Netzbetreiber können bald Wärmepumpen und Ladestationen drosseln
Die Bundesnetzagentur erlaubt den Netzbetreibern ab nächstem Jahr, den Strombezug von Wärmepumpen und Ladestationen zeitweise abzuregeln. Vollständige Abschaltungen sind nicht zulässig.
Ab Januar 2024 dürfen Netzbetreiber den Strombezug von Wärmepumpen und privaten Ladestationen für Elektroautos zeitweise drosseln, wenn dem Stromnetz eine akute Überlastung oder eine Beschädigung droht. Das gab die Bundesnetzagentur in einer Pressemitteilung am 27. November bekannt. Eine Leistung von mindestens 4,2 Kilowatt muss auch während der Drosselung zur Verfügung stehen. Damit können Wärmepumpen weiterbetrieben werden und Elektrofahrzeuge lassen sich innerhalb von etwa zwei Stunden für eine Fahrleistung von 50 Kilometern laden. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, äußerte sich dazu:
„Verbraucher werden Eingriffe meist kaum bemerken, da ein Basisbezug an Strom gesichert wird. Wenn Engpässe auftreten, muss das Netz ausgebaut werden. Darauf werden wir achten.“
Anschluss von Verbrauchseinrichtungen darf nicht mehr abgelehnt werden
Die Möglichkeit, den Strombezug zeitweise zu begrenzen, wird den Netzbetreibern aus einem bestimmten Grund eingeräumt: Ab 2024 darf der Anschluss von Wärmepumpen und privaten Ladepunkten nicht mehr abgelehnt oder verzögert werden. Bisher war das möglich, wenn es dadurch möglicherweise zu einer Überlastung des lokalen Stromnetzes kommen könnte. Die Erfassung des Netzzustands und die Entscheidung zur Drosselung der Stromzufuhr muss auf Basis von Echtzeitwerten geschehen. Die Bundesnetzbehörde spricht sich daher für eine zügige Digitalisierung der Niederspannungsnetze aus.
Entgeltreduzierung für Verbraucher:innen
Wer steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie eine Wärmepumpe oder eine Ladestation für das E-Auto betreibt, soll künftig ein geringeres Netzentgelt zahlen. Dabei ist einerseits ein pauschaler Rabatt, der vom jeweiligen Netzbetreiber festgelegt wird, möglich. Jährlich soll er zwischen 110 und 190 Euro (brutto) betragen. Alternativ kann der Arbeitspreis für die betreffenden Geräte um 60 Prozent reduziert werden. Verbraucher:innen, die sich für die erste Variante entscheiden, können ab 2025 zusätzlich ein zeitvariables Netzentgelt wählen. Seine Höhe richtet sich dann nach der typischen Netzauslastung zu bestimmten Zeiten am Tag.