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Grundsteuer

Über eine Million Grundsteuererklärungen noch nicht eingereicht

30.01.2024, 18:38 Uhr

2 min

Claudia Mühlbauer

36 Millionen Grundsteuererklärungen waren in Deutschland abzugeben – mehr als eine Million fehlt noch. Auch problematisch: Die Hebesätze für die neue Steuerberechnung stehen noch nicht überall fest.

Luftaufnahme vom Rand eines typischen Dorfes im Norden Deutschlands

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung ist in den meisten Bundesländern am 31. Januar 2023 abgelaufen, in Bayern Ende April vergangenen Jahres. Trotzdem stehen noch heute mehr als eine Million Erklärungen von Grundstückseigentümer:innen aus. Das zeigt eine Umfrage bei den Finanzressorts der Länder durch die Deutsche Presse-Agentur.

Mehrere hunderttausend fehlende Erklärungen in manchen Bundesländern

Die Zahlen wurden bis Mitte Januar erhoben. Zu diesem Zeitpunkt fehlten in Bayern noch etwa 300.000 Grundsteuererklärungen, in Niedersachsen und Baden-Württemberg jeweils etwa 250.000. In Rheinland-Pfalz ist die Zahl mit 245.000 zum Ende vergangenen Jahres kaum geringer. In Thüringen hatten etwa 100.000 Grundstückseigentümer:innen keine Erklärung abgegeben, danach folgten Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt mit 50.000 bis 60.000 fehlenden Dokumenten. In Nordrhein-Westfalen sind die Erklärungen hingegen fast vollständig, wobei laut der zuständigen Oberfinanzdirektion mehr als fünf Prozent geschätzt wurden. Dieser Vorgang ist mancherorts üblich, wenn die Angaben nach einiger Zeit nicht vorliegen.

Hebesätze sind noch nicht überall festgelegt

Ob die Grundsteuer ab 2025 steigt oder ob Eigentümer:innen von einer Senkung profitieren können, wird erst dann sicher sein, wenn die Gemeinden die Hebesätze festgelegt haben. Diese sollen in die Berechnung der Steuerhöhe einfließen. Allerdings stehen die künftigen Hebesätze noch nicht überall fest – in Niedersachsen sei damit beispielsweise erst im Herbst zu rechnen, wie das Finanzministerium mitteilte.

Ob die Berechnungsgrundlage der neuen Grundsteuer überhaupt verfassungsgemäß ist und sie ab 2025 erhoben werden kann, ist indes fraglich: In den letzten Monaten waren in mehreren Bundesländern Musterklagen gegen das Grundsteuer-Bewertungsverfahren nach dem Bundesmodell eingereicht worden. Gegenstand der Kritik waren dabei die Bodenrichtwerte, die nach Auffassung der zuständigen Gerichte keine realistische Grundstücksbewertung zulassen.

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Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
Claudia Mühlbauer ist seit vier Jahren Editor bei Aroundhome und versorgt unsere Leser:innen mit hilfreichen News, Artikeln und Ratgebern zu den Themen Immobilienverkauf und Solaranlagen. Sie interessiert sich vor allem für Förderungen, die größere Projekte rund ums Haus erschwinglicher machen.
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