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Welche Besonderheiten gelten für Garten- und Landschaftsbau in Berlin?

Garten- und Landschaftsbau in Berlin ist stark durch lokale Umweltziele und klare Regeln für Bäume und Regenwasser geprägt. Wenn Sie Ihren Garten durch professionelle Gartenbauer:innen umgestalten lassen, sollten Sie diese Rahmenbedingungen in Berlin früh einplanen.

In Berlin regelt eine Baumschutzverordnung, welche Bäume geschützt sind, zum Beispiel viele Laubbäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern. Für Fällungen oder stärkere Rückschnitte ist in diesen Fällen eine behördliche Ausnahmegenehmigung erforderlich, auch auf Privatgrundstücken.

Zusätzlich existiert in Berlin ein gesetzliches Sommerrodungsverbot: Vom 1. März bis 30. September ist das Entfernen oder drastische Zurückschneiden vieler Gehölze untersagt. Das beeinflusst Terminfenster für Baumarbeiten im Rahmen von Garten- und Landschaftsbau-Projekten.

Parallel verfolgt Berlin eine „Schwammstadt“-Strategie mit dezentraler Regenwasserbewirtschaftung, etwa durch Mulden, Tiefbeete und Rigolensysteme in Quartieren. Für Sie als Hauseigentümer:in kann es daher sinnvoll sein, bei der Gartengestaltung Versickerungsflächen, Dachbegrünungen und Regenwasserspeicher mitzudenken.

Was kostet Garten- und Landschaftsbau in Berlin?

Für Garten- und Landschaftsbau in Berlin entstehen Kosten vor allem für Planung, Neuanlage oder Umgestaltung der Flächen, Bepflanzung und Arbeitszeit der Landschaftsgärtner:innen. Wenn Sie Angebote vergleichen, hilft eine grobe Einordnung der üblichen Kostenblöcke.

Leistung / Bereich

Typische Kosten

Grobe Gartenplanung

etwa 400–1.000 Euro

Detaillierte Bepflanzungsplanung

etwa 1.000 Euro

Neuanlage eines Gartens pro Quadratmeter

etwa 40–100 Euro

Umgestaltung eines bestehenden Gartens/m²

etwa 30–100 Euro

Bepflanzung je Quadratmeter

etwa 60–95 Euro

Arbeitskosten Garten- und Landschaftsbau

ab etwa 50 Euro pro Arbeitsstunde

Beispiel: kompletter Garten mit 200 m²

insgesamt rund 6.000–20.000 Euro

Die genannten Kosten verstehen sich als Orientierungswerte für professionell ausgeführte Arbeiten im Garten- und Landschaftsbau und helfen Ihnen, den finanziellen Rahmen eines Projekts in Berlin realistisch einzuschätzen.

Welche Förderungen und Zuschüsse gibt es für Garten- und Landschaftsbau in Berlin?

Für Garten- und Landschaftsbau in Berlin gibt es vor allem Fördermöglichkeiten rund um Dachbegrünung und Regenwasserbewirtschaftung. Wenn Sie Ihren Garten oder Ihr Dach entsprechend planen, können Sie von Zuschüssen und Gebührenvorteilen profitieren.

  • GründachPLUS-Förderprogramm: Berlin unterstützt die Herstellung von Gründächern auf Bestandsgebäuden mit einem Programm, das in der Regel über Vorantrag, Hauptantrag und spätere Abrechnung abgewickelt wird. Für Hauseigentümer:innen, die Dachflächen begrünen lassen, kann dies einen Teil der Investitionskosten abfedern, sofern technische Anforderungen eingehalten werden.

  • Erhöhte Fördersätze für Gründächer: Seit 2025 gelten in Berlin erhöhte Fördersätze für Dachbegrünungen. Für neue Anträge können dadurch höhere Zuschüsse möglich sein, insbesondere bei fachgerecht geplanten und ausgeführten Maßnahmen durch qualifizierte Garten- und Landschaftsbau-Betriebe.

  • Regenwasserspeicher und Gebühren: Für Flächen mit Regenwasserspeichern sieht die Gebührenordnung der Berliner Wasserwirtschaft reduzierte Entgelte vor. Wenn Sie im Zuge der Gartengestaltung Zisternen oder Speicher einbauen lassen, kann sich dies langfristig positiv auf die Niederschlagswassergebühren auswirken.

Wann ist der beste Zeitpunkt für Garten- und Landschaftsbau in Berlin?

Der richtige Zeitpunkt für Garten- und Landschaftsbau in Berlin hängt stark von rechtlichen Vorgaben zu Gehölzen und von behördlichen Abläufen ab. Für Sie als Hauseigentümer:in ist eine frühzeitige Planung wichtig.

  1. In Berlin gilt ein Sommerrodungsverbot: Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen viele Bäume und Gehölze nicht entfernt oder stark zurückgeschnitten werden. Größere Rodungs- und Schnittarbeiten im Rahmen einer Gartengestaltung müssen daher meist in die Wintermonate gelegt werden.

  2. Geschützte Bäume unterliegen zusätzlich der Baumschutzverordnung. Bevor ein solcher Baum gefällt oder stark gekürzt wird, ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Die Beantragung und Bearbeitung benötigt Zeit, was Sie in Ihrem Terminplan für Garten- und Landschaftsbau-Projekte berücksichtigen sollten.

  3. Für Dachbegrünungen und größere Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung empfiehlt sich ein zeitlicher Vorlauf vor Baubeginn, da Förderprogramme in Berlin ein mehrstufiges Antragsverfahren mit Vorantrag und Hauptantrag vorsehen können.

Worauf sollten Sie bei Garten- und Landschaftsbau in Berlin besonders achten?

Wer Garten- und Landschaftsbau in Berlin plant, sollte rechtliche Vorgaben, Wasserwirtschaft und Pflegeaufwand aufeinander abstimmen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Gartenprojekt langfristig nutzbar bleibt und rechtssicher umgesetzt wird.

  • Baumschutzverordnung: In Berlin sind zahlreiche Bäume geschützt, etwa viele Laubbäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern. Prüfen Sie vor Fällung oder starkem Rückschnitt, ob eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, damit Ihre Maßnahmen im Garten rechtlich abgesichert sind.

  • Sommerrodungsverbot: Zwischen dem 1. März und 30. September ist das Entfernen oder drastische Zurückschneiden von Bäumen und Gehölzen weitgehend untersagt. Planen Sie Gartenprojekte mit größeren Eingriffen in den Baumbestand deshalb außerhalb dieses Zeitraums.

  • Regenwasserbewirtschaftung: Berlin fördert den Umgang mit Regenwasser, etwa durch Dachbegrünungen, Versickerungsflächen oder Regenwasserspeicher. Wenn Sie im Garten Mulden, Rigolen oder Zisternen vorsehen, unterstützen Sie die Schwammstadt-Strategie und können von reduzierten Gebühren profitieren.

  • Gestaltung und Pflegeaufwand: Eine durchdachte Zonierung des Grundstücks und der Einsatz pflegearmer, möglichst standortgerechter Pflanzen reduzieren den späteren Pflegeaufwand. Gartenbauer:innen können Sie dabei unterstützen, Wege, Terrassen und Pflanzflächen funktional und dauerhaft nutzbar anzulegen.

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