Logo von Aroundhome mit der Tagline "Denn es ist Ihr Zuhause."Aroundhome Logo
Fachfirma finden
Ratgeber

Photovoltaik

Solarpaket: Änderungen bei Schutzprüfungen für PV-Anlagen

30.05.2024, 13:57 Uhr

2 min

Claudia Mühlbauer

Mit dem Solarpaket I ändern sich die Anforderungen an den Netzanschluss von PV-Anlagen und an die Prüfung von Schutzeinrichtungen.

Nahaufnahme des Technikers in Arbeitshandschuhen, der eine Photovoltaikanlage unter blauem Himmel mit Wolken installiert

Das am 16. Mai in Kraft getretene Solarpaket I des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bringt einige Änderungen für den Netzanschluss von Photovoltaikanlagen mit sich. Bisher mussten PV-Anlagen ab einer installierten Leistung von 135 kW umfassende Schutzprüfungen durchlaufen. Nach den neuen Regelungen ist für viele Anlagen keine Konformitätserklärung nach VDE-AR-N 4110 mehr notwendig. Auch müssen Besitzer:innen neuer PV-Anlagen erst ab einer Gesamtleistung von 270 kW eine sogenannte übergeordnete Entkupplungsschutzeinrichtung und deren Prüfung nachweisen.

Prüfung von Schutzeinrichtungen generell empfehlenswert

„Die Prüfung von Schutzeinrichtungen ist aber grundsätzlich für alle Anlagen empfehlenswert, um einen zuverlässigen und sicheren Betrieb zu gewährleisten“, erklärt Florian Schnitzlbaumer von TÜV SÜD. Schutzeinrichtungen helfen, etwa defekte Isolierungen oder Schaltgeräte, die Kurzschlüsse im Netz verursachen können, zu erkennen. Beim Auftreten eines Fehlers schützen sie sowohl die PV-Anlage als auch das Stromnetz. „Wenn der Schutz falsch eingestellt ist oder nicht funktioniert, können Schutzabschaltungen ausbleiben oder unnötig ausgelöst werden“, sagt Schnitzlbaumer.

Das Team von TÜV SÜD nutzt spezielle Prüfgeräte, um die Schutzeinrichtungen von PV-Anlagen zu testen. Diese Geräte simulieren mögliche Fehlerzustände, wodurch Schutzeinrichtungen schnell und effektiv überprüft werden können. Infolgedessen können PV-Anlagen schneller in Betrieb genommen werden und die regelmäßige Überprüfung führt zu geringeren Ausfallzeiten.

Wiederkehrende Prüfung vorgeschrieben

Eine Schutzprüfung muss nicht nur bei der Inbetriebnahme einer PV-Anlage vorgenommen werden, sondern in der Regel alle vier Jahre. Schnitzlbaumer erklärt, dass Betreiber:innen in mehrfacher Hinsicht von den TÜV-Prüfungen profitieren können: „Sie kommen ihrer Prüfpflicht nach, identifizieren Fehler an Betriebsmitteln, verbessern die Sicherheit und Verfügbarkeit ihrer Anlagen und leisten damit auch einen Beitrag für eine zuverlässige Stromversorgung.“

Energieeffizientes Wohnen
Photovoltaik
Solaranlage
Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
Claudia Mühlbauer ist seit vier Jahren Editor bei Aroundhome und versorgt unsere Leser:innen mit hilfreichen News, Artikeln und Ratgebern zu den Themen Immobilienverkauf und Solaranlagen. Sie interessiert sich vor allem für Förderungen, die größere Projekte rund ums Haus erschwinglicher machen.
© ADRIAN ASSALVE | © Getty Images/iStockphoto - in4mal | © Getty Images/iStockphoto - sbayram | © GettyImages - anatoliy_gleb