EU will Solarpflicht für Wohngebäude ab 2030 einführen
Das EU-Parlament stimmt einer Richtlinie zu, die den Energieverbrauch und die Emissionen von Gebäuden senken soll. Damit einher geht die Solarpflicht.
Das Europäische Parlament hat der Überarbeitung der Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ zugestimmt. Ziel ist die Klimaneutralität des Gebäudebereichs in der EU bis 2050. Bis 2030 sollen bereits alle Neubauten emissionsfrei sein.
Besondere Bedeutung kommt dabei auch Photovoltaikanlagen zu: Die EU-Mitgliedstaaten sollen laut der Richtlinie „Strategien und Maßnahmen für die Errichtung geeigneter Solarenergieanlagen auf allen Gebäuden“ in ihre nationalen Gebäuderenovierungspläne aufnehmen. Sofern es technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, müssen bis 2030 schrittweise Solaranlagen in allen neuen Wohngebäuden, in Nichtwohngebäuden und in öffentlichen Gebäuden installiert werden:
Die Mitgliedstaaten müssen den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch bei Wohngebäuden außerdem um mindestens 16 Prozent bis 2030 und um mindestens 20 bis 22 Prozent bis 2035 senken. Die prozentuale Senkung bezieht sich dabei auf den Vergleichswert aus dem Jahr 2020. Die Richtlinie muss vom EU-Ministerrat noch förmlich gebilligt werden, damit sie in Kraft treten kann.