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Photovoltaik

„Solarpaket 1“ verzögert sich wohl bis Ende März

17.01.2024, 14:25 Uhr

2 min

Claudia Mühlbauer

Der beschlossene Entwurf für das „Solarpaket 1“ soll im Bundestag voraussichtlich bis Ende Februar behandelt werden. Der Bundesrat könnte Ende März zustimmen.

Nahaufnahme mehrerer Photovoltaikmodule auf einem Schrägdach bei blauem Himmel mit einigen Wolken

Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegte Entwurf für das „Solarpaket 1“ ist bereits am 16. August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen worden. In der Sitzungswoche vom 19. bis 23. Februar soll sich der Bundestag nun abschließend mit den weiteren Maßnahmen zur Steigerung des Photovoltaik-Ausbaus befassen. Die Zustimmung des Bundesrats könnte anschließend am 22. März erfolgen. Ursprünglich sollte das angepasste Erneuerbare-Energien-Gesetz schon zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Haushaltsberatungen infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hatten die Planung allerdings durcheinandergebracht. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte bereits nach dem Beschluss im vergangenen Jahr betont:

„Wir brauchen mehr Tempo und weniger Bürokratie beim Solarausbau und genau das setzen wir mit dem Solarpaket um. Wir müssen das Tempo verdreifachen und bis 2026 auf einen jährlichen Zubau von 22 GW kommen um unsere Ausbauziele zu erreichen.“

Niedrigere Zugangsvoraussetzungen für Balkon-PV

Durch die Maßnahmen des Solarpakets soll die wirtschaftliche Teilhabe an der Energiewende vereinfacht und gefördert werden. Ein wesentlicher Inhalt ist die Erleichterung der Nutzung von Steckersolargeräten – auch als Balkonkraftwerke bekannt. Für die Installation soll künftig nur noch eine vereinfachte Meldung im Marktstammdatenregister nötig sein, die Meldung beim Netzbetreiber soll entfallen. Vorhandene Zähler können laut dem Entwurf des BMWK übergangsweise weitergenutzt werden. Ein Zweirichtungszähler oder ein intelligentes Messsystem entfällt als Voraussetzung für den Anschluss eines Steckersolargeräts.

Vereinfachtes Netzanschlussverfahren für private Dachanlagen

Um den Ausbau von Dachanlagen zu beschleunigen, soll das bestehende vereinfachte Netzanschlussverfahren zukünftig auch für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp gelten, anstatt bisher nur für solche bis 10,8 kWp. Daneben strebt das BMWK eine Vereinfachung des Zugangs zur Direktvermarktung für kleinere Photovoltaikanlagen an. Die Vorgaben zur technischen Ausstattung bei Anlagen bis 25 kWp sollen gelockert werden. Die Steuerbarkeit ist laut Gesetzesentwurf nicht zwingend erforderlich, kann aber zwischen Anlagenbetreiber:innen und dem Direktvermarkter vereinbart werden. Ziel ist eine Kostensenkung für die optionale Direktvermarktung bei kleineren Anlagen.

Resilienz-Bonus für deutsche Solar-Hersteller

Bestandteil des aktuellen Solarpakets soll laut den Grünen auch ein Resilienz-Bonus werden. Diesen will Bundeswirtschaftsminister Habeck deutschen Solar-Herstellern gewähren, um sie vor chinesischer Billigkonkurrenz zu schützen: „Ich halte es für wichtig, dass Deutschland mindestens Grundanteile eigener Produktion hat“, sagte der Minister gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Angesichts einer starken Importabhängigkeit müssten die Wertschöpfung, Arbeitsplätze und die Versorgungssicherheit beachtet werden.

Der Plan stößt allerdings auf Widerstand seitens der FDP, die am Dienstag ihre Zustimmung zu dem Vorhaben verweigerte. Die FDP argumentiert, Habeck habe noch keinen Finanzierungsvorschlag vorgelegt, während die Grünen darauf hinweisen, dass dies aus dem Klima- und Transformationsfonds problemlos möglich sei und im ersten Jahr nur ein zweistelliger Millionenbetrag für die Bonuszahlungen anfallen würde.

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Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
Claudia Mühlbauer ist seit vier Jahren Editor bei Aroundhome und versorgt unsere Leser:innen mit hilfreichen News, Artikeln und Ratgebern zu den Themen Immobilienverkauf und Solaranlagen. Sie interessiert sich vor allem für Förderungen, die größere Projekte rund ums Haus erschwinglicher machen.
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