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Rentenpaket beschlossen: Die Neuerungen auf einen Blick

Lesezeit: 3 min Claudia Mühlbauer

Der Bundestag hat über die Neuausrichtung des Rentensystems abgestimmt. Was zu Rentenniveau, Aktivrente & Finanzierung beschlossen wurde.

Nahaufnahme der Hände einer älteren Frau, die auf einem Taschenrechner tippt

Mit 319 Ja-Stimmen hat der Bundestag ein umfangreiches Gesetzespaket beschlossen, das mehrere Bereiche des Rentensystems betrifft. Vor der Abstimmung hatte es intensive Debatten innerhalb der Unionsfraktion gegeben. Die Beratung im Bundesrat ist für den 19. Dezember geplant. Legt er keinen Einspruch ein, treten die Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Haltelinie sichert Rentenniveau

Das Rentenniveau soll bis einschließlich der Rentenanpassung am 1. Juli 2031 bei mindestens 48 Prozent des Durchschnittslohns stabil bleiben. Diese sogenannte Haltelinie sorgt dafür, dass Renten nicht langsamer steigen als Löhne und Rentner:innen am allgemeinen Wohlstandsgewinn teilhaben. Ohne diese Regelung könnte das Niveau bis 2040 auf 45 Prozent sinken.

Die Stabilisierung führt laut Rentenversicherungsbericht dazu, dass Altersbezüge im Jahr 2031 etwa 1,92 Prozent höher ausfallen als es ohne Reform der Fall wäre. Für eine Rentnerin mit 1.500 Euro Rente pro Monat entspricht das zusätzlich etwa 30 Euro. Die Haltelinie könnte den Bundeshaushalt bis 2039 mit 122 Milliarden Euro belasten.

Mütterrente III: Gleichstellung für Eltern

Mit der Mütterrente III werden Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um 6 Monate ausgeweitet, insgesamt auf 3 Jahre. Damit soll eine vollständige rentenrechtliche Gleichstellung erreicht werden. Etwa zehn Millionen Eltern werden voraussichtlich von der Regelung profitieren. Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, steigt die monatliche Rente um etwa 20 Euro. Die Kosten dafür werden bis 2039 auf 62,7 Milliarden Euro geschätzt.

Obwohl sie bereits ab 1. Januar 2027 greifen soll, wird die Mütterrente III von der Rentenversicherung erst mit Beginn des darauffolgenden Jahres technisch umgesetzt. Rentner:innen mit entsprechendem Anspruch auf die Erhöhung erhalten eine rückwirkende Zahlung über einen Zuschlag.

Aktivrente: Anreize für längeres Arbeiten

Die Aktivrente macht Weiterarbeit über die gesetzliche Regelaltersgrenze hinaus attraktiver. Arbeitnehmer:innen können dann bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei verdienen, maximal 24.000 Euro jährlich. Ausgenommen sind Beamt:innen, geringfügig Beschäftigte, Freiberufler:innen ohne Sozialversicherungspflicht sowie selbstständige Land- und Forstwirt:innen. Das steuerfreie Einkommen unterliegt zudem nicht dem Progressionsvorbehalt. Der Steuersatz auf das restliche Einkommen wird dementsprechend nicht beeinflusst.

Die Aktivrente soll ab 2026 gelten und führt zu spürbar höheren Nettogehältern bei weiterarbeitenden Rentner:innen. Gleichzeitig entgehen dem Staat dadurch Steuereinnahmen von etwa 890 Millionen Euro.

Betriebliche Altersvorsorge wird gestärkt

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) soll durch die Weiterentwicklung der Sozialpartnermodelle gestärkt werden. Diese Modelle beruhen auf Tarifverträgen, sollen künftig jedoch auch für nicht tarifgebundene Unternehmen geöffnet werden. Dabei einigen sich Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen in einer Branche darauf, dass Unternehmen nur die monatlichen Rentenbeiträge garantieren, nicht aber die spätere Rentenhöhe.

Daneben wird die automatische Entgeltumwandlung (Opting-out) auf Betriebsebene erleichtert. Beschäftigte zahlen dabei automatisch einen Teil ihres Lohns in die betriebliche Rente ein. Ein Ausscheiden ist auf Wunsch jederzeit möglich. Das senkt Hürden für Unternehmen und fördert die Teilnahme an der Vorsorge. Für Beschäftigte mit geringem Einkommen steigen die Förderbeträge.

Kosten und Finanzierung

Die Ausgaben für das Rentenpaket trägt vollständig der Bundeshaushalt. Ab 2028 werden zunächst zehn Milliarden Euro pro Jahr veranschlagt. Bis 2030 soll der Betrag auf jährlich 12,6 Milliarden Euro und bis 2039 auf rund 18,4 Milliarden Euro steigen. Der größte Anteil entfällt dabei auf die Sicherung des Rentenniveaus.

Durch die Finanzierung aus Steuermitteln sollen die Beitragssätze von Arbeitnehmer:innen nicht zusätzlich steigen. Bis 2027 bleibt der Beitragssatz voraussichtlich bei 18,6 Prozent stabil. 2028 steigt er laut den Berechnungen auf 19,8 Prozent, bis 2030 auf 20,1 Prozent und bis 2039 auf 21,2 Prozent.

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