Seit der Einführung des EEG im Jahr 2000 sorgt die Einspeisevergütung für Planungssicherheit bei Besitzer:innen von Solaranlagen: Sie erhalten 20 Jahre lang einen festen Betrag pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstroms. Die aktuelle Vergütung liegt bei rund 8,03 Cent pro Kilowattstunde – ein erheblicher Rückgang im Vergleich zu den Anfangsjahren, als noch rund 50 Cent gezahlt wurden. Der Rückgang der Vergütung resultierte aus der steigenden Anzahl installierter Solaranlagen und der dadurch geringeren Notwendigkeit für Förderungen.
Mit der höheren Zahl von Solaranlagen sind jedoch auch neue Probleme entstanden, die eine Reform der Einspeisevergütung und eine Anpassung der Marktregeln notwendig machen. Im Rahmen ihrer Wachstumsinitiative hatte die Ampelregierung daher geplant, die Einspeisevergütung ab 2025 durch eine Investitionskostenförderung zu ersetzen. Diese Neuausrichtung hätte zur Folge, dass die feste Einspeisevergütung wegfallen und stattdessen neue Anlagen nur noch durch Zuschüsse für den Bau unterstützt werden würden. Ob diese Reform nach dem vorzeitigen Aus der Koalition noch umgesetzt wird, ist derzeit unklar.
Neue Chancen bei Marktintegration und flexiblem Betrieb
Sollte die EEG-Reform umgesetzt werden, würden Solaranlagen-Besitzer:innen von einer stärkeren Marktintegration profitieren. Statt einer festen Vergütung könnten sie ihre Einnahmen flexibler an den Marktpreisen orientieren. Bei steigender Nachfrage und höheren Strompreisen könnte das wiederum zu höheren Erträgen führen. Auf der anderen Seite bringt diese Marktabhängigkeit auch Risiken mit sich: Bei negativen Strompreisen, die in bestimmten Marktphasen auftreten können, könnten Verluste folgen. Der Wegfall der garantierten Vergütung würde für viele eine größere Unsicherheit mit sich bringen, da sie nicht mehr auf einen festen Preis pro Kilowattstunde zählen könnten.
Die Ampelkoalition plante zudem, die Pflicht zur Direktvermarktung schrittweise auszuweiten. Aktuell gilt diese Pflicht für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt. Ab 2025 war eine schrittweise Senkung dieser Grenze auf 25 Kilowatt geplant, was vor allem kleineren Anlagenbesitzer:innen mehr Flexibilität und Freiheit in der Vermarktung ihres Stroms ermöglichen sollte.
Haushaltsbelastung und politische Unsicherheit
Die geplante Reform hatte auch zum Ziel, die wachsenden Kosten der Einspeisevergütung zu senken, die den Bundeshaushalt erheblich belasten. Seit 2022 werden die Kosten der EEG-Umlage aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert, der jedoch nur eine begrenzte finanzielle Reserve darstellt. Die steigenden Kosten der EEG-Umlage führten 2023 bereits zu einer erheblichen Belastung des Bundeshaushalts. Allein im September 2023 wurden 2,6 Milliarden Euro aus dem Fonds an Vergütungen ausgezahlt, während die Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom bei lediglich 145 Millionen Euro lagen. Die Differenz wird letztlich durch die Steuerzahler getragen.
Trotz der politischen Unsicherheiten zeigt die geplante Reform, dass die Förderung von Solarenergie weiter optimiert werden soll. Eine stärkere Marktintegration könnte Solaranlagen-Besitzer:innen neue Chancen eröffnen, von der Entwicklung der Strompreise zu profitieren. Sollte die Reform umgesetzt werden, wäre das ein weiterer Schritt hin zu einer effizienteren und nachhaltigeren Energiewende, die sowohl den Markt als auch den Bundeshaushalt entlastet.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob und wie die Änderungen stattfinden und welche weiteren Anpassungen möglicherweise hinzukommen. Anlagenbetreiber:innen und Interessierte sollten sich auf unterschiedliche Szenarien vorbereiten, während die politische Entscheidung für oder gegen die Reform noch aussteht.
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