Bei kurzzeitigen Mobilitätseinschränkungen, z. B. nach einer Operation, kommt die Miete eines Treppenlifts infrage. Die Miete eines Lifts ist jedoch oft an bestimmte Bedingungen geknüpft: So gibt es einen Mindestmietzeitraum, der in der Regel zwischen drei und sechs Monaten liegt.
Die Faustregel besagt, dass die Anmietung eines Treppenlifts ab dem vierten Jahre unwirtschaftlich wird. Auf lange Sicht ist die Anschaffung eines eigenen Treppenlifts daher sinnvoller. Die Investitionskosten werden durch vielfältige staatliche Förderungen und Finanzierungsmodelle abgefedert.
Wie auch beim Kauf ist die Höhe des monatlichen Mietpreises für einen Treppenlift von verschiedenen Faktoren abhängig:
Auch ein gemieteter Treppenlift muss an Ihr Treppenhaus angepasst werden
Quelle: BB-Design.net | Aroundhome.de
Die jeweiligen Miet- und Montagekosten sind individuell abhängig von Ihren Bedürfnissen sowie dem Einsatzort. Das Schienensystem eines gemieteten Treppenliftes muss an den Verlauf Ihrer Treppe angepasst werden. Deshalb führen kurvige oder verwinkelte Treppenverläufe zu erhöhten Kosten. Im Folgenden finden Sie einige Preisbeispiele, die Ihnen bei der Orientierung helfen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei aufgrund der Vielfalt von Angeboten und Herstellern nur um Richtwerte handeln kann.
Die Einstufung in einen Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse, welche Sie über Ihre Krankenversicherung kontaktieren können. Die Prüfung ist kostenfrei. Weitere Informationen der Stiftung Warentest finden Sie unter test.de.
Meist ist eine einmalige Teilzahlung erforderlich, welche die Lieferung und Montage des Liftes beinhaltet. Diese kann bis zu 50 % des Kaufpreises betragen. Die Miete eines Treppenliftes wird bei Vorhandensein eines Pflegegrads von der Pflegeversicherung bezuschusst. Der Zuschuss beträgt pro pflegebedürftigem Haushaltsmitglied bis zu 4.000 Euro.
Einmalige Teilzahlung: | 600 € | bis 2.900 € |
Davon max. übernommen von Pflegeversicherung: |
4.000 € | bis 4.000 € |
Einmalige Kosten für Kunden: |
0 € | bis ca. 450 € |
Monatlich Mietzahlung bei Laufzeit von 1-3 Jahren: |
ca. 70 € | bis ca. 100 € |
Kosten Miete pro Jahr: | 850 € | bis 1.200 € |
Mietkosten erstes Jahr insgesamt: |
850 € | bis 1.600 € |
Kaufpreis (neu) zum Vergleich: |
ab 3.000 €, bis zu ca. 14.000 € |
Einmalige Teilzahlung: | 1.200 € | bis 3.800 € |
Davon max. übernommen von Pflegeversicherung: |
4.000 € | bis 4.000 € |
Einmalige Kosten für Kunden: |
0 € | bis ca. 1.200 € |
Monatlich Mietzahlung bei Laufzeit von 1-3 Jahren: |
ca. 230 € |
bis ca. 150 € |
Kosten Miete pro Jahr: | ca. 2.800 € |
bis ca. 1.800 € |
Mietkosten erstes Jahr insgesamt: |
ca. 2.800 € |
bis 3.000 € |
Kaufpreis (neu) zum Vergleich: |
ab 3.000 €, bis zu ca. 14.000 € |
Das Anmieten von Plattform- oder Rollstuhlliften ist nicht so verbreitet, da diese meist eingesetzt werden, um einen dauerhaft barrierefreien Zugang zu Gebäuden bzw. Etagen zu schaffen. Diese Liftarten richten sich ebenso an Menschen ohne Restgehfähigkeit. Gleichermaßen wird der Stehlift selten vermietet, da er in der Anschaffung relativ günstig ist und sich die Miete deshalb nicht rentiert.
Bei der Anschaffung eines Treppenliftes müssen Sie mit jährlichen Wartungs- und Servicekosten rechnen (70–150 Euro). Wartung und Störfallbehebung sind bei einer Vermietung im Preis inbegriffen und werden von der vermietenden Firma bzw. dem Hersteller durchgeführt. Bei der Anmietung eines Treppenliftes können Sie daher diese Kosten sparen.
Viele Hersteller und unabhängige Anbieter vermieten Treppenlifte in den verschiedensten Variationen und Ausführungen. Die Anbieter übernehmen ebenfalls die Lieferung, Montage, Wartung und den Abbau des Geräts, alle Serviceleistungen kommen also aus einer Hand.