Renten steigen ab Juli 2025 – Pflegebeiträge schmälern das Plus
Ab Juli 2025 steigen die Renten in Deutschland um 3,74 Prozent – das Plus fällt jedoch wegen rückwirkend erhöhter Pflegeversicherungsbeiträge zunächst geringer aus.
Ab dem 1. Juli 2025 erhalten rund 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland eine Erhöhung ihrer Rentenzahlungen um 3,74 Prozent. Doch das zusätzliche Geld wird auf dem Konto vieler nicht so deutlich zu spüren sein wie erwartet. Grund dafür sind rückwirkend höhere Beiträge zur Pflegeversicherung, die das Plus zunächst spürbar verringern.
Bereits im Januar stieg der Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,4 auf 3,6 Prozent. Abgezogen wurde der höhere Beitrag jedoch bislang nicht. Stattdessen wird im Juli einmalig ein zusätzlicher Beitrag von 1,2 Prozent der Monatsrente einbehalten, um die seit Jahresbeginn geltende Beitragserhöhung zur Pflegeversicherung nachträglich auszugleichen. Insgesamt ergibt sich damit im Juli ein Beitragssatz von 4,8 Prozent.
Regulärer Beitrag zur Pflegeversicherung ab August
Ab August wird der neue reguläre Beitragssatz von 3,6 Prozent monatlich von der Rente abgezogen. Rentnerinnen und Rentner zahlen diesen Beitrag vollständig selbst, während bei Erwerbstätigen die Kosten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt werden. Deshalb wird der volle Beitrag direkt von der ausgezahlten Rente abgezogen. Erst ab August wird auch die angekündigte Rentenerhöhung von 3,74 Prozent vollständig und ohne Abzüge ausgezahlt.
Der Grund für die rückwirkende Nachzahlung liegt darin, dass die Erhöhung der Pflegebeiträge nicht früher im Jahr umgesetzt werden konnte. Die Deutsche Rentenversicherung erklärte, dass für eine solche Anpassung eine verlässliche rechtliche Grundlage notwendig sei, die erst im Juli vorliegt.
Kinderzahl beeinflusst Beitrag zur Pflegeversicherung
Der Pflegeversicherungsbeitrag ist nicht für alle Rentnerinnen und Rentner gleich hoch – entscheidend ist die Anzahl der Kinder. Je mehr Kinder, desto niedriger fällt der Beitrag aus.
Die Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte gilt dabei für alle unabhängig von der Zahl der Kinder.