und Nachteile der einzelnen Heizungsanlagen beraten kann. Füllen Sie einfach unseren Online-Fragebogen aus und wir empfehlen Ihnen bis zu drei Heizungsinstallateure in Ihrer Region.
Alternative Förderungsprogramme für Heizungen durch das BAFA
- Anschaffungskosten eines geförderten Wärmeerzeugers
- Kosten für Errichtung und Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Kosten für Anschluss an ein Wärmenetz (Gebäudenetz und öffentliches Netz)
- Kosten für Installation und Inbetriebnahme
Gasheizung
Gas-Hybridheizungen inkl. Gasanschluss
Biomasseanlagen (z. B. Pelletheizung)
Wärmepumpenanlage
Solarkollektoranlage
Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybrid)
Ölheizung
nicht förderfähig
-
Elektroheizung
nicht förderfähig
-
Auch die Bundesländer bezuschussen das Heizen beispielsweise mit Wärmepumpen. Zudem gibt es auch zinsgünstige Kredite durch die landesspezifischen Förderinstitute und Landesbanken, teilweise sind diese mit KfW-Krediten und BAFA-Zuschüssen komibinierbar.
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