Die BAFA-Förderung für eine neue Heizung wurde im vergangenen Dezember deutlich häufiger beantragt als in den Monaten zuvor. Sogar das Vorjahresniveau wurde überschritten.
33.895 Anträge sind im vergangenen Dezember über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Förderung) für neue Heizungen gestellt worden. Das geht aus am Mittwoch auf X (ehemals Twitter) veröffentlichten Zahlen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hervor. Damit ist das Interesse an der Heizungsförderung sprunghaft angestiegen. Im November 2023 gab es nur etwa 13.000 Förderanträge. Ein Anstieg zum Jahresende ist nichts Ungewöhnliches: Schon im Dezember 2022 war ein deutlicher Zuwachs gegenüber den Vormonaten zu verzeichnen, allerdings überstieg die Zahl der Förderanträge sogar dieses Niveau.
Wärmepumpenförderung besonders gefragt
Der mit Abstand größte Teil der Förderanträge bezog sich, wie schon in den Vormonaten, auf den Einbau von Wärmepumpen. Im vergangenen Dezember sind hierfür mehr als 26.000 Anträge eingegangen. Zum Vergleich: Im Oktober 2023 gingen technikübergreifend die wenigsten Förderanträge beim BAFA ein, Wärmepumpen wollten etwa 10.000 Haushalte fördern lassen. Das zweitgrößte Interesse lag bei der Förderung von Wärmenetzanschlüssen. Die Zahl der Anträge hierfür hat sich von etwa 1.800 im November auf knapp 5.000 im Dezember erhöht. Einen deutlichen Rückgang konnten die Förderanträge für Biomasse im vergangenen Jahr verzeichnen. Zwar lag das Niveau im Dezember ebenfalls deutlich höher als in den Vormonaten des Jahres, im Vergleich zum Dezember 2022 wird aber eine starke Abnahme des Interesses deutlich.
Neue Förderanträge ab Februar möglich
Gemeinsam mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde auch die BEG-Förderung überarbeitet. Neben den Förderkonditionen - die Förderquote liegt nun bei bis zu 70 Prozent - wurden die Zuständigkeiten geändert. Konnte die Förderung für einen Heizungstausch bisher über das BAFA beantragt werden, ist nun die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig. Das BAFA ist weiterhin der Ansprechpartner für Förderanträge zur Heizungsoptimierung.
Ab Februar können neue Anträge im KfW-Kundenportal gestellt werden. Bis Ende August gilt eine Übergangsfrist, innerhalb derer auch ohne Förderzusage mit der Heizungssanierung begonnen werden kann. Der Förderantrag kann rückwirkend bis November vergangenen Jahres gestellt werden. Ab kommendem September gelten wieder die üblichen Regelungen: Für die Antragstellung ist dann ein Angebot eines Fachbetriebs nötig.
Claudia Mühlbauer ist seit vier Jahren Editor bei Aroundhome und versorgt unsere Leser:innen mit hilfreichen News, Artikeln und Ratgebern zu den Themen Immobilienverkauf und Solaranlagen. Sie interessiert sich vor allem für Förderungen, die größere Projekte rund ums Haus erschwinglicher machen.