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Geringe Nachfrage nach Zuschuss für Heizöl, Flüssiggas und Holz

Lesezeit: 2 min Claudia Mühlbauer

2022 war ein Jahr der hohen Heizkosten – unabhängig vom Energieträger. Anträge für den Entlastungsfonds, die Besitzer:innen von beispielsweise Öl- und Pelletheizungen seit Mai 2023 stellen können, gab es bisher aber nur wenige.

Heizungsraum mit einer Zentralheizung

Von den 1,8 Milliarden Euro, die für den Entlastungsfonds zur Verfügung stehen, wurden Anfang Oktober gerade einmal 122 Millionen Euro ausgezahlt. Das bestätigte das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Antragsberechtigt sind Eigenheimbesitzer:innen, die mit Erdöl, Flüssiggas, Holzpellets, Hackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle heizen.

Erstattungen bis zu 2.000 Euro möglich

Um Verbraucher:innen mit hohen Gaskosten zu entlasten, wurde im März 2023 die Gaspreisbremse eingeführt, Fernwärme-Kund:innen erhielten zeitgleich eine Unterstützung durch die Wärmepreisbremse. Den Entlastungsfonds hat die Bundesregierung nach viel Kritik aufgelegt, da Nutzer:innen anderer Heizungssysteme durch die Preisbremsen nicht erreicht wurden. Waren die gezahlten Preise im Jahr 2022 inklusive Umsatzsteuer mehr als doppelt so hoch wie die ermittelten Referenzwerte, haben Verbraucher:innen Anspruch auf die Entlastung von höchstens 2.000 Euro:

  • Heizöl: 0,71 Euro pro Liter

  • Flüssiggas: 0,57 Euro pro Liter

  • Holzpellets: 0,24 Euro pro Kilogramm

  • Holzhackschnitzel: 0,11 Euro pro Kilogramm

  • Holzbriketts: 0,28 Euro pro Kilogramm

  • Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter

  • Kohle/Koks: 0,36 Euro pro Kilogramm

Hohe Hürden für die Entlastung

Kritiker des Entlastungsfonds sehen die Hürden für die Inanspruchnahme der Entlastungen als zu hoch an. Die Preise im vergangenen Jahr waren zudem nicht dauerhaft so hoch wie die Referenzwerte es für die Antragstellung nötig machen. Eigenheimbesitzer:innen, die eingekauft haben, als die Preise niedriger waren, haben in diesem Fall das Nachsehen. Bis zum 20. Oktober können Verbraucher:innen noch Anträge für eine rückwirkende Entlastung für das Jahr 2022 stellen.