Mehr Rente, mehr Steuern? Die wichtigsten Änderungen für Ruheständler
Ab Juli 2025 steigen die Renten – doch dadurch werden auch mehr Ruheständler steuerpflichtig. Die Bundesregierung plant, die Steuererklärung für Rentner:innen künftig zu vereinfachen.
Ab dem 1. Juli 2025 steigen die Renten um 3,74 Prozent. Damit fällt die Erhöhung höher aus als die Inflation. Doch mit dem Plus steigen für viele Ruheständler auch die steuerlichen Belastungen: Wer im Jahr 2025 mehr als 12.096 Euro Rente bezieht, muss grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben – unabhängig davon, ob am Ende tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen. Denn welcher Anteil der Rente versteuert werden muss, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab.
Neben dem allgemeinen Grundfreibetrag gibt es auch einen persönlichen Rentenfreibetrag, der vom Jahr des Renteneintritts abhängt. Wer beispielsweise 2020 in Rente gegangen ist, muss 80 Prozent seiner Rente versteuern – 20 Prozent bleiben dauerhaft steuerfrei. Bei einem Renteneintritt im Jahr 2025 liegt der steuerpflichtige Anteil bereits bei 85 Prozent. Wer ab dem Jahr 2058 in den Ruhestand tritt, muss die Rente zu 100 Prozent versteuern – der Freibetrag entfällt dann vollständig. Er wird bei Rentenbeginn einmalig festgelegt und bleibt auch bei späteren Rentenerhöhungen unverändert bestehen.
Wann eine Steuererklärung abgegeben werden muss
Der Rentenfreibetrag wird zum Grundfreibetrag addiert und ergibt so den Schwellenwert, ab dem eine Steuererklärung verpflichtend ist. Im Jahr 2025 liegt der allgemeine Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 12.096 Euro. Wer zum Beispiel einen Rentenfreibetrag von 6.000 Euro hat, kommt zusammen mit dem Grundfreibetrag auf 18.096 Euro steuerfreies Einkommen. Erst wenn das gesamte Jahreseinkommen darüber liegt, greift die Steuerpflicht.
Das Finanzportal Finanztip hat anhand des Rentenbeginns berechnet, ab welchem Jahreseinkommen Rentnerinnen und Rentner tatsächlich mit Steuern rechnen müssen. Die Werte unterscheiden sich leicht zwischen West- und Ostdeutschland:
Diese Zahlen zeigen die Jahreseinkommensgrenze, ab der eine Steuerpflicht entstehen kann. Auch wenn das Einkommen über dieser Grenze liegt, können abzugsfähige Ausgaben – etwa Werbungskosten – die Steuerlast aber reduzieren und so zu einer vollständigen Steuerfreiheit führen. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bleibt davon unberührt.
Kommt die Quellensteuer für Renten?
Die CDU-geführte Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz plant eine grundlegende Änderung bei der Besteuerung von Renten: Geplant ist die Einführung einer sogenannten Quellensteuer. Dabei würde die Deutsche Rentenversicherung die Steuern automatisch von den Rentenzahlungen abziehen – ähnlich wie bei der Lohnsteuer für Arbeitnehmer:innen.
Für viele Rentnerinnen und Rentner könnte diese Änderung eine Erleichterung bedeuten: Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung würde für den Großteil der Ruheständler entfallen. Wer allerdings eine Rückerstattung geltend machen möchte, müsste weiterhin eine Erklärung beim Finanzamt einreichen.