Solarspeicher bis 2029 von doppelten Netzentgelten befreit
Die Frist zur Solarspeicher-Befreiung von doppelten Netzentgelten wird von 2026 auf 2029 verlängert. Die Erleichterung wurde im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen.
Künftig sollen Speicher 20 Jahre lang nicht doppelt mit Netzentgelten belastet werden, wenn sie bis 2029 in Betrieb genommen werden. Damit wurde die Frist um bis zu drei Jahre verlängert – bisher war als Stichtag der 4. August 2026 festgelegt. Die Erleichterung für den Betrieb von Solarspeichern wurde im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Die Verantwortung für die Ausgestaltung der Netzentgelte soll nach dem Bundestagsbeschluss der Bundesnetzagentur zufallen.
Die mögliche Doppelbelastung ergäbe sich daraus, dass Solarspeicher gleichzeitig wie Verbraucher und Erzeuger behandelt werden würden. Ohne die Befreiung würden Netzentgelte anfallen, wenn der Strom zuerst ins Netz eingespeichert wird und dann wieder an die Endverbrauchsstelle ausgeliefert wird.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) äußerte sich in einer Pressemitteilung gespalten zum Bundestagsbeschluss:
„Wir begrüßen die jüngsten Erleichterungen, da damit eine drohende Blockade systemdienlicher Speicher-Geschäftsmodelle gelöst wird. Bedauerlich ist allerdings, dass sich der Bundestag nicht zu einer dauerhaften Entfristung durchringen konnte."