Neue Einspeisevergütung? Kein Grund, auf Solar zu verzichten
Photovoltaikbetreiber:innen bekommen seit dem 1. August 2025 eine niedrigere Einspeisevergütung, doch die Investition bleibt attraktiv. Bestehende Anlagen sind nicht betroffen.
Seit dem 1. August gilt für neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen eine geringere Einspeisevergütung. Die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Degression sieht vor, dass sich der Satz alle sechs Monate um ein Prozent verringert. Für bestehende Anlagen ändert sich nichts – sie erhalten weiterhin die bei der Inbetriebnahme zugesicherte Förderung über 20 Jahre.
Für PV-Anlagen, die zwischen dem 1. August 2025 und dem 31. Januar 2026 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Einspeisevergütungssätze:
Quelle: Bundesnetzagentur
Übliche PV-Anlagen bis 10 kW Leistung – wie sie häufig auf Einfamilienhäusern installiert sind – wurden bislang mit 7,94 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 12,60 Cent je kWh bei Volleinspeisung vergütet.
Kürzungen wirken sich nur marginal aus
Auch wenn die Einspeisevergütung leicht reduziert wurde, bleibt die Investition in eine PV-Anlage für Haushalte lohnend. In der Praxis fällt der Unterschied vergleichsweise gering aus.
Eine typische 10-kW-Anlage mit Speicher kann jährlich etwa 10.000 kWh Solarstrom erzeugen, von denen der Haushalt etwa 70 Prozent selbst verbraucht. Bei Inbetriebnahme vor dem 1. August wurde für die eingespeisten 3.000 kWh eine jährliche Vergütung von etwa 238,20 Euro erzielt. Wird die Anlage erst nach dem Stichtag in Betrieb genommen, sinkt der Betrag auf 235,80 Euro – ein Unterschied von lediglich 2,40 Euro pro Jahr. Bei einer Volleinspeisung liegt die Differenz bei etwa 13 Euro jährlich.
Trotz der Anpassung bleibt Solarstrom für private Haushalte daher eine rentable und nachhaltige Investition – nicht zuletzt dank gestiegener Strompreise und sinkender Kosten für Solartechnik.