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Photovoltaik-Ausbau

Solarpaket 1 beschlossen: Das ändert sich für Eigentümer:innen

30.04.2024, 20:26 Uhr

2 min

Lina Strauss

Die Bundesregierung hat das Solarpaket 1 beschlossen und damit auch Vereinfachungen für private Solaranlagen durchgesetzt.

Solarmodul auf sonniger Dachterrasse

Nach Einigung der Ampelfraktion über die letzten Fragen im sogenannten Solarpaket 1 haben Bundestag und Bundesrat das Gesetzespaket beschlossen. Damit soll das Ziel des Pariser Klimaabkommens erfüllt und bis 2035 eine weitgehend klimaneutrale Stromversorgung erreicht werden. Im Solarpaket 1 wurden neue Anreize für die Installation von Solaranlagen verankert, von denen sowohl der Gewerbe- und Industriesektor als auch Betreiber:innen kleiner privater Solaranlagen profitieren. Hauseigentümer:innen, die eine Solaranlage oder ein Balkonkraftwerk installieren wollen, können sich vor allem über weiteren Bürokratieabbau freuen.

Vereinfachungen für Photovoltaik auf Wohngebäuden

Mit dem Solarpaket 1 wurde ein neues, bürokratiearmes Modell für gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt. Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen innerhalb eines Gebäudes werden von bestimmten Pflichten befreit, insbesondere der Reststromlieferung. Außerdem können zum Grundstück gehörende Nebenanlagen für die Installation von PV-Anlagen sowie Stromspeicher genutzt werden.

Bürokratieabbau bei Balkonkraftwerken

Die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken wird durch das Solarpaket 1 vereinfacht. Demnach entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister wird auf wenige Daten reduziert. Zudem ist vorübergehend auch ohne Zweirichtungszähler die Inbetriebnahme möglich, wenn übergangsweise alte rückwärtsdrehende Zähler genutzt werden. Darüber hinaus werden in technischen Normen weitere Vereinfachungen wie zum Beispiel der Anschluss an normale Steckdosen geregelt.

Weitere Verbesserungen und Vereinfachungen für private Anlagen

Das Solarpaket 1 enthält folgende weitere Regelungen für den Photovoltaik-Ausbau, von denen Hauseigentümer:innen profitieren können:

  • Die Regelungen für das sogenannte Repowering für eine Erneuerung von bestehenden Dachanlagen wurden vereinfacht. So ist nun zum Beispiel das Nachrüsten mit effizienteren Modulen unabhängig von Schäden möglich.

  • Die Abrechnung der geringen Stromverbräuche für Wechselrichter bei Volleinspeiseanlagen soll künftig vereinfacht werden, indem sie zum Beispiel über bestehende Stromlieferverträge erfolgen kann.

  • Die Mieterstromregelungen werden vereinfacht, sodass zum Beispiel auch die Förderung von Mieterstrom auf Nebenanlagen wie Garagen möglich ist.

  • Die technischen Vorgaben bei der Direktvermarktung von PV-Anlagen bis 25 kW werden gelockert, während die optionale Direktvermarktung bei so kleinen Anlagen günstiger wird.

  • Der Stichtag für die Installation von Solaranlagen auf Gebäuden im Außenbereich wird auf den 1. März 2023 verschoben.

  • Die geltenden Vorschriften für die Weiterbetreibung von PV-Anlagen, die ihr Förderende erreicht haben, werden um 5 Jahre ausgedehnt.

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Lina Strauss, Online-Redakteurin
Lina Strauss
Lina Strauss ist seit über einem Jahr bei Aroundhome und hilft unseren Leser:innen mit ihren Artikeln dabei, die wichtigsten Infos zu allen Themen rund ums Haus auf einen Blick zu finden. Ihr Interesse liegt vor allem bei zukunftsweisenden Themen aus dem Energie- und Immobiliensektor.
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