Förderprogramme des Bundesbauministeriums sind wieder verfügbar
Die KfW-Förderung für Klimafreundlichen Neubau (KFN) kann wieder beantragt werden. Auch das Programm Altersgerecht Umbauen ist wieder verfügbar.
Seit heute können wieder Anträge für die Förderprogramme des Bundesbauministeriums (BMWSB) gestellt werden. Dazu zählen die Programme Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) und Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B). Die Förderung ist jeweils über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen. Das BMWSB hatte den Neustart gestern mitgeteilt. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, hatte sich in einer Pressemitteilung geäußert:
„Vom neuen Stadtquartier bis zur Türschwelle: Die Förderprogramme des Bundesbauministeriums sind wichtig für die Konjunkturentwicklung in unserem Land. Jeder Förder-Euro löst Aufträge in den Büchern der Handwerker aus und kurbelt die Binnennachfrage an. Das sind genau die Impulse, die wir jetzt brauchen.“
Klimafreundlicher Neubau (KFN)
Der KFN teilt sich in drei Förderprogramme auf – jeweils eines steht für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Kommunen zur Verfügung. Insgesamt stehen 2024 Mittel von 762 Millionen Euro bereit. Bis zu 100.000 Euro Kredit können Privatpersonen je Wohnung aufnehmen, wenn sie den Bau eines klimafreundlichen Wohngebäudes mit Effizienzhaus-Stufe 40 planen. Ebenso förderfähig ist der Erstkauf eines entsprechenden Gebäudes. Erfüllt die Immobilie die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“, erhöht sich der maximale Kreditbetrag auf 150.000 Euro. Der Endkundenzinssatz liegt bei 2,1 Prozent und ist damit deutlich geringer als die aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierungen.
Altersgerecht Umbauen (AU)
Für das Förderprogramm Altersgerecht Umbauen steht 2024 mit 150 Millionen Euro eine doppelt so hohe Summe zur Verfügung wie im vergangenen Jahr. Bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung werden 10 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 2.500 Euro bezuschusst. Erreicht das Gebäude den Standard „Altersgerechtes Haus“, liegt die Höhe des Zuschusses bei 12,5 Prozent und höchstens bei 6.250 Euro.