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Wärmepumpe ist nicht die einzige Heizungsoption ab 2024

Lesezeit: 2 min Claudia Mühlbauer

Laut dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen ab 2024 nur noch neue Heizungen installiert werden, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Neben Wärmepumpen können diese Anforderung auch einige andere Heizungstypen erfüllen.

Nahaufnahme einer Gasheizung

Worüber sich einige Eigenheimbesitzer:innen freuen dürften: Die 65-Prozent-Regel wird vorerst nur in Neubaugebieten gelten. Für Bestandsgebäude gibt es eine Übergangsfrist bis Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 – abhängig davon, bis wann die Kommune die Wärmeplanung vorlegt. So lange dürfen noch neue Öl- und Gasheizungen verbaut werden. Langfristig droht ihnen dennoch das Aus, denn ab 2045 ist der Betrieb von Heizungen mit fossilem Gas und Öl verboten.

GEG nennt verschiedene Heizungsoptionen ab 2024

Bei den Heizungen, die die 65-Prozent-Regel erfüllen, steht die elektrische Wärmepumpe ganz oben. Auch Biomasseheizungen und darunter vor allem Pelletheizungen entsprechen den Vorgaben des neuen GEG. Als klimaneutral gilt außerdem der Anschluss an ein Fernwärmenetz, das die gesetzlich geltenden Vorgaben erfüllt. Ob ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist, müssen die Kommunen in den kommenden Jahren prüfen.

Stromdirektheizungen, zum Beispiel Infrarotheizungen, gelten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls als klimaneutral. Dafür muss das Gebäude aber gut gedämmt sein und der Strommix einen hohen Anteil an erneuerbaren Energien aufweisen.

Gas- und Ölheizungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Die Neufassung des GEG sieht die gesetzlichen Vorgaben auch bei einer Gas- oder Ölhybridheizung mit Solarthermie erfüllt. Dafür muss die Solarthermieanlage aber groß genug sein, um die 65-Prozent-Hürde zu erreichen. Die Gasheizung muss außerdem zu mindestens 60 Prozent Biomethan oder grünen Wasserstoff betrieben werden. Bei der Ölheizung sind es entsprechend 60 Prozent erneuerbare flüssige Biomasse.

Die Kombination einer Wärmepumpe mit einer Öl-, Gas- oder Pelletheizung erfüllt die Vorgaben des GEG dann, wenn die Wärmepumpe den Vorrang hat und entsprechend dimensioniert ist. Der fossile Energieträger darf nur bei Spitzenlast zum Einsatz kommen.

Gasheizungen können außerdem theoretisch mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden. Beides ist momentan aber noch sehr kostspielig und nur begrenzt verfügbar. Eine Gasheizung, die darauf ausgelegt ist, in Zukunft grünen Wasserstoff zu nutzen, darf nur dann verbaut werden, wenn die kommunale Wärmeplanung den Ausbau eines Wasserstoffnetzes vorsieht.