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Photovoltaik

EU will Solarpflicht für Wohngebäude ab 2030 einführen

19.03.2024, 12:37 Uhr

2 min

Claudia Mühlbauer

Das EU-Parlament stimmt einer Richtlinie zu, die den Energieverbrauch und die Emissionen von Gebäuden senken soll. Damit einher geht die Solarpflicht.

Solarpaneele und Sonnenlichtreflexionen auf dem Dach vor blauem Himmel und Bäumen im Hintergrund

Das Europäische Parlament hat der Überarbeitung der Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ zugestimmt. Ziel ist die Klimaneutralität des Gebäudebereichs in der EU bis 2050. Bis 2030 sollen bereits alle Neubauten emissionsfrei sein.

Besondere Bedeutung kommt dabei auch Photovoltaikanlagen zu: Die EU-Mitgliedstaaten sollen laut der Richtlinie „Strategien und Maßnahmen für die Errichtung geeigneter Solarenergieanlagen auf allen Gebäuden“ in ihre nationalen Gebäuderenovierungspläne aufnehmen. Sofern es technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, müssen bis 2030 schrittweise Solaranlagen in allen neuen Wohngebäuden, in Nichtwohngebäuden und in öffentlichen Gebäuden installiert werden:

bis 31. Dezember 2026

auf allen neuen öffentlichen Gebäuden

bis 31. Dezember 2026

auf allen neuen Nichtwohngebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m²

bis 31. Dezember 2027

auf allen bestehenden öffentlichen Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 2.000 m²

bis 31. Dezember 2027

auf bestehenden Nichtwohngebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 500 m², wenn das Gebäude einer größeren Renovierung oder einer Maßnahme unterzogen wird, die eine behördliche Genehmigung für Gebäuderenovierungen, Arbeiten auf dem Dach oder die Installation eines gebäudetechnischen Systems erfordert

bis 31. Dezember 2028

auf allen bestehenden öffentlichen Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 750 m²

bis 31. Dezember 2029

auf allen neuen Wohngebäuden

bis 31. Dezember 2029

auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die physisch an Gebäude angrenzen

bis 31. Dezember 2030

auf allen bestehenden öffentlichen Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m²

Die Mitgliedstaaten müssen den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch bei Wohngebäuden außerdem um mindestens 16 Prozent bis 2030 und um mindestens 20 bis 22 Prozent bis 2035 senken. Die prozentuale Senkung bezieht sich dabei auf den Vergleichswert aus dem Jahr 2020. Die Richtlinie muss vom EU-Ministerrat noch förmlich gebilligt werden, damit sie in Kraft treten kann.

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Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
Claudia Mühlbauer ist seit vier Jahren Editor bei Aroundhome und versorgt unsere Leser:innen mit hilfreichen News, Artikeln und Ratgebern zu den Themen Immobilienverkauf und Solaranlagen. Sie interessiert sich vor allem für Förderungen, die größere Projekte rund ums Haus erschwinglicher machen.
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