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Eigenheim in Gefahr: So greift das Sozialamt bei hohen Pflegeheimkosten zu

Lesezeit: 2 min Claudia Mühlbauer

Hohe Pflegeheimkosten bringen viele Betroffene in finanzielle Schwierigkeiten. In bestimmten Fällen kann das Sozialamt sogar den Verkauf der Immobilie verlangen, um die Kosten zu decken.

Rollstuhl in hellem, modernem Raum vor einer Treppe mit Holzstufen und bodentiefen Fenstern

Übersteigen die Kosten für ein Pflegeheim die Rente älterer Menschen, kann das Sozialamt unter bestimmten Umständen auf deren Eigenheim zugreifen. Der Grund: Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegeheimkosten – den verbleibenden Eigenanteil müssen die Betroffenen selbst tragen. Reichen die Alterseinkünfte und das Vermögen der betroffenen Person nicht aus, tritt das Sozialamt ein und übernimmt die restlichen Kosten als „Hilfe zur Pflege“. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es aber auch den Verkauf der Immobilie verlangen und den Erlös zur Deckung der Pflegeheimkosten nutzen. Potenzielle Erb:innen gehen in diesem Fall leer aus.

Ausnahme bei verbleibenden Angehörigen möglich

Leben Familienmitglieder wie Ehepartner:innen, minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige weiterhin in der Immobilie, ist der Zugriff durch das Amt meist nur nach deren Tod oder ihrem Umzug möglich. Zuvor kann das Sozialamt keinen Verkauf verlangen. Allerdings wird geprüft, ob das Haus für die Anzahl der Bewohner:innen noch angemessen ist. Ist es überdimensioniert, kann das Sozialamt unter Umständen den Verkauf verlangen, auch wenn noch Angehörige dort wohnen. Die Angemessenheit wird im Einzelfall beurteilt.

Übernimmt das Sozialamt die Pflegeheimkosten, wird dieser Betrag häufig als Darlehen gewährt. Zur Sicherung wird eine Grundschuld auf der Immobilie eingetragen. Dadurch können die Kosten für die Unterbringung im Heim später zurückgefordert werden.

Frühzeitige Schenkung als Vorsorge

Um einen späteren Zwangsverkauf zu vermeiden, können Eigentümer:innen ihre Immobilie zu Lebzeiten an ihre Kinder verschenken. Entscheidend ist dabei die 10-Jahresfrist: Erfolgt die Schenkung weniger als 10 Jahre vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit oder dem Antrag auf Sozialhilfe, kann das Sozialamt sie rückwirkend anfechten. Dann kann es die Immobilie zur Deckung der Pflegekosten verwerten.

Eigenbeteiligung übersteigt Alterseinkünfte deutlich

Im Bundesdurchschnitt liegt der Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz im ersten Jahr bei etwa 3.108 Euro pro Monat. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer im Heim sinkt der selbst zu leistende Teil, während der Zuschuss der Pflegeversicherung prozentual ansteigt. Die meisten Rentner:innen verfügen jedoch über deutlich geringere Alterseinkünfte. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales lagen sie 2023 durchschnittlich bei 1.910 Euro pro Monat. Dazu zählten neben der gesetzlichen Rente auch private Renten und Mieteinnahmen. Die finanzielle Lücke ist damit für die Mehrheit der Pflegebedürftigen erheblich.

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