Zum Hauptinhalt
Logo von Aroundhome mit der Tagline "Denn es ist Ihr Zuhause." Aroundhome Logo

Urteil: Stilllegungskosten für Gasanschlüsse sind unzulässig

Lesezeit: 2 min Claudia Mühlbauer

Wer einen Gasanschluss stilllegen lässt, muss oft hohe Gebühren zahlen. Ein aktuelles Urteil zeigt nun: Netzbetreiber dürfen diese Kosten nicht weitergeben.

Handwerker in Arbeitskleidung arbeitet an einer Gastherme

Netzbetreiber dürfen die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses nicht auf Verbraucher:innen umlegen. Das urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg am 5. Dezember 2025 (Az. 6 UKl 2/25). Hintergrund war eine Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen gegen die EWE NETZ GmbH. Sie hatte zum Jahreswechsel 2023/2024 ein pauschales Stilllegungsentgelt von 965,09 Euro in ihr Preisblatt aufgenommen, das seit April vergangenen Jahres gilt. Der Netzbetreiber bezog sich dabei auf § 9 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV).

Das OLG Oldenburg folgte der Auffassung der Verbraucherzentrale, dass der Paragraph bei der Weitergabe von Stilllegungskosten keine Anwendung findet. Demnach sind ausschließlich Kosten für die Herstellung oder Änderung eines Netzanschlusses abgedeckt. Pauschalen in Preisblättern sind damit unzulässig. Unabhängig von Formulierungen wie „Stilllegung“, „Außerbetriebnahme“ oder „Rückbau“ ist entscheidend, dass der Anschluss dauerhaft getrennt wird und kein Versorgungsverhältnis mehr besteht.

Das Urteil des OLG ist noch nicht rechtskräftig, da die EWE Netz GmbH Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt hat. Die Unterlassungsanordnung gegen den Netzbetreiber gilt vorläufig unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro.

Nach Urteil: Zahlung unter Vorbehalt leisten

Bundesweit erheben Netzbetreiber für die Stilllegung von Gasanschlüssen sehr variable Gebühren. Laut einer bundesweiten Erhebung des Verbraucherportals Finanztip liegen die Pauschalen zwischen 100 und 2.300 Euro. Eine Befragung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Anfang 2025 zeigte, dass zwei Drittel der Anbieter in dem Bundesland keine Kosten berechnen, einige jedoch drei- bis vierstellige Beträge verlangen. Im Durchschnitt liegen sie bei rund 930 Euro. Die Bezeichnungen für die Stilllegung werden uneinheitlich verwendet, technische Maßnahmen überschneiden sich jedoch teilweise.

Sandra Duy, Expertin für Energetische Sanierung bei Finanztip, erklärte im Hinblick auf das Urteil des OLG: „Wer die Pauschale bereits zahlen musste, sollte diese dringend zurückfordern. Wer aktuell eine entsprechende Rechnung erhält, sollte gegen die Stilllegungskosten Widerspruch einlegen.“ Duy empfiehlt, die Zahlung zunächst unter Vorbehalt zu leisten, um Mahn- oder Inkassoverfahren zu vermeiden. Ein frühzeitiger Kontakt mit Netzbetreibern sei sinnvoll, „auch wenn manche die Erstattung verweigern werden“.

Ist Ihre Gasheizung noch zukunftssicher?
Holen Sie sich Beratung von regionalen Fachfirmen!
Anbieter finden

Jetzt Heizungsbauer in Ihrer Nähe finden und direkt anfragen!