Wortbruch bei der Stromsteuer – und jetzt die nächste Abgabe?
Von wegen Entlastung bei den Stromkosten: Private Haushalte zahlen nicht nur weiter den vollen Steuersatz, sondern könnten durch eine neue Abgabe sogar noch stärker belastet werden als bisher.
Auf Verbraucher:innen könnte eine neue Stromabgabe zukommen, sobald neue Reservekraftwerke ans Netz gehen. Das geht aus einer schriftlichen Anfrage des Grünen-Abgeordneten Michael Kellner an das Bundeswirtschaftsministerium hervor. In seiner Antwort verweist das Ministerium auf das EU-Beihilferecht, das bei einem sogenannten Kapazitätsmarkt eine „verursachergerechte Refinanzierung“ verlange.
Reservekraftwerke als Sicherheitsnetz
Hintergrund ist das Vorhaben von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), bis 2030 Gaskraftwerke mit einer Leistung von insgesamt 20 Gigawatt als Reserve bereitzustellen. Diese sollen einspringen, wenn Energie aus erneuerbaren Quellen nicht ausreichend vorhanden ist oder wenn es zu Preisspitzen kommt. „Wir brauchen flexible Gaskraftwerke, die dann Strom liefern, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint“, erklärte Reiche bereits im Mai.
Kraftwerksbetreiber sollen dafür bezahlt werden, dass sie ihre Leistung bereithalten – auch wenn sie gerade keinen Strom produzieren. Die Kosten dafür könnten auf die Stromkund:innen umgelegt werden. Wie hoch eine mögliche Abgabe ausfallen würde, ist bislang offen.
Hohe Kosten und Intransparenz?
Kellner, früher selbst parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, kritisierte die Pläne scharf: „Es ist klar, dass die Vorschläge von Katherina Reiche teuer werden“, sagte er gegenüber Politico. Besonders bemängelte er die Intransparenz über die konkreten finanziellen Auswirkungen. Bereits in der vorherigen Legislaturperiode habe es Berechnungen dazu gegeben – doch offizielle Zahlen fehlen bislang.
Dabei ist das Konzept eines Kapazitätsmarkts nicht neu: Schon unter Reiches Vorgänger Robert Habeck (Grüne) wurden entsprechende Überlegungen angestellt. Damals rechnete die Ampel-Koalition mit einer Mehrbelastung von mindestens zwei Cent pro Kilowattstunde.