Zinsen für mehrere KfW-Förderkredite erhöhen sich
Zum 15. Februar hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Zinsen für einige Förderkredite erhöht. Das gilt unter anderem für die BEG-Förderung.
Der Bau und der Kauf einer klimafreundlichen Immobilie und energetische Sanierungen werden von der KfW mit Fördergeldern unterstützt. Zum 15. Februar 2024 hat die Förderbank die Zinsen für einige Förderkredite angepasst. Die Zinserhöhungen betreffen folgende Programme:
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297)
Wohneigentum für Familien (300)
KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
BEG Wohngebäude – Kredit (261)
Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297)
Unter dem Programm „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude - private Selbstnutzung (297)“ bietet die KfW zinsgünstige Förderkredite bis zu einer Höchstgrenze von 150.000 Euro für den Bau oder Erwerb von energieeffizienten Neubauten an. Förderberechtigt sind Immobilien, die den Standard Effizienzhaus 40 erfüllen und eine Nachhaltigkeitszertifizierung vorweisen können. Aktuell können keine Förderanträge gestellt werden.
Wohneigentum für Familien (300)
Im Rahmen des Programms „Wohneigentum für Familien (300)“ gewährt die KfW günstige Förderkredite für den Neubau und den Ersterwerb neu errichteter, umweltfreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude. Diese müssen den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten und die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus gemäß den Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erfüllen. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro für einen Haushalt mit einem Kind nicht überschreiten. Für jedes zusätzliche Kind erhöht sich diese Grenze um 10.000 Euro. Die Höhe der zinsgünstigen Kredite variiert je nach Anzahl der Kinder und dem gewählten Neubaustandard und kann zwischen 170.000 und 270.000 Euro liegen.
KfW-Wohneigentumsprogramm (124) und Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
Das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) unterstützt den Erwerb und den Bau von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Der effektive Jahreszins der Kredite beginnt bei 3,84 Prozent. Auch Personen, die Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum erwerben, können von diesem Förderprogramm profitieren (134). Die Fördermittel werden in Form von günstigen Förderkrediten bereitgestellt, wobei pro Vorhaben bis zu 100.000 Euro verfügbar sind. Zudem besteht die Möglichkeit, beim Kauf von Genossenschaftsanteilen einen Tilgungszuschuss in Höhe von 15 Prozent zu erhalten.
BEG Wohngebäude – Kredit (261)
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stehen mit dem Kredit 261 Darlehenssummen von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit zur Verfügung. Der effektive Jahreszins beginnt bei 1,65 Prozent. Gefördert werden alle Maßnahmen, die im Rahmen einer Komplettsanierung zu einer Effizienzhausstufe 85 oder besser führen.
Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
Im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen (159)“ haben Eigentümer:innen die Möglichkeit, einen Kredit zur Schaffung von Barrierefreiheit in ihrem Haus zu erhalten oder umgebauten barrierefreien Wohnraum zu erwerben. Die Kreditobergrenze liegt bei 50.000 Euro pro Wohneinheit, der effektive Jahreszins beginnt bei 2,66 Prozent.