Kommt jetzt das Aus für den geförderten barrierefreien Umbau?
Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stehen ab kommendem Jahr voraussichtlich keine Fördergelder mehr für die Umsetzung barrierefreier Umbauten zur Verfügung.
2025 wird das KfW-Programm 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ voraussichtlich eingestellt. Der aktuelle Haushaltsentwurf für das kommende Jahr beinhaltet keine finanziellen Mittel für die Förderung barrierefreier Maßnahmen mehr. Das könnte erhebliche Auswirkungen auf die Planung und Durchführung altersgerechter Umbauten haben und Eigenheimbesitzer:innen dazu drängen, ihre Vorhaben zeitnah umzusetzen. Swen Dreßen, Experte für „Barrierefreies Wohnen“ bei Aroundhome, schätzt die möglichen Auswirkungen ein:
„Bereits heute fehlen rund zwei Millionen barrierefreie Wohneinheiten und die Anzahl steigt aufgrund unserer alternden Gesellschaft jährlich. Sollte das KfW-Programm 455-B im kommenden Jahr tatsächlich gestrichen werden, droht eine weitere Verschärfung. Ein nicht barrierefreier Wohnraum mindert dabei nicht nur die Lebensqualität und Eigenständigkeit der Pflegebedürftigen, sondern sorgt gleichzeitig für eine stärkere Belastung bei den pflegenden Angehörigen. Diese müssen noch mehr Unterstützung leisten, sei es beim Duschen oder beim Überwinden von Treppenstufen und Bodenschwellen im Innenbereich.“
Bis zu 6.250 Euro für die Barrierereduzierung
Das KfW-Programm 455-B ist seit seiner Einführung eine wichtige Unterstützung für Menschen, die ihre Wohnräume an die besonderen Bedürfnisse im Alter anpassen wollen. Die bevorstehende Streichung der Fördermittel zwingt viele dazu, ihre Pläne zur barrierefreien Gestaltung ihrer Immobilien zu überdenken.
Derzeit können Eigenheimbesitzer:innen Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent und bis zu 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen beantragen. Für umfassende Umbauten zum Standard Altersgerechtes Haus erhöht sich der Förderbetrag auf 12,5 Prozent und auf bis zu 6.250 Euro. Besonders nachgefragt sind Umbauten für barrierefreie Badezimmer. Alle bisher erhaltenen Förderungen aus den Programmen 155, 159, 455-B und 455-E zum altersgerechten Umbauen werden auf den maximalen Förderbetrag angerechnet. Dadurch können sich die förderfähigen Kosten und der Zuschussbetrag entsprechend verringern.