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Schon gewusst? So helfen die Verbraucherzentralen bei Energieschulden

Lesezeit: 6 min Claudia Mühlbauer

Hohe Strom- und Heizkosten belasten Eigenheimbesitzer:innen oft massiv. Die Verbraucherzentralen prüfen Rechnungen, klären rechtliche Fragen und zeigen Wege auf, offene Zahlungen zu regeln. Damit helfen sie dabei, Energieschulden vorzubeugen und auch bestehende Schulden zu bewältigen.

Nahansicht eines Stromzählers

Wenn Energiekosten zur Belastung werden

Auch wenn sich die Energiepreise nach der Krise etwas beruhigt haben, kämpfen viele Eigenheimbesitzer:innen weiterhin mit hohen Heiz- und Stromkosten. Eine unerwartete Nachzahlung von mehreren hundert Euro oder steigende monatliche Abschläge reichen oft schon aus, um das Haushaltskonto ins Wanken zu bringen. Im schlimmsten Fall drohen Strom- oder Gassperren.

Auch gibt es häufige Unsicherheit bei Abrechnungen: Manche Rechnungen sind fehlerhaft oder schwer verständlich, sodass Verbraucher:innen zu viel zahlen oder nicht nachvollziehen können, wie sich Nachzahlungen zusammensetzen. Oft erkennen Haushalte nicht, dass ihnen eigentlich Entlastungen zustehen. Diese Überforderung führt nicht selten dazu, dass Zahlungen verschoben oder gar nicht geleistet werden, was schnell zu Energieschulden führen kann.

Genau hier setzt die Energieschuldenberatung der Verbraucherzentralen an. Sie ist ein niedrigschwelliges Angebot, das Ratsuchenden hilft, den Überblick zurückzugewinnen – sei es durch die Prüfung von Unterlagen, durch rechtliche Einordnung oder durch Hilfestellung im Umgang mit Energieversorgern. Sie zeigt erste Schritte auf, wie offene Posten geregelt werden können, noch bevor aus Unsicherheit und Rückständen ein akuter Schuldenfall wird. Bestehen bereits Schulden, unterstützt sie Ratsuchende dabei, diese zu bewältigen und finanziell wieder auf Kurs zu kommen.

Dürfen Strom und Gas einfach abgestellt werden?

Sowohl Strom als auch Gas dürfen von Versorgern abgestellt werden, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden. Das passiert allerdings nicht überraschend von heute auf morgen, sondern muss mindestens 4 Wochen zuvor schriftlich angekündigt werden. Spätestens 8 Tage vor dem Sperrtermin folgt eine weitere Mitteilung mit dem genauen Datum. Voraussetzung ist außerdem, dass der Zahlungsrückstand mindestens 100 Euro beträgt. 

Bevor es so weit kommt, muss der Versorger Ratenzahlungen oder andere Lösungen anbieten. In besonderen Härtefällen – etwa wenn kleine Kinder im Haushalt leben, Pflegebedürftige betroffen sind oder gesundheitliche Risiken bestehen – darf eine Sperre nicht ohne Weiteres durchgeführt werden. Wer frühzeitig reagiert und Hilfe in Anspruch nimmt, kann eine Strom- oder Gassperre in den meisten Fällen verhindern.

Welche Unterstützung bieten die Verbraucherzentralen an?

Hauptsächliches Ziel der Energieschuldenberatung ist es, den Überblick über Kosten und offene Zahlungen zurückzugewinnen und Lösungen aufzuzeigen, bevor sich finanzielle Probleme verschärfen. Die Verbraucherzentralen unterstützen Eigenheimbesitzer:innen unter anderem durch folgende Leistungen:

  • Prüfung von Rechnungen und Abschlägen: Die Berater:innen überprüfen, ob die Abrechnungen korrekt sind, ob staatliche Entlastungen berücksichtigt wurden und ob Nachzahlungen nachvollziehbar sind.

  • Unterstützung bei Zahlungsrückständen: Ratsuchende erhalten Hilfe bei der Vereinbarung von Ratenzahlungen oder Stundungen mit dem Energieversorger.

  • Erste rechtliche Orientierung: Bei fehlerhaften Rechnungen oder unzulässigen Preiserhöhungen erhalten Verbraucher:innen eine rechtliche Einschätzung ihrer Situation.

  • Individuelle Beratung und Maßnahmenplan: Gemeinsam werden Schritte erarbeitet, wie offene Posten geregelt und Energieschulden abgebaut werden können.

  • Tipps zum Energiesparen: Sie erhalten Hinweise, wie Energieverbrauch und Kosten im Haushalt reduziert werden können, um zukünftige Schulden zu vermeiden.

Die Beratung ist oft kostenlos und kann telefonisch, online oder vor Ort in Anspruch genommen werden. Dadurch erhalten Eigenheimbesitzer:innen nicht nur schnelle Hilfe bei akuten Schulden, sondern lernen auch Strategien, um ihre Energiekosten dauerhaft besser im Griff zu behalten.

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Wo gibt es eine Energieschuldenberatung?

Die Energieschuldenberatung wird in vielen Bundesländern direkt von den Verbraucherzentralen angeboten. Daneben gibt es auch Beratungsangebote zu Versorgungssperren im Bereich Strom, Gas und Fernwärme.

Bundesland

Kontakt

Berlin

Energieschuldenberatung unter 030 / 21 48 52 02 oder per E-Mail an energieschulden@vz-bln.de

Bremen

Energiebudgetberatung und Infos zur Energiesperren-Kampagne Zappenduster! unter 0421 / 16 07 77 oder 0471 / 2 61 94

Hamburg

Schuldnerberatung unter 040/24 83 21 09

Hessen

Energieschuldenberatung unter 06142 / 941 90 10 und Hotline zu steigenden Energiepreisen unter 069 / 97 19 40 247

Niedersachsen

Beratung zu Energiesperren auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Beratung zu Energiesperren unter 0211 / 54222211

Rheinland-Pfalz

Energiekostenberatung unter 0800 / 607 57 00

Saarland

Energieschuldenberatung unter 0681 / 417 26 62 oder per E-Mail an stromhelfer@vz-saar.de

Sachsen

Schuldner- und Insolvenzberatung in Leipzig unter 0341 / 26 10 50

Schleswig-Holstein

Schuldner- und Insolvenzberatung im Kreis Segeberg unter 04551 / 90 84 40 oder 04191 / 72 27 40

Sachsen-Anhalt

Schuldner- und Insolvenzberatung unter 0345 / 298 03 73 oder per E-Mail an bst.schuldner@vzsa.de; Servicehotline für weitere Energiethemen unter 0345 / 292 78 00

Thüringen

Telefonische Kurzberatung bei drohenden Energiesperren und zu Vertragsfragen unter 0361 / 555 14 78; Beratungstermine zu Energieverträgen oder zum Energieeinsparen unter 0361 / 555 14 0

In allen Bundesländern können Verbraucher:innen bei rechtlichen Problemen mit Energieversorgern eine juristische Beratung der Verbraucherzentralen in Anspruch nehmen.

Die im Frühjahr 2024 gestartete Energieschuldenberatung Ost in Berlin-Lichtenberg soll 2026 eingestellt werden. Grund sind knappe Haushaltsmittel und Sparvorgaben des Landes. Andere Angebote der Verbraucherzentrale Berlin zur Energieschuldenberatung, etwa in Reinickendorf und Moabit, bleiben bestehen.

So läuft die Beratung bei der Verbraucherzentrale ab

Die Energieschuldenberatung der Verbraucherzentralen ist darauf ausgelegt, den Ratsuchenden einfach und unkompliziert zu helfen. Der Ablauf lässt sich in mehreren Schritten zusammenfassen:

  1. Kontaktaufnahme: Ratsuchende können telefonisch, online oder direkt vor Ort einen Termin vereinbaren. Bereits beim ersten Kontakt erhalten sie Hinweise, welche Unterlagen vorbereitet werden sollten.

  2. Unterlagen sammeln: Dazu gehören Strom- oder Gasrechnungen, Nachweise über Abschlagszahlungen, Zählerstände und Schriftverkehr mit dem Energieversorger.

  3. Prüfung der Unterlagen: Fachberater:innen überprüfen die Rechnungen auf Fehler, Unstimmigkeiten oder fehlende Berücksichtigung staatlicher Entlastungen.

  4. Analyse und Beratung: Die Berater:innen geben eine verständliche Einschätzung der Situation, erklären Rechte und Pflichten und ordnen rechtliche Aspekte ein, falls erforderlich.

  5. Maßnahmenplan: Konkrete Schritte, wie offene Posten geregelt, Ratenzahlungen vereinbart oder weitere Hilfen beantragt werden können, werden erarbeitet.

  6. Begleitung bei der Umsetzung: Auf Wunsch unterstützen die Berater:innen auch bei der Kommunikation mit dem Energieversorger, um Zahlungsrückstände zu klären und Energieschulden abzubauen.

5 Tipps, um Energieschulden vorzubeugen

Neben der direkten Unterstützung durch die Energieschuldenberatung können Eigenheimbesitzer:innen selbst aktiv werden, um finanzielle Belastungen zu reduzieren und künftige Rückstände zu vermeiden.

  • Zählerstände regelmäßig selbst kontrollieren: Wer die eigenen Strom- und Gaszähler im Blick behält, erkennt frühzeitig ungewöhnliche Verbrauchsspitzen.

  • Energieverbrauch dokumentieren: Eine einfache Übersicht über monatliche Kosten und Verbrauch kann helfen, Entwicklungen zu erkennen und bei Bedarf Maßnahmen zu ergreifen.

  • Rechnungen und Abrechnungen systematisch ablegen: Auch kleinere Unterlagen wie Abschlagsquittungen oder Zahlungsbestätigungen erleichtern spätere Prüfungen und Nachweise gegenüber dem Energieversorger.

  • Informationen zu Entlastungen im Blick behalten: Auch wenn Preisbremsen oder andere staatliche Hilfen aktuell nicht greifen, lohnt es sich, gesetzliche Änderungen regelmäßig zu prüfen.

  • Frühzeitig bei Unsicherheiten nachfragen: Schon bei kleinen Unklarheiten lohnt ein kurzer Kontakt zur Verbraucherzentrale, bevor sich Probleme verschärfen.

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