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Private Speicher auf dem lukrativen Weg in den Strommarkt

Lesezeit: 3 min Claudia Mühlbauer

Private Haushalte könnten bald aktiv am Strommarkt teilnehmen – bislang ist das Großspeichern vorbehalten. Damit eröffnen sich neue Chancen, Solarstrom gewinnbringend zu nutzen.

Anlage für PV mit Wechselrichtern

Bisher dürfen Eigenheimbesitzer:innen ausschließlich Solarstrom aus der eigenen PV-Anlage ins öffentliche Netz einspeisen. Vom lukrativen Stromhandel, den Betreiber großer Batteriespeicher längst nutzen, sind Haushalte daher bislang ausgeschlossen. Das könnte sich nun ändern.

Mehr als fünffache Speicherkapazität in Haushalten

In deutschen Haushalten sind über 17 Gigawattstunden Batteriespeicherkapazität installiert, meist in Kombination mit Photovoltaikanlagen. Diese werden bislang fast ausschließlich für den Eigenverbrauch genutzt: tagsüber speichern sie überschüssigen Solarstrom, nachts wird er im Haus verbraucht.

Im Gegensatz dazu stehen etwa 3 Gigawattstunden Großspeicher in Deutschland, die aktiv am Stromhandel teilnehmen. Sie laden Strom bei niedrigen oder negativen Börsenstrompreisen und speisen ihn bei hohen Preisen wieder ins Netz ein. Davon profitieren die Betreiber finanziell und gleichzeitig stabilisiert das Verfahren das Stromnetz.

Bundesnetzagentur plant Marktzugang für Haushalte

Um künftig auch privaten Speichern die aktive Teilnahme am Strommarkt zu ermöglichen, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) kürzlich einen Vorschlag zur Festlegung „Marktintegration Speicher und Ladepunkte“ (MiSpeL) veröffentlicht. BNetzA-Präsident Klaus Müller erklärte dazu:

„Mit dieser Festlegung legen wir einen Grundstein für die Flexibilisierung der kleinen und großen Stromspeicher: Sie können sich künftig zugleich aktiv am Strommarkt beteiligen und weiterhin für die Optimierung des eigenen Verbrauchs verwendet werden. Bislang ging nur eines von beidem.”

Auch Elektroautos mit bidirektionalen Ladefunktionen sollen künftig wie stationäre Speicher behandelt werden. Gibt der Hersteller die Akkukapazität dafür frei, könnten E-Fahrzeuge nicht nur zum Laden, sondern auch zum Rückspeisen von Strom ins Netz genutzt werden und damit am Stromhandel teilnehmen.

Voraussetzungen: Smart Meter und dynamische Tarife

Damit Haushalte ihre Speicher für den Handel nutzen können, sind digitale Stromzähler nötig, die Ein- und Ausspeisung getrennt im Viertelstundentakt erfassen. Zusätzlich werden dynamische Stromtarife für den Bezug sowie Einspeisetarife über Direktvermarkter benötigt, die sich am Day-Ahead-Börsenpreis orientieren. Für die konkrete Umsetzung schlägt die BNetzA zwei Varianten vor:

Für die Abgrenzungsoption sind zwei Zweirichtungszähler erforderlich. Ein Zähler erfasst ausschließlich die Batterie, der andere den übrigen Stromfluss. Dadurch lässt sich für jede Viertelstunde exakt bestimmen, wie viel Strom in welche Richtung geflossen ist. Allerdings ist diese Lösung technisch aufwendig und bei Anlagen mit Hybridwechselrichtern oft gar nicht möglich.

Die Pauschaloption kommt dagegen mit einem einzigen Zähler aus, der lediglich den Gesamtstromfluss zwischen Haus und Netz misst. Dabei werden Standardwerte angesetzt: Pro installiertem Kilowatt Peak (kWp) werden 500 kWh Netzeinspeisung und 300 kWh Eigenverbrauch im Jahr angenommen. Diese Mengen gelten als förderfähig und erhalten die Marktprämie, die schon heute für die Direktvermarktung gezahlt wird – allerdings nur, wenn der Börsenpreis nicht negativ ist.

Auch für den Stromhandel sieht die Pauschaloption eine pragmatische Lösung vor: Liegt die jährliche Einspeisung über dem erwarteten PV-Ertrag, wird der Überschuss als zugekaufter Handelsstrom gewertet. Für diese Energiemengen würde das Netzentgelt entfallen.

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