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Neues Jahr, neue Regeln in der Pflege: Was ändert sich 2025?

01.11.2024, 11:43 Uhr

2 min

Claudia Mühlbauer

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dürfen sich 2025 auf positive Veränderungen freuen: Die Erhöhung bestehender Zuschüsse, flexiblere Nutzungsmöglichkeiten und eine längst überfällige Leistungserhöhung sollen dazu beitragen, den Alltag zu erleichtern. Wir zeigen Ihnen, welche konkreten Vorteile die Anpassungen mit sich bringen und wie sie die Pflege im Jahr 2025 beeinflussen werden.

Junge Frau schiebt älteren Mann im Rollstuhl

Überblick: Pflegeleistungen, die ab Januar 2025 erhöht werden

Im Jahr 2025 stehen wichtige Änderungen an, die sowohl die häusliche als auch die stationäre Pflege verbessern und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen entlasten sollen. Bereits 2023 wurden durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wichtige Weichen für diese Anpassungen gestellt, die auf die steigenden Lebenshaltungskosten und den damit verbundenen Druck auf Pflegebedürftige und ihre Familien eingehen.

Zum 1. Januar 2024 wurde bereits das Pflegegeld sowie die Leistungsbeträge für ambulante Sachleistungen um 5 Prozent erhöht. Im nächsten Schritt erfolgt zum 1. Januar 2025 ein allgemeiner Leistungszuwachs von 4,5 Prozent für die Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung, sowohl im häuslichen als auch im stationären Bereich. Diese Erhöhung ist in § 30 SGB 11 festgeschrieben und umfasst zahlreiche zentrale Pflegeleistungen. Dazu gehören:

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Anpassungen im Wohnraum, wie z. B. die Installation von Treppenliften oder Haltegriffen

  • Pflegegeld: Direkte finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige, die die Pflege selbst organisieren und erbringen

  • Pflegesachleistungen: Inanspruchnahme professioneller Pflegekräfte im Alltag

  • Entlastungsbetrag: Finanzielle Unterstützung für Angebote wie Tages- und Nachtpflege oder sonstige Hilfen im Alltag, die pflegebedürftigen Menschen Entlastung bringen

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Kostenübernahme für Verbrauchsmaterialien wie Desinfektionsmittel oder Schutzhandschuhe, die in der häuslichen Pflege benötigt werden

  • Verhinderungspflege: Unterstützung, wenn die reguläre Pflegeperson beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub verhindert ist

  • Kurzzeitpflege: Kostenübernahme für vorübergehende stationäre Pflege in einer Einrichtung, um pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen

  • Tages- und Nachtpflege: Teils stationäre Betreuung, um den Pflegebedürftigen eine strukturierte Pflegeumgebung zu bieten

  • Vollstationäre Pflege: Umfassende Betreuung in Pflegeeinrichtungen

  • Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung für betreute Wohngruppen: Finanzielle Unterstützung, um die gemeinschaftliche Pflege zu fördern und den Wohnraum anzupassen

  • Ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPA 2025: Förderung digitaler Pflegeanwendungen

Die nächste reguläre Erhöhung ist für Januar 2028 geplant. Diese Anpassung wird auf der Grundlage der allgemeinen Entwicklung von Preisen und Löhnen erfolgen, um sicherzustellen, dass die Leistungen weiterhin angemessen sind und den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung tragen.

Zuschüsse für Wohnumfeldverbesserungen

Für viele pflegebedürftige Menschen sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen entscheidend, um ihren Alltag zu erleichtern und ein sicheres Umfeld zu schaffen. Zu den Maßnahmen, die von der Pflegeversicherung finanziell unterstützt werden, gehört zum Beispiel die Installation eines Treppenlifts. Ab Januar 2025 steigt der Zuschuss von bisher 4.000 Euro auf 4.180 Euro pro Maßnahme. Diese Leistung steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und soll dabei helfen, das Wohnumfeld an die individuellen Bedürfnisse anzupassen.

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Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Pflegegeld und Pflegesachleistungen gehören zu den Kernleistungen, die von der Erhöhung profitieren. Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, die ihre Pflege überwiegend selbst organisieren, meist durch Angehörige oder Freunde. Es wird ab Pflegegrad 2 gewährt. Ab 2025 sind dafür folgende Erhöhungen vorgesehen:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro (vorher 332 Euro)

  • Pflegegrad 3: 599 Euro (vorher 573 Euro)

  • Pflegegrad 4: 800 Euro (vorher 765 Euro)

  • Pflegegrad 5: 990 Euro (vorher 947 Euro)

Auch die Vergütung für Pflegesachleistungen, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden, steigt zu Beginn des kommenden Jahres. Diese Leistungen sind für pflegebedürftige Menschen gedacht, die professionelle Unterstützung im Alltag benötigen. Sie umfassen zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, Mobilisation und Haushaltsführung. Pflegesachleistungen werden ab Pflegegrad 2 übernommen und können sowohl stundenweise als auch in Form von regelmäßigen Einsätzen in Anspruch genommen werden. Ab 2025 gelten folgende Zuschüsse:

  • Pflegegrad 2: 796 Euro (vorher 761 Euro)

  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro (vorher 1.432 Euro)

  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro (vorher 1.778 Euro)

  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro (vorher 2.200 Euro)

Anpassungen beim Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmitteln

Pflegebedürftige aller Pflegegrade können den monatlichen Entlastungsbetrag für Leistungen wie Tages- und Nachtpflege oder Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Dieser Betrag erhöht sich von bisher 125 Euro auf 131 Euro. Für Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel und Handschuhe, die in der häuslichen Pflege zum Verbrauch benötigt werden, stehen ab kommendem Jahr 42 Euro monatlich zur Verfügung. Aktuell liegt der Betrag noch bei 40 Euro.

Mehr Unterstützung bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Die Verhinderungspflege bietet ein finanzielles Budget für die zeitweise Ersatzpflege, sollte die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfallen. Dieses Angebot steht allen pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und ermöglicht die weitere Betreuung, wenn die Hauptpflegekraft nicht einsatzfähig ist. Ab 2025 erhöht sich das jährliche Budget für die Verhinderungspflege von 1.612 Euro auf 1.685 Euro.

Ältere Frau im Rollstuhl, die mit einer Pflegekraft in einem Park sitzt.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stellen eine liebevolle Betreuung sicher, wenn die reguläre Pflegeperson zeitweise ausfällt.

Die Kurzzeitpflege umfasst ein Budget für die vorübergehende stationäre Pflege, wenn eine häusliche Betreuung nicht möglich ist, etwa bei einer vorübergehenden Verschlechterung des Gesundheitszustands der pflegebedürftigen Person. Ab 2025 wird das Budget für die Kurzzeitpflege von 1.774 Euro auf 1.854 Euro jährlich angehoben, sodass Pflegebedürftige die Unterstützung erhalten, die sie in schwierigen Zeiten benötigen.

Neues Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 wird ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt. Das erleichtert die Inanspruchnahme dieser Leistungen, da pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 frei entscheiden können, wie sie das Budget nutzen. Das Jahresbudget beträgt 3.539 Euro und entspricht der Summe der bisherigen Einzelbudgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Eine wichtige Neuerung ist, dass die Voraussetzung entfällt, dass Verhinderungspflege erst nach sechs Monaten häuslicher Pflege in Anspruch genommen werden kann. Für junge Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt bereits seit dem 1. Januar 2024 ein vorgezogenes gemeinsames Jahresbudget. Ab Juli 2025 wird es ebenfalls auf 3.539 Euro erhöht.

Tages- und Nachtpflege & vollstationäre Pflege

Tagespflege und Nachtpflege sind teilstationäre Pflegeformen, bei denen die Pflege überwiegend zu Hause erfolgt, jedoch durch Aufenthalte in einer Einrichtung ergänzt wird. Die Tagespflege bietet tagsüber Betreuung und soziale Kontakte, während die Nachtpflege eine Versorgung in der Nacht gewährleistet. Diese Angebote entlasten pflegende Angehörige und fördern die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen. Die neuen monatlichen Beträge ab 2025 sind:

  • Pflegegrad 2: 721 Euro (vorher 689 Euro)

  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro (vorher 1.298 Euro)

  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro (vorher 1.612 Euro)

  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro (vorher 1.995 Euro)

In der vollstationären Pflege, also der Pflege in einem Pflegeheim, steigen die monatlichen Festbeträge ebenfalls. Je nach Pflegegrad ergeben sich die folgenden neuen Leistungen:

  • Pflegegrad 2: 805 Euro (vorher 770 Euro)

  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro (vorher 1.262 Euro)

  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro (vorher 1.775 Euro)

  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro (vorher 2.005 Euro)

Zusätzlich erhalten Pflegebedürftige einen prozentualen Zuschuss zu den Eigenanteilen der Pflegeheimkosten, der jedoch im Jahr 2025 nicht ansteigt.

Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung für Wohngruppen

Sowohl Wohngruppenzuschlag als auch Anschubfinanzierung sind wichtige finanzielle Unterstützungen für ambulant betreute Wohngruppen. Der Wohngruppenzuschlag ermöglicht die Finanzierung einer dauerhaften organisatorischen Präsenzkraft. 2025 steigt er für alle Pflegegrade von 214 Euro auf 224 Euro monatlich.

Die Anschubfinanzierung dient einmalig zur Anpassung des Wohnraums, um die Pflegebedingungen zu optimieren. Nächstes Jahr wird sie von 2.500 Euro auf 2.613 Euro pro Person angehoben. Diese Erhöhungen zielen darauf ab, die Qualität und Sicherheit der Pflege in den Einrichtungen weiter zu verbessern.

Gruppe von älteren Menschen, die einer jungen Pflegekraft zuhören

Ambulant betreute Wohngruppen bieten pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, in einer Gemeinschaft zu leben, während sie von Fachkräften unterstützt werden.

Ergänzende Unterstützungsleistungen für digitale Pflegeanwendungen

Die ergänzenden Unterstützungsleistungen (eUL) für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) fördern die Einführung und Nutzung von digitalen Lösungen im Pflegebereich. Diese Leistungen ermöglichen es beispielsweise ambulanten Pflegediensten, ihre Klienten gezielt in die Anwendung digitaler Pflegehilfen einzuweisen. Das soll einerseits die Pflegequalität verbessern und andererseits den Alltag erleichtern. Ab 2025 wird der monatliche Zuschuss für alle Pflegegrade von 50 Euro auf 53 Euro erhöht. Diese Anpassung unterstützt nicht nur die Implementierung digitaler Technologien, sondern trägt auch dazu bei, die Eigenständigkeit und Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen zu fördern.

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Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
Claudia Mühlbauer ist seit vier Jahren Editor bei Aroundhome und versorgt unsere Leser:innen mit hilfreichen News, Artikeln und Ratgebern zu den Themen Immobilienverkauf und Solaranlagen. Sie interessiert sich vor allem für Förderungen, die größere Projekte rund ums Haus erschwinglicher machen.

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