Was ist die EEG-Umlage und wie hoch fällt sie aus?
Undine Tackmann
25. Februar 2022
Betreiben Sie eine Solaranlage oder überlegen, eine Photovoltaikanlage auf Ihr Hausdach zu montieren, sind Sie bestimmt schon einmal über den Begriff „EEG-Umlage“ gestoßen. Dabei handelt es sich um eine Abgabe, die alle Stromverbraucher:innen über einen Anteil ihrer Strombezugskosten zahlen. Seit 2014 müssen auch Eigenversorger:innen eine EEG-Umlage zahlen, jedoch wird diese zum 1. Juli 2022 abgeschafft, wodurch Verbraucher:innern spürbar entlastet werden sollen. Bis dahin können Sie unter Umständen jedoch eine Ermäßigung bewirken.
Die EEG-Umlage wird zum 1. Juli 2022 abgeschafft und soll stattdessen vollständig über den Bundeshaushalt finanziert werden. Die nötigen Mittel stellt der Energie- und Klimafonds bereit. Durch den Wegfall der Umlage sparen Haushalte mit einem Stromverbrauch von 2.500 kWh voraussichtlich mehr als 100 Euro im Jahr.
Was ist die EEG-Umlage?
Bei der EEG-Umlage handelt es sich um einen festgesetzten Betrag, der je Kilowattstunde gelieferten und verbrauchten Strom zu zahlen ist. Verbraucher:innen zahlen die EEG-Umlage direkt über den Strompreis, der aktuell bei circa 35 Cent/kWh liegt. Die EEG-Umlage hat daran einen Anteil von etwa 10 Prozent.
Wer eine Solaranlage betreibt, muss in vielen Fällen eine EEG-Umlage zahlen.
Die Erhebung der EEG-Umlage hat einen einfachen Grund: Zwischen den Kosten, die durch die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien entstehen, und den Einnahmen, die bei der Vermarktung des so erzeugten Stroms erzielt werden, entsteht eine Differenz. Diese wird durch die EEG-Umlage ausgeglichen. Dadurch kann wiederum die Finanzierung für den stetigen Ausbau erneuerbarer Energiengesichert werden.
Unabhängigkeit vom Stromanbieter
Die EEG-Umlage ist durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegt und somit ein Teil der staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen. Stromanbieter können die Höhe der zu zahlenden Umlage daher nicht direkt beeinflussen.
Wie hoch ist die EEG-Umlage?
Für das Jahr 2022 beträgt die EEG-Umlage 3,723 Cent/kWh. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt sie damit um 43 Prozent auf einen Zehnjahrestiefstand.
Das Corona-Konjunkturprogramm und der darin beschlossene Bundeszuschuss hatten bereits 2021 einen sprunghaften Anstieg der EEG-Umlage verhindert. Auf diese Weise konnten die fehlenden Einnahmen durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie größtmöglich ausgeglichen werden. Auch im Jahr 2022 wird die Umlage gedeckelt und mit 3,25 Milliarden Euro über die nationale CO2-Bepreisung bezuschusst.
Weil außerdem die Börsenstrompreise gestiegen sind, haben sich die Erlöse für die Vermarktung erneuerbaren Stroms erhöht. Dadurch hat sich der Förderbedarf deutlich verringert.
So wird die EEG-Umlage ermittelt
Die Höhe der EEG-Umlage wird jährlich im Oktober von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜBN) für das Folgejahr ermittelt und im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgesetzt.
Grundlage zur Ermittlung der EEG-Umlage ist die Ausgleichsmechanismus-Verordnung (AusglMechV). Die vier Übertragungsnetzbetreiber prognostizieren dabei gemeinsam mit verschiedenen Strommarktexpert:innen die voraussichtlichen Einnahmen durch den Verkauf des Stroms am Spotmarkt der Strombörse.
Ende September wird für das laufende Jahr eine Bilanz gezogen und ein Ausgleich zwischen den prognostizierten und den tatsächlich erzielten Preisen vorgenommen. Auch der Saldo des EEG-Kontos sowie ein Puffer von 8 Prozentals Liquiditätsreserve werdeneingerechnet.
Wer sind die vier Übertragungsnetzbetreiber?
Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW. Sie sind in Deutschland für das Übertragungsnetz zur überregionalen Versorgung und Übertragung im Höchstspannungsbereich verantwortlich. Das heißt, sie gewährleisten die Sicherheit der Stromversorgung.
Ausnahmen & Ermäßigungen bei der EEG-Umlage
Die EEG-Umlage ist nicht für alle Stromverbraucher:innen gleich hoch. Ermäßigungen gelten häufig für stromkostenintensive Unternehmen oder verschiedene Industriezweige aus dem Verkehrswesen. So sollen unter anderem die internationale Wettbewerbsfähigkeit sichergestellt, Emissionen reduziert und die Entwicklung neuer Technologien unterstützt werden. Alle Ermäßigungen sind in der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) in §§ 63 ff. EEG 2021 geregelt.
Reduzierung der EEG-Umlage bei Eigenstromverbrauch
Auch Eigenversorger:innen müssen seit 2014 eine EEG-Umlage für selbst erzeugten und verbrauchten Strom zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch eine Reduzierung oder sogar Befreiung der Umlage erreichen.
Für Eigenversorger:innen ab August 2014
Wenn Sie Ihren Strom mit einer Anlage aus erneuerbaren Energien gewinnen und selbst nutzen, zahlen Sie grundsätzlich einen reduzierten Betrag von 40 Prozent der regulären EEG-Umlage (§ 61b EEG 2021). Eine vollständige Befreiung kommt nach § 61b EEG 2021 unter Umständen bei Anlagen bis zu einer Größe von 30 kW infrage.
Für Eigenversorger:innen vor August 2014
Haben Sie bereits vor dem 01.08.2014 Strom aus erneuerbaren Energien selbst erzeugt und verbraucht, können Sie unter bestimmten Bedingungen auch weiterhin eine vollständige oder weitgehende Befreiung von der EEG-Umlagepflicht erlangen. Dafür hat die Bundesnetzagentur einen Leitfaden erstellt.
Ob die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch erhoben wird, hängt von der Größe der Anlage ab.
Meldepflicht bei Eigenstromnutzung
Betreiben Sie eine Anlage mit Eigenstromnutzung, sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Eigenstromverbrauch mit einem geeichten Zähler zu messen. Die Werte müssen Sie Ihrem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur melden. Dafür haben Sie bis Februar des Folgejahres Zeit - sonst drohen Bußgelder.
Keine Meldepflicht besteht, wenn Sie von der EEG-Umlage vollständig befreit sind. Wenn die Umlagenbefreiung im Vorjahr allerdings 500.000 Euro überstieg, gilt die Meldepflicht wieder.
Abschaffung der EEG-Umlage in 2022
Schon seit längerer Zeit steht die EEG-Umlagenpflicht für Eigenstromverbrauch in der Kritik. Grund dafür ist, dass die Umlage eine Hemmschwellefür die Anschaffung und den Betrieb erneuerbarer Energien darstellen kann. Eine Solaranlage auf dem eigenen Hausdach beispielsweise erscheint durch die Abgabe für Privatpersonen unattraktiver. Hinzu kommt, dass jedes Jahr weitere Industrieunternehmen durch eine Befreiung der EEG-Umlage begünstigt werden, statt die Verbraucher:innen zu entlasten. Beides sind wichtige Faktoren, die den Ausbau der erneuerbaren Energien hemmen können.
Solaranlagen im Jahr 2021: Zahl der Installationen steigt weiter
2021 lag die Bruttostromerzeugung in Deutschland bei 579,1 Milliarden Kilowattstunden. Erneuerbare Energieträger hatten daran insgesamt einen Anteil von 40,9 Prozent, Solarstrom aus...weiterlesen
Dank Solarstrom haben Sie keine Angst mehr vor der Stromrechnung
Das Herzstück jeder Photovoltaikanlage sind die Panels, in denen einzelne Zellen den Solarstrom produzieren. Das funktioniert so:weiterlesen
Dank MPP-Tracker mehr Leistung erzielen?
In der Regel sind im Wechselrichter einer Solaranlage eine oder mehrere Maximum-Power-Point-Tracker, kurz MPP-Tracker, installiert. Dabei handelt es sich um einen Regelungsmechanismus, der den...weiterlesen