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Mehr Rente, mehr Steuern? Die wichtigsten Änderungen für Ruheständler

Lesezeit: 3 min Claudia Mühlbauer

Ab Juli 2025 steigen die Renten – doch dadurch werden auch mehr Ruheständler steuerpflichtig. Die Bundesregierung plant, die Steuererklärung für Rentner:innen künftig zu vereinfachen.

Nahaufnahme der Hände einer älteren Person. Sie hält Euromünzen in der Hand.

Ab dem 1. Juli 2025 steigen die Renten um 3,74 Prozent. Damit fällt die Erhöhung höher aus als die Inflation. Doch mit dem Plus steigen für viele Ruheständler auch die steuerlichen Belastungen: Wer im Jahr 2025 mehr als 12.096 Euro Rente bezieht, muss grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben – unabhängig davon, ob am Ende tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen. Denn welcher Anteil der Rente versteuert werden muss, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab.

Neben dem allgemeinen Grundfreibetrag gibt es auch einen persönlichen Rentenfreibetrag, der vom Jahr des Renteneintritts abhängt. Wer beispielsweise 2020 in Rente gegangen ist, muss 80 Prozent seiner Rente versteuern – 20 Prozent bleiben dauerhaft steuerfrei. Bei einem Renteneintritt im Jahr 2025 liegt der steuerpflichtige Anteil bereits bei 85 Prozent. Wer ab dem Jahr 2058 in den Ruhestand tritt, muss die Rente zu 100 Prozent versteuern – der Freibetrag entfällt dann vollständig. Er wird bei Rentenbeginn einmalig festgelegt und bleibt auch bei späteren Rentenerhöhungen unverändert bestehen.

Wann eine Steuererklärung abgegeben werden muss

Der Rentenfreibetrag wird zum Grundfreibetrag addiert und ergibt so den Schwellenwert, ab dem eine Steuererklärung verpflichtend ist. Im Jahr 2025 liegt der allgemeine Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 12.096 Euro. Wer zum Beispiel einen Rentenfreibetrag von 6.000 Euro hat, kommt zusammen mit dem Grundfreibetrag auf 18.096 Euro steuerfreies Einkommen. Erst wenn das gesamte Jahreseinkommen darüber liegt, greift die Steuerpflicht.

Das Finanzportal Finanztip hat anhand des Rentenbeginns berechnet, ab welchem Jahreseinkommen Rentnerinnen und Rentner tatsächlich mit Steuern rechnen müssen. Die Werte unterscheiden sich leicht zwischen West- und Ostdeutschland:

Rentenbeginn

Freibetrag Westen

Freibetrag Osten

2005

22.034 Euro

20.573 Euro

2006

21.560 Euro

20.208 Euro

2007

21.164 Euro

19.899 Euro

2008

20.872 Euro

19.710 Euro

2009

20.520 Euro

19.468 Euro

2010

20.107 Euro

19.138 Euro

2011

19.797 Euro

18.891 Euro

2012

19.455 Euro

18.713 Euro

2013

19.099 Euro

18.532 Euro

2014

18.808 Euro

18.316 Euro

2015

18.593 Euro

18.184 Euro

2016

18.355 Euro

18.058 Euro

2017

18.077 Euro

17.848 Euro

2018

17.822 Euro

17.630 Euro

2019

17.558 Euro

17.413 Euro

2020

17.213 Euro

17.113 Euro

2021

17.112 Euro

17.043 Euro

2022

17.086 Euro

17.059 Euro

2023

17.149 Euro

17.149 Euro

2024

17.196 Euro

17.196 Euro

2025

17.148 Euro

17.148 Euro

Diese Zahlen zeigen die Jahreseinkommensgrenze, ab der eine Steuerpflicht entstehen kann. Auch wenn das Einkommen über dieser Grenze liegt, können abzugsfähige Ausgaben – etwa Werbungskosten – die Steuerlast aber reduzieren und so zu einer vollständigen Steuerfreiheit führen. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bleibt davon unberührt.

Kommt die Quellensteuer für Renten?

Die CDU-geführte Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz plant eine grundlegende Änderung bei der Besteuerung von Renten: Geplant ist die Einführung einer sogenannten Quellensteuer. Dabei würde die Deutsche Rentenversicherung die Steuern automatisch von den Rentenzahlungen abziehen – ähnlich wie bei der Lohnsteuer für Arbeitnehmer:innen.

Für viele Rentnerinnen und Rentner könnte diese Änderung eine Erleichterung bedeuten: Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung würde für den Großteil der Ruheständler entfallen. Wer allerdings eine Rückerstattung geltend machen möchte, müsste weiterhin eine Erklärung beim Finanzamt einreichen.